In diesem Video werden falsche Behauptungen zu Corona-Impfungen, Maßnahmen und PCR-Tests aufgestellt

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  • Veröffentlicht am 7. Oktober 2021 um 15:49
  • 13 Minuten Lesezeit
  • Von: Saladin SALEM, AFP Deutschland
Hunderte User auf Facebook und Tausende auf Telegram haben seit Juni ein Video des Schweizer Arztes Thomas Binder gesehen. Darin behauptet dieser, die Pandemie sei ein Fake. Die mRNA-Impfstoffe, PCR-Tests, Corona-Maßnahmen und Diagnosekriterien für Covid-19 seien Nonsens. Laut Expertinnen und Experten ist dies nicht richtig. Die Existenz des Coronavirus und dessen Verbreitung sind gut dokumentiert, ebenso wie die Wirkung von mRNA-Impfstoffen, PCR-Tests und Corona-Maßnahmen.

Das Video von Binder verbreitet sich bereits seit Juni hundertfach auf Facebook (hier, hier). Auch englische und ungarische Übersetzungen finden sich zu dem Video (hier, hier). Auf Telegram sahen Hunderttausende den Clip (hier, hier). Auch auf Instagram bekam das Video tausende Aufrufe (hier).

Die Behauptung:Thomas Binder stellt sich in dem verbreiteten Video selbst als Schweizer Kardiologe und Internist vor. Er behauptet der sogenannte "Corona-Killer-Virus" sei Nonsens. Die angebliche Epidemie sei ein Fake. Darüber hinaus erklärt Binder, die Diagnosekriterien für Covid-19, experimentelle mRNA-Impfstoffe, Corona-Maßnahmen, PCR-Tests an gesunden Menschen, sowie das sogenannte Corman-Drosten-RT-PCR-Testprotokoll seien ebenfalls "Nonsens".

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Facebook-Screenshot der Falschbehauptung: 07.10.2021

Die Pandemie ist kein Fake

Binder behauptet in seinem Video das "Corona-Killer-Virus" sei Nonsens. Ebenso sei die angebliche Epidemie ein Fake. Dabei wechselt Binder zwischen den Begriffen Epidemie, also einer örtlich und zeitlich begrenzten Ausbreitung einer Infektionskrankheit, und Pandemie, also der Ausbreitung einer Infektionskrankheit in vielen Ländern.

AFP widerlegte bereits in der Vergangenheit Behauptungen, das Coronavirus sei gar nicht wirklich isoliert worden oder es handele sich dabei nur um eine Grippe (nachzulesen hier, hier und hier).

Unter anderem Forschende des Instituts für Virologie der Universität Düsseldorf konnten das Sars-CoV-2-Virus bereits im Sommer vergangenen Jahres isolieren. Bei einer Isolierung wird ein Virus gezielt aus biologischen Proben wie etwa aus infektiösem Material vermehrt, um es anschließend bestimmen zu können (mehr dazu hier). Die Ergebnisse wurden im September 2020 in der Fachzeitschrift für Molekularbiologie "Embo Journal" veröffentlicht.

Auch Forschende in Korea isolierten das Virus im Februar 2020, außerdem Forschende in Kanada im März 2020 und ein Forschungsbund im vergangenen August in den USA. Auch das RKI schreibt, dass das Virus bereits Anfang 2020 als Auslöser von Covid-19 identifiziert wurde. Damals hatte auch bereits das französische Pasteur-Institut eine erfolgreiche Isolierung vornehmen können. Die Existenz des Sars-CoV-2-Virus, dem Auslöser der Erkrankung Covid-19, steht damit nicht infrage.

Die weltweite Verbreitung des Virus wurde auch von Gesundheitsbehörden auf der ganzen Welt gut dokumentiert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sprach im Zuge des internationalen Infektionsgeschehens am 11. März 2020 zum ersten Mal von einer Pandemie (mehr dazu hier). Grund dafür seien die schnell steigenden Infektionszahlen gewesen. Laut WHO wurden zu diesem Zeitpunkt mehr als 118.000 Fälle in 114 Ländern verzeichnet. Mehrere Medien berichteten damals über die Ausrufung der Pandemie (hier, hier und hier).

Seit Beginn der Pandemie sind nach Angaben der John Hopkins Universität bis zum 6. Oktober insgesamt mehr als 4,8 Millionen Menschen weltweit an einer Corona-Infektion gestorben.

PCR-Tests gelten als Goldstandard zum Nachweis des Coronavirus

In Thomas Binders Video heißt es, die Diagnosekriterien für Covid-19 und die Durchführung von RT-PCR-Tests an gesunden Menschen seien Nonsens. Das gelte auch für das sogenannte Corman-Drosten-RT-PCR-Testprotokoll, einen wissenschaftlichen Artikel, der eine Methode zur PCR-Testung für das Sars-CoV-2-Virus beschreibt.

Zum Nachweis von Covid-19 werden häufig PCR-Tests verwendet. Solche PCR-Tests dienen weltweit dazu, um das Genom des Coronavirus im Körper von Patienten zu finden. PCR steht für Polymerase-Ketten-Reaktion. RT-PCR meint wiederum einen “Reverse-Transcription PCR”. Hierbei vervielfältigen Labore nur die Sequenzen speziell des Erbguts von Sars-CoV-2 und weisen dieses auf diese Weise nach.

Die US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) bezeichnen den PCR-Test auf ihrer Website als "Goldstandard des klinisch-diagnostischen Nachweises von Sars-CoV-2".

Die Schweizer Gesundheitsbehörde BAG weist in einem Merkblatt ebenfalls explizit darauf hin, dass mit einem PCR-Test "auf eine Sars-CoV-2-Infektion geschlossen werden" könne. Weiter heißt es: "Mit dieser sehr empfindlichen Methode wird in Patientenproben spezifisch die Nukleinsäure eines Erregers nachgewiesen, was eine Infektion mit dem Erreger belegt."

Auch hat AFP bereits das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) zu dieser Frage kontaktiert. Sprecherin Ronja Wenchel sagte Ende September 2020 in Bezug auf missverständliche Behauptungen aus der Schweiz: "Aufgrund des Funktionsprinzips von RT-PCR-Tests und hohen Qualitätsanforderungen liegt die analytische Spezifität bei korrekter Durchführung und Bewertung bei nahezu 100 Prozent."

Wie das deutsche Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Webseite angibt, werden PCR-Tests nicht in erster Linie zur Testung von gesunden Menschen verwendet: "PCR-Tests werden eingesetzt, um bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit Sars-CoV-2 vorliegt oder um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren oder im Rahmen von Reihentestungen möglichst sensitiv zu testen."

Auch das RKI spricht von einer PCR-Testung in symptomatischen Fällen: "Eine Testung ist indiziert, wenn aufgrund von Anamnese, Symptomen oder Befunden ein klinischer Verdacht besteht, der mit einer SARS-CoV-2 Infektion (COVID-19) vereinbar ist."

Aber auch Reiseveranstalter fordern den Test unter Umständen an oder er wird als Einreisebedingung angegeben, heißt es auf der Seite des BMG. Bei Menschen ohne Infektionsverdacht werden vom BMG vor allem Antigen-Schnelltests und Selbsttests empfohlen. Mit diesen "gestalten Sie Ihre Kontakte im Alltag sicherer und schützen sich und andere", erklärt das BMG.

Das sogenannte Corman-Drosten-RT-PCR-Testprotokoll geriet bereits im vergangenen Jahr in die Kritik. Der wissenschaftliche Artikel "Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR", der unter anderem von den Virologen Christian Drosten und Victor Corman ausgearbeitet wurde, beschreibt eine Methode zur PCR-Testung für das Sars-CoV-2-Virus.

Im November 2020 wandte sich ein "internationales Konsortium von Naturwissenschaftlern" an die Fachzeitschrift Eurosurveillance, die den Artikel von Drosten und Corman veröffentlichte. In einem Brief forderten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Rücknahme der Arbeit wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der beschriebenen Methode. Eurosurveillance überprüfte die Vorwürfe, kam jedoch zu dem Schluss, dass die Kriterien für eine Rücknahme des Artikels nicht erfüllt seien.

Corona-Maßnahmen dämmen die Ausbreitung des Virus ein

Laut Binder seien Maßnahmen wie das Einhalten von Abständen, Quarantäne, Kontaktverfolgung, Masken, Schulschließungen und Ausgangssperren für asymptomatische beziehungsweise gesunde Menschen Nonsens.

Viele der von Binder beschriebenen Maßnahmen zielen darauf ab, Kontakte zwischen Menschen zu beschränken und somit eine mögliche Übertragung des Virus einzudämmen. Das RKI erklärt dazu, ein relevanter Anteil an Menschen stecke sich bei bereits infektiösen aber noch nicht "symptomatischen Personen" an. Im Zeitraum vor dem Auftreten der Symptome bestehe eine hohe Infektiosität.

Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) überträgt sich Sars-CoV-2 "hauptsächlich über virushaltige Partikel", welche vor allem beim "Husten und Niesen sowie beim Atmen, Sprechen und Singen" freigesetzt werden. Eine Übertragung des Virus über winzige Aerosolpartikel sei ebenso über größere Abstände möglich. Dies sei vor allem in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen der Fall. Das Umweltbundesamt gibt an, dass solche Aerosole auch über Stunden oder auch Tage in der Luft verbleiben können.

Eine Studie des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPIC) in Mainz zeigte zum Nutzen von Masken im Mai 2021, dass in den meisten Alltagssituationen bereits eine einfache OP-Maske das Infektionsrisiko mit Corona senken kann. N95- und FFP2-Masken seien vor allem in virenreichen Innenräumen erforderlich. Dazu zählen etwa medizinische Einrichtungen und dicht besetzte Innenräume.

Ein Netzwerk deutscher medizinischer Gesellschaften erkennt zudem in einem Papier vom Dezember 2020 Masken als "wichtigen Baustein" in der Bekämpfung der Pandemie an. Die Maskenpflicht dürfe aber nicht als Anlass oder Begründung für Lockerungen anderer Maßnahmen verstanden werden, da diese alleine nur eine begrenzte Wirkung erzielen könnten.

Die niederländische Gesundheitsbehörde RIVM gibt darüber hinaus an, ein Abstand von anderthalb Metern sei wirksam gegen größere Tröpfchen, die sich selten um mehr als anderthalb Meter verbreiten und eine der Hauptübertragungsformen darstellen.

RIVM-Sprecher Harald Wychgel erklärte zum Einhalten von Abständen zwar am 11. Mai gegenüber AFP, dass dies weniger effektiv sei, wenn man sich lange Zeit mit anderen in geschlossenen Räumen aufhalte. Dies bedeute aber nicht, dass es sinnlos sei: "Es ist nie so schwarz-weiß. Man nimmt ein Maßnahmenpaket, das insgesamt eine signifikante Reduzierung [der Infektionen] ergibt."

Zur Wirksamkeit von Lockdowns schrieb das RKI bereits im September 2020 in einer Auswertung mehrerer Studien, es habe sich klar gezeigt, dass "die Beschränkung von Versammlungen, die Schließung von Arbeitsplätzen, die Schließung von Schulen und das Tragen von Masken im Hinblick auf die betrachteten relativen Ergebnisse bei der Kontrolle der Epidemie wirksam sind."

Eine Studie des französischen Institut Pasteur vom Juli 2020 zeigte ebenfalls einen "riesigen Einfluss des französischen Lockdowns auf die Übertragung von Sars-CoV-2." Eine im Juni 2020 erschienene Studie der Universität Berkeley kam zu dem Schluss, dass die Anwendung nicht-pharmazeutischer Maßnahmen zur Eindämmung der Übertragung des Virus in sechs untersuchten Ländern etwa 495 Millionen Infektionen abgewendet hätte.

Zu den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Insbesondere Virusvarianten bereiten Sorge. Um sich und andere zu schützen, beachten Sie daher weiterhin die AHA+L+A-Formel." Zu diesen gehören das Abstandhalten, gründliches Händewaschen, das Tragen einer Maske, regelmäßiges Lüften und das Führen eines Kontakt-Tagebuchs.

Diese Maßnahmen gelten auch für geimpfte Menschen. Die BZgA erläutert, auch für Geimpfte und Genesene bestehe ein Restrisiko einer Infektion. “Daher sollten alle weiterhin vorsichtig bleiben, insbesondere wenn in der Öffentlichkeit viele Menschen zusammenkommen”. Auch Geimpfte und Genesene sollten die AHA+L+A-Formel einhalten.

Zur Sinnhaftigkeit der Maßnahmen schreibt das RKI: "Aufgrund der hohen Übertragbarkeit und der Tatsache, dass ein relevanter Teil der Bevölkerung noch keinerlei Immunschutz gegen das Virus hat, kann es rasch zu hohen Fallzahlen mit schweren Erkrankungen, Todesfällen und einer Belastung des Gesundheitswesens kommen. Darüber hinaus können neue Virus-Varianten entstehen."

In Bezug auf Schulschließungen sprach sich die Kultusministerkonferenz (KMK) bereits Anfang August für einen Regelbetrieb im Schuljahr 2021/2022 aus. Britta Ernst, Präsidentin der KMK, erklärte dazu: "Die Voraussetzungen für den Präsenzunterricht sind gut und gänzlich andere als vor einem Jahr. Das Schulpersonal hat Impfangebote erhalten, Test- und Hygienekonzepte stehen und sind erprobt." Des Weiteren heißt es, Schulschließungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Auch das deutsche Bundesgesundheitsministerium legte Mitte September Empfehlungen für den Schul- und Sportbetrieb vor. Darin heißt es ebenfalls, flächendeckende Schulschließungen seien zu vermeiden. Zudem solle an Schulen ein umfangreiches Testangebot zur Verfügung stehen.

Die mRNA-Impfstoffe wirken und sind sicher

Thomas Binder behauptet, die mRNA-Impfstoffe seien unnötig, unsicher und unwirksam. AFP überprüfte bereits mehrfach ähnliche Behauptungen zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen (hier, hier und hier).

Für mRNA-Impfstoffe sind vor allem die Unternehmen Moderna und Pfizer/Biontech bekannt. Bei mRNA-Impfstoffen wird kein aktiver Virus injiziert. "mRNA" steht für "messenger RNA", auch Boten-Ribonukleinsäure genannt. Diese RNA liefert dem Körper sozusagen einen genetischen Bauplan, dessen Zellen auf dieser Grundlage dann Antikörper herstellen.

Die Website der Cambridge-Universität erklärt die Funktionsweise von mRNA-Impfstoffen. Auch AFP veröffentlichte ein Video zur Funktionsweise der mRNA-Impfstoffe:

Obwohl die Impfstoffe in Rekordzeit zugelassen wurden, wurde dies nur durch ein sogenanntes Rolling-Review-Verfahren ermöglicht, bei welchem die zu prüfenden Impfstoffe viele sonst nacheinander stattfindende Phasen gleichzeitig durchliefen. Die Daten müssten dabei trotzdem eine "ausreichende Evidenz liefern" und "belastbar" sein, heißt es auf der Seite des PEI, das in Deutschland für die Prüfung von Arzneimitteln zuständig ist. Die Zeit werde zwar verkürzt, das Sicherheitsniveau bleibe aber genauso hoch wie bei einer üblichen Zulassung.

Bevor ein Zulassungsantrag gestellt werden kann, müssen die Impfstoffe demnach präklinische und klinische Studien durchlaufen, in denen ihre Sicherheit und Wirksamkeit bei Tieren und später auch ihre Verträglichkeit bei Menschen geprüft wird.

Tatsächlich gibt es zu allen vier in Europa zugelassenen Impfstoffen abgeschlossene klinische Studien. Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags fasste den Forschungsstand bereits am 4. März 2021 hier ausführlich zusammen. Auch der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) fasste den Stand der Impfstoffentwicklung am 6. Oktober zusammen.

Die US-Arzneimittelbehörde FDA teilte zudem am 23. August 2021 mit, sie habe den ersten Corona-Impfstoff vollständig für Menschen ab 16 Jahren zugelassen. Die Behörde erklärte, der Biontech/Pfizer-Impfstoff erfülle die hohen Standards zur Sicherheit, Wirksamkeit und Produktionsqualität. "Die Öffentlichkeit und die Ärzteschaft können darauf vertrauen, dass wir diesen Impfstoff zwar schnell zugelassen haben, dass er aber in vollem Umfang unseren hohen Standards für Impfstoffe in den USA entsprach," erklärte Peter Marks, Leiter des FDA Center for Biologics Evaluation and Research.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna zudem auch für alle 12- bis 17-jährigen. Die Kommission vertritt die Einschätzung, "dass nach gegenwärtigem Wissensstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen."

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sind mit Stand vom 6. Oktober mehr als 53 Millionen Menschen vollständig geimpft. Im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts über Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen und -komplikationen werden mit Stand vom 20. September mehr als 156.000 Fälle gemeldet, dazu gehören Schmerzen an der Einstichstelle ebenso wie Herzmuskelentzündungen. Diese müssen nach Angaben des PEI aber nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen. Schwerwiegende Reaktionen wurden mit 0,15 Meldungen pro 1000 Impfdosen ausgewiesen. Herzmuskelentzündungen, Thrombosen oder andere schwere Impfnebenwirkungen treten laut PEI sehr selten auf.

Mehrere Studien zeigen zudem die Wirksamkeit der Impfstoffe gegen schwere Fälle von Covid-19 auf. Laut einem am 23. September 2021 veröffentlichten Covid-19-Impfstoff-Überwachungsbericht von Public Health England deuten die jüngsten Schätzungen darauf hin, "dass durch das Impfprogramm über 230.800 Krankenhausaufenthalte direkt verhindert wurden" und ebenso "zwischen 23,7 und 24,1 Millionen Infektionen und zwischen 119.500 und 126.800 Todesfälle" verhindert werden konnten.

Eine Studie der Universität von Indiana und der RAND Corporation, die am 18. August 2021 in der Zeitschrift Health Affairs veröffentlicht wurde, schätzt zudem, dass die Impfung bis Mai 2021 fast 140.000 Todesfälle in den Vereinigten Staaten verhindert habe. Eine weitere, im Juli 2021 veröffentlichte Studie unter der Leitung der Yale School of Public Health kommt zu dem Ergebnis, dass "die koordinierte und schnelle COVID-19-Impfkampagne, die Ende letzten Jahres in den Vereinigten Staaten gestartet wurde, etwa 279.000 Leben gerettet und 1,25 Millionen Krankenhausaufenthalte verhindert hat."

Doch, es existieren Studienkohorten zur Überwachung der Epidemie

Zuletzt behauptet Binder in seinem Video, bei Ausrufung einer "Epidemie von nationaler Tragweite" hätte sofort eine "Studienkohorte zur longitudinalen Überwachung” (Anm. d. Red.: also eine Studie über verschiedene Zeitpunkte hinweg) gebildet werden müssen, um Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen und die Immunität in der Bevölkerung zu sammeln. Dies sei allerdings nicht geschehen. Auf welches Land sich Binder dabei bezieht, erläutert er im Video nicht weiter. Solch eine Pflicht findet sich aber weder in Deutschland, noch in der Schweiz.

Das deutsche Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte auf AFP-Anfrage am 30. September mit: "Sowohl die Behauptung, die Ausrufung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag zieht die verpflichtende Durchführung von Kohortenstudien nach sich, als auch die Behauptung, entsprechende Studien zur Überwachung der Verbreitung des Virus fehlten in Deutschland, sind falsch."

Der Rechtsbegriff einer "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" existiere zudem erst seit März 2020 im Infektionsschutzgesetz und sei mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 28. März 2020 eingeführt worden.

Tatsächlich findet sich der Begriff "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" unter § 5 im Infektionsschutzgesetz wieder. Von der Verpflichtung zur Bildung einer Studienkohorte ist dort hingegen nicht die Rede. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte, dies sei nicht möglich, da jede gesundheitliche Notlage einzigartig sei. Über die Vorgehensweise müsse im Einzelfall entschieden werden.

Das Bundesgesundheitsministerium erläutert zudem zur Überwachung des Infektionsgeschehens: "Das Robert-Koch-Institut führt vier sich ergänzende Studien durch, die verlässliche Aussagen über die Verbreitung der Sars-CoV-2-Infektion in der Bevölkerung und den Anteil der Bevölkerung, der die Infektion bereits durchgemacht hat und dadurch wahrscheinlich zumindest temporär Immunität aufweist, erlauben sollen."

Das BMG habe zudem groß angelegte Studien zur Bestimmung von Infektionsraten und Immunität in der Bevölkerung gefördert, wie beispielsweise. die Corona-BUND-Studie. Ebenso seien Studien zum Antikörpernachweis in verschiedenen Bevölkerungsgruppen konzipiert worden, wie das Corona-Monitoring.

Groß angelegte Studien, wie die Heinsberg-Studie, gab es bereits in den frühen Etappen der Pandemie. Wie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am 27. März 2020 mitteilte, wurde ab dem 30. März ein Forschungsprojekt der Universität Bonn im Kreis Heinsberg durchgeführt. In der Mitteilung hieß es: "Der Kreis gilt mit dem bisher größten Cluster an Infizierten als ‘Epizentrum’ in Deutschland. Die Verläufe des Infektionsgeschehens dort können Antworten und Erkenntnisse für ganz Deutschland liefern."

Am 4. Mai 2020 wurden die Ergebnisse der Studie bereits über die Universität Bonn veröffentlicht. In der Veröffentlichung heißt es: "Die Studie gibt auch wichtige Hinweise für weiterführende Forschung zu SARS-CoV-2, etwa zum Infektionsrisiko in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen, zum höheren Schweregrad der Erkrankung unter den besonderen Bedingungen eines massiven Infektionsereignisses wie in Gangelt, oder zum Infektionsrisiko innerhalb von Familien."

Auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit teilte am 4. Oktober auf AFP-Anfrage mit, dass es auf Basis des Epidemiengesetzes keine Pflicht zur Durchführung der von Binder angesprochenen Studien gebe. Trotzdem seien Studien durchgeführt worden.

"Am 16. März 2020 hat die Landesregierung gestützt auf das Epidemiengesetz die ‘ausserordentliche Lage’ ausgerufen". Ungefähr zeitgleich sei das Forschungsprogramm "Corona Immunitas" angelaufen. Im Rahmen zahlreicher Einzelstudien wurden dabei Blutproben entnommen und in regelmäßigen Abständen Fragebögen von Studienteilnehmern ausgefüllt.

Auf der Webseite des Forschungsprogramms heißt es: "Mit einem Langzeit-Monitoring der Antikörper-Entwicklung ermitteln die Studien die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz. Untersucht wird, ob nach einer Infektion ein Schutz vor einer erneuten Ansteckung besteht und falls ja, wie lange dieser anhält. Darüber hinaus tragen die Studien zur Planung von Impfprogrammen und zu einer besseren Vorbereitung auf künftige Virus-Wellen und -Ausbrüche bei."

Fazit: Die Existenz des Coronavirus ist nachgewiesen. Die von Drosten und Corman entwickelte Methode zur PCR-Testung ist bei Expertinnen und Experten angesehen und gilt als "Goldstandard" zur Testung auf das Virus. Die Corona-Maßnahmen dienen nach wie vor dazu, das Infektionsgeschehen einzudämmen, denn auch für Geimpfte und Genesene besteht das Restrisiko einer Ansteckung. Da ein Teil der Bevölkerung nach wie vor nicht immunisiert ist, kann es rasch zu hohen Fallzahlen kommen, wie das RKI mitteilt. Die Verpflichtung zur Bildung von Studienkohorten besteht laut Infektionsschutzgesetz nicht. Studien zur Verbreitung des Virus in verschiedenen Teilen der Bevölkerung und dem Aufbau von Immunität sind aber durchgeführt worden.

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