
PCR-Tests weisen Infektionen nach und Christian Drostens hat einen Doktortitel
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- Veröffentlicht am 25. März 2021 um 18:14
- Aktualisiert am 25. März 2021 um 18:20
- 4 Minuten Lesezeit
- Von: Jan RUSSEZKI, AFP Deutschland
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Rund 2700 Menschen haben auf Facebook seit dem 23. November 2020 die Behauptungen über die PCR-Tests und Drostens Doktortitel geteilt (hier, hier und hier). Auch auf Telegram erreichten die Aussagen Hunderte User (etwa hier).
Die Postings, die einen Bildtext teilen, behaupten wortgleich: "Der PCR-Test kann keine Infektion und der Drosten keinen Doktortitel nachweisen. Und trotzdem lebt ihr diesen Fake weiter."

Seit Beginn der Pandemie werden immer wieder falsche Behauptungen über die Zuverlässigkeit von PCR-Tests geteilt. Diese beziehen sich mal auf eine angebliche Verwechslung von Corona- und Grippe-Viren (hier), mal geht es um die angeblich fehlende Zulassung von PCR-Tests (hier) mal stellen Corona-Leugner Behauptungen über sie auf (hier). Weitere Fälle betrafen ein Gericht in Portugal (hier) und auch einen Zeitungsartikel in der Tiroler Tageszeitung (hier). Der mutmaßliche Grund für die vielen Falschinformationen: Die Tests helfen, die Zahl der Neuinfektionen festzustellen, sie sind damit auch in Deutschland zentraler Bestandteil der Anti-Corona-Strategie der Bundes- und Landesregierungen.
In diesem Kontext kursieren auch über den führenden Virologen Christian Drosten von der Berliner Charité immer wieder falsche Behauptungen (hier und hier). Er berät die Bundesregierung bei Eindämmungsmaßnahmen und spricht sich in diesem Zusammenhang für PCR-Tests aus. Diesen hat Drosten an der Berliner Charité für den Erreger Sars-Cov-2 entwickelt.
Zeigen PCR-Tests eine Infektion an?
Die Behauptung, PCR-Tests würden keine Infektion nachweisen, hat AFP wie bereits erwähnt, in mehreren Faktenchecks widerlegt (hier ausführlich). Internationale Experten und Expertinnen, Behörden und Labore bestätigten, dass das PCR-Testverfahren zuverlässig ist und als "Goldstandard" für Corona-Nachweise angesehen wird.
Das US-amerikanische Center for Disease Control and Prevention (CDC) bezeichnet auf seiner Website den Test als "Goldstandard des klinisch-diagnostischen Nachweises von SARS-CoV-2". AFP fragte auch das deutsche Robert-Koch-Institut Ende September 2020 nach dem Test. Sprecherin Ronja Wenchel erklärte damals in Bezug auf missverständliche Behauptungen aus der Schweiz: "Aufgrund des Funktionsprinzips von RT-PCR-Tests und hohen Qualitätsanforderungen liegt die analytische Spezifität bei korrekter Durchführung und Bewertung bei nahezu 100 Prozent."
Aus Argentinien beantwortete Juan Carballeda, Forscher bei Conicet (Nationaler Forschungsrat für Wissenschaft und Technik) und Mitglied der argentinischen Vereinigung der Virologen, schon im Juli 2020 eine AFP-Anfrage dahingehend, dass der PCR-Test "das Vorhandensein des Virus-Genoms" nachweist und "daran besteht kein Zweifel".
Allerdings kann es tatsächlich vorkommen, dass Testergebnisse verfälscht sind. Prof. Dr. Jan Kramer, Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Mitglied im bundesweiten Interessenverband "Akkreditierte Labore in der Medizin", erklärte gegenüber AFP im Oktober 2020, dass die Sicherheit der Testergebnisse von menschlichen Fehlern beeinflusst werde. "Die Sensitivität der PCR zum Nachweis von Erkrankten hängt von der Abstrichqualität und dem Zeitpunkt der Abnahme ab." Bei einem gut genommenen Abstrich liege die Sensitivität bei 99 Prozent. Liefert der Abstrich aber wenig menschliches Material, liege die Sensitivität nur bei 60 bis 70 Prozent.
Es gebe drei Möglichkeiten, wie ein falsches Ergebnis zustande kommen könne. Diese erklärte Kramer ausführlich in diesem Faktencheck. Um falsche Ergebnisse zu verhindern, riet der Mediziner dazu "das Ergebnis immer in den Kontext der Symptomatik" zu stellen und im Zweifel ein negatives Ergebnis bei eindeutigen Symptomen erneut durch einen zweiten PCR-Test zu überprüfen. Eine Infektion sei so sicher feststellbar.
Kann Drosten seinen Doktortitel nachweisen?
Über Drostens Doktorarbeit kursieren seit vielen Monaten falsche Behauptungen. Die Promotion an der Frankfurter Goethe-Universität sei nicht ordnungsgemäß verlaufen, die Dissertation in der Bibliothek nicht ausleihbar, und es gebe Widersprüche in den Publikationsdaten.
Die Goethe-Universität reagierte bereits im Oktober 2020 selbst auf die Behauptungen und erklärte ausführlich, dass die Promotion von Drosten ordnungsgemäß verlaufen sei. In der Mitteilung heißt es: "Es bestehen – auch nach mehrfacher Überprüfung – keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde."
Weiter heißt es: "Für die Erfüllung der geltenden Regularien der Promotionsordnung war die Abgabe von Pflichtexemplaren im Dekanat des Fachbereichs Medizin ausreichend. Der fristgerechten Abgabe von Pflichtexemplaren ist Herr Drosten nachweislich nachgekommen."
Drostens Doktorarbeit ist eine sogenannte kumulative Dissertation. Sie besteht also aus mehreren bereits veröffentlichten Fachartikeln. Diese habe Drosten "am 6. Februar 2002 mit dem Gesuch zur Zulassung zur Doktorprüfung als Monografie im Dekanat eingereicht". Bei den Artikeln handelt es sich um Folgende:
- Drosten C, Weber M, Seifried E, Roth WK. Evaluation of a new PCR assay with competitive internal control sequence for blood donor screening. Transfusion 2000 Jun; 40(6): 718-24. (hier 2000 veröffentlicht)
- Roth WK, Buhr S, Drosten C, Seifried E. NAT and viral safety in blood transfusion. Vox Sang 2000; 78 Suppl 2:257-9. (hier 2000 veröffentlicht)
- Drosten C, Seifried E, Roth WK. TaqMan 5′-nuclease human immuno-deficiency virus type 1 PCR assay with phage-packaged competitive internal control for high-throughput blood donor screening. J Clin Microbiol 2001 Dec;39(12):4302-4308. (hier 2001 veröffentlicht)
Die Doktorarbeit ist in der Universitätsbibliothek ausleihbar (hier). Der Anti-Fake-News-Blog "Volksverpetzer" hat das nach eigenen Angaben getan und dazu Bilder und Videos veröffentlicht (hier).
Die Goethe-Universität erklärt zusammenfassend: "Am 4. September 2003 hat der Fachbereichsrat Medizin in seiner turnusmäßigen Sitzung Herrn Drosten die Bewertung seiner Promotion mit 'ausgezeichnet' (summa cum laude) zuerkannt und Herrn Drosten wurde die Verleihungsurkunde ausgestellt. Seitdem ist er berechtigt, den Titel Dr. med. zu führen." Der Ablauf des Promotionsverfahrens sei durch eine im Archiv lagernde Promotionsakte vollständig dokumentiert.
Fazit
Die Behauptungen in den Facebook-Postings, dass der PCR-Test keine Infektion und Christian Drosten seinen Doktortitel nicht nachweisen könne, sind falsch. Der PCR-Test gilt international als die beste und zuverlässige Möglichkeit, eine Corona-Infektion festzustellen. Das bestätigten zahlreiche Behörden, Experten und Expertinnen sowie Labore und Verbände.
Christian Drosten hat seine Doktorarbeit ordnungsgemäß an der Frankfurter Goethe-Universität abgegeben, wo sie auch ausgeliehen werden kann. Die Universität verlieh ihm 2003 die Verleihungsurkunde.