Nein, Zweifel am PCR-Test sind nicht Grund für das Urteil eines portugiesischen Gerichts

Ein portugiesisches Berufungsgericht habe PCR-Tests für den Nachweis einer Corona-Infektion als ungeeignet bezeichnet und auf dieser Grundlage eine Zwangs-Quarantäne aufgehoben. Diese Behauptung haben Ende November tausende User auf Facebook geteilt. Das Gericht erklärte zwar tatsächlich die Quarantäne von vier deutschen Touristen für unrechtmäßig und formulierte auch Zweifel an PCR-Tests. Diese Zweifel waren allerdings nicht der Grund für die Aufhebung der Quarantäne. Das Gericht berief sich auf eine fehlende Befugnis der Gesundheitsbehörde.

Mehr als 6800 Facebook-User haben seit Mitte November unterschiedlich gestaltete Beiträge zum Urteil geteilt. Sie alle behaupten, dass die Entscheidung eines portugiesischen Berufungsgerichts, die Zwangs-Quarantäne von vier deutschen Touristen aufzuheben, darauf beruhe, dass der PCR-Test keine Infektion mit Sars-CoV-2 nachweisen könne. So heißt es etwa im ältesten Beitrag, den AFP finden konnte, am 17. November: "Portugals Gericht hebt Quarantäne auf alleiniger Basis eines PCR Tests auf!" Andere Seiten-Betreiber veröffentlichten eine professionell wirkende Nachrichtensendung als Video, die das Urteil aufgreift. Auf Facebook schreiben sie: "Das portugiesische Berufungsgericht in Lissabon hebt eine verhängte Quarantäne auf, weil es den PCR-Test für nicht aussagekräftig hält."

Ähnliche Behauptungen kursieren auch auf Spanisch, Englisch und Polnisch. AFP hat bereits Ende November einen Faktencheck auf Spanisch zu dieser Behauptung verfasst.

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Facebook-Screenshot: 11.12.2020

Gegnerinnen und Gegner von Corona-Maßnahmen stellen die Verlässlichkeit von PCR-Tests seit Beginn der Pandemie immer wieder in Frage (etwa hier und hier). Die Tests dienen Gesundheitsämtern dazu, die Zahl der Neuinfektionen festzustellen. Damit sind sie auch in Deutschland ein Bestandteil der Anti-Corona-Strategie der Bundes- und Landesregierungen. Kritikerinnen und Kritiker suchen immer wieder nach Formulierungen von Behörden (etwa hier) oder Medien (etwa hier), die eine vermeintliche Untauglichkeit der PCR-Tests bestätigen sollen.

Auf diese Weise geben sie jetzt auch Formulierungen aus dem Urteil des portugiesischen Berufungsgerichts irreführend wieder.

Worum geht es im Berufungsprozess in Portugal?

Einige der gerade verbreiteten Posts (etwa hier) verlinken ein Dokument der dritten Strafkammer des Lissabonner Berufungsgerichts als Quelle für ihre Behauptungen. Das Urteil existiert tatsächlich. Das Gericht fällte es am 11. November 2020, es trägt die Verfahrensnummer 1783/20.7T8PDL.L1.

Eine Google-Suche nach dieser Nummer bestätigt die Echtheit In der Datenbank (DGSI) des Lissabonner Instituts für Finanzverwaltung und Justizaustattung (IGFEJ) ist eine Zusammenfassung des zugehörigen Dokuments und der vollständige Text der Entscheidung zu finden. Das Institut gehört zum portugiesischen Justizministerium. 

Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, bei dem das Gesundheitsamt auf der Insel São Miguel vier deutsche Touristen im August zur Quarantäne gezwungen hatte. Daraufhin brachten die regionalen Behörden die Touristen in unterschiedlichen Hotelzimmern unter, weil einer von ihnen bei einem PCR-Test positiv auf Covid-19 getestet worden war.

Befugnis-Verletzung als Grund für Aufhebung der Quarantäne

Die Touristen reichten daraufhin einen sogenannten Habeas-Corpus-Antrag in Portugal ein, der grob etwa einem Haftprüfungsantrag entspricht. Diesen Antrag bestätigte das Lissabonner Berufungsgericht am 11. November in zweiter Instanz, nachdem das erste Bezirksgericht auf den Azoren bereits Ende August die Freilassung angeordnet hatte und das Gesundheitsamt in Berufung gegen diese Entscheidung gegangen war.

Im finalen Urteil weisen die Richter aus Lissabon darauf hin, dass die regionale Gesundheitsbehörde "weder die Befugnis noch die Legitimation hat, jemanden die Freiheit zu entziehen". Diese Entscheidung falle in die Zuständigkeit der Justiz. Das Gericht ist auch der Ansicht, dass die Gesundheitsbehörde "keine Berufung gegen eine Entscheidung einlegen kann, die die sofortige Freilassung von vier Personen anordnet".

Darüber hinaus begründet das Gericht seine Entscheidung auch damit, dass nur Ärztinnen und Ärzte PCR-Tests anordnen, durchführen und Diagnosen stellen dürfen: "Das ist in unserem Rechtssystem ausschließlich der Zuständigkeit eines Arztes vorbehalten", heißt es im Urteil.

Das sei bei den Touristen aber nicht passiert. Im Urteil heißt es: "Tatsächlich ergibt sich aus den als selbstverständlich vorausgesetzten Tatsachen, dass keiner der Antragsteller von einem Arzt gesehen wurde, was angesichts der angeblichen Schwere der Infektion offen gesagt unerklärlich ist." Die Touristen seien auch nicht von anderem qualifiziertem Fachpersonal getestet worden.

Abschließend fasst das Gericht in seinem Urteil zusammen, dass die Berufung des Gesundheitsamtes gegen die vom Bezirksgericht angeordnete Freilassung der vier Deutschen unzulässig sei, weil der Behörde die Legitimität und die rechtliche Grundlage dafür fehle.

Daher bezieht sich das Urteil keineswegs wie behauptet auf die Eindämmungs- und Präventionsmaßnahmen gegen das Coronavirus in Portugal. Das Gericht bestätigte lediglich den Habeas-Corpus-Antrag der vier deutschen Touristen und entließ sie nach einer "illegalen Haft". Das Gericht wies darauf hin, dass die Gesundheitsbehörde ihre Befugnisse überschritten habe. 

Was ist mit den Zweifeln des Gerichts am PCR-Testverfahren?

Die Richter in Lissabon äußern sich im Urteil tatsächlich auch allgemein über das PCR-Testverfahren. So schreiben sie: "In diesem Bereich wird sich der Richter auf das Wissen von Experten auf diesem Gebiet verlassen müssen." Das Gericht bezieht sich deshalb auf zwei Studien, die Ende September erschienen waren. Eine stammt aus dem Fachjournal "Oxford Academic", eine Weitere aus dem britischen Medizin-Journal "The Lancet".

Das Gericht weist auf dieser Grundlage darauf hin, dass der PCR-Test unter bestimmten Umständen nicht 100-prozentig sicher sei und somit falsche Ergebnisse liefern könne. Diese Informationen sind nicht neu: Welche Möglichkeiten es für falsche PCR-Testergebnisse gibt und wie selten sie vorkommen, haben internationale Behörden, Experten und Expertinnnen unter anderem in diesem AFP-Faktencheck von Oktober ausführlich erklärt. Sie sind sich einig: Richtig vorgenommene PCR-Tests stellen eine Infektion mit dem Sars-CoV-2 zuverlässig fest.

Vor diesem Hintergrund kritisierten zahlreiche Expertinnen und Experten sowie Medien in Portugal eine weitere Aussage der Richter in dem Urteil kritisiert. Es ging unter anderem um den Satz:  

"In Anbetracht der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse ist dieser Test allein nicht in der Lage, zweifelsfrei nachzuweisen, dass eine solche Positivität tatsächlich der Infektion einer Person mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht."

Vasco Barreto, Forscher am Forschungszentrum für Chronische Krankheiten (Cedoc) der Medizinischen Fakultät der Universität Nova de Lisboa, sagt dazu der portugiesischen Tageszeitung "Publico": "Die Aussage ist falsch. PCR-Tests haben eine Spezifität und Sensitivität von mehr als 95%. Das heißt, in der überwiegenden Mehrheit der Fälle erkennen sie das Virus, das Covid-19 verursacht." Er bezeichnet die Behauptungen der Richtiger als "Verantwortungslosigkeit". Auch Germano de Sousa, Inhaber des gleichnamigen Labornetzwerks, weist in dem Artikel darauf hin, dass die Richter die Oxford-Studie "völlig falsch" verstanden hätten. 

Auch Expertinnen und Experten aus Deutschland stützten in der Vergangenheit die Aussagekraft des Tests gegenüber AFP. So sagte Ronja Wenchel, Sprecherin des Robert-Koch-Instituts im Oktober: "Aufgrund des Funktionsprinzips von RT-PCR-Tests und hohen Qualitätsanforderungen liegt die analytische Spezifität bei korrekter Durchführung und Bewertung bei nahezu 100 Prozent." (hier).

Gegen die Lissabonner Richter leitete nach Angaben von "Publico" und der portugiesischen Tageszeitung "Jornal de Notícias" (JN) der Oberste Justizrat am 17. November ein "internes Verfahren" ein. Laut JN, die sich auf den Justizrat bezieht, sind die Richter über das hinausgegangen, was sie sollten: Nachdem sie festgestellt hatten, dass das Gesundheitsamt nicht berechtigt war, Maßnahmen gegen die deutschen Touristen einzuleiten, hätte das Gericht nicht den Gegenstand der Beschwerde bewerten sollen.

AFP hat auch das Lissabonner Berufungsgericht am 3. Dezember per E-Mail um eine Stellungnahme zum Urteil gebeten. Am 10. Dezember antwortete ein Sprecher des Berufungsgerichts ebenfalls per E-Mail:

"Der Zweck des Prozesses bestand darin, die Inhaftierung als legal oder nicht zu betrachten. Die Tests war ein zusätzliches Problem, das nicht in die Entscheidung einbezogen werden sollte. Deshalb bat der Staatsanwalt darum, dass dies nicht passiert sollte, nachdem er davon erfahren hatte."

Fazit

Das Berufungsgericht in Lissabon hob die Quarantäne mit der Bestätigung eines Habeas-Corpus-Antrags der vier deutschen Touristen auf. Das Gesundheitsamt hatte außerhalb seiner Befugnisse gehandelt, weswegen die Zwangs-Quarantäne im August illegal war.

Die weitere Bewertung des PCR-Testverfahrens lag nach eigenen Angaben des Gerichts außerhalb des Kompetenzbereichs der Richter und war auch nicht maßgeblich für ihre Entscheidung. Das Berufungsgericht bestätigte, dass die Richter über ihre juristische Fragestellung hinaus gegangen waren.

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