Dieses Video verbreitet falsche Informationen über Masken

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  • Veröffentlicht am 1. Dezember 2020 um 12:09
  • Aktualisiert am 1. Dezember 2020 um 12:17
  • 7 Minuten Lesezeit
  • Von: Jan RUSSEZKI, AFP Deutschland
Auf Facebook haben seit Ende Oktober mehr als 1900 User ein Video der Anti-Corona-Organisation "Klagepaten" geteilt. Darin behaupten eine Neurologin, ein KfZ-Gutachter und eine Anwältin, Masken würden keinen Schutz vor Viren bieten. Zudem würden Masken für Kinder nicht angeboten. Auch würde durch das Tragen von Masken eine CO2-Vergiftung schlagartig eintreten. Das führe zu einer Haftung für Gesundheitsschäden durch Masken von Lehrenden und Arbeitgebenden. AFP hat diese Aussagen geprüft: Sie sind irreführend bis falsch.

Die Facebookseite der Organisation "Klagepaten" hat das 13-minütige Video zum ersten Mal am 28. Oktober hochgeladen. Mehr als 1500 Usern haben es seitdem geteilt. Eine weitere Version mit 350 Shares findet sich hier.

Im Video sprechen die Neurologin Dr. Margareta Griesz-Brisson, die Rechtsanwältin Viviane Fischer und der KfZ-Gutachter Manuel Döring vor allem über Masken-Vorschriften am Arbeitsplatz. Neben verschiedenen Behauptungen, die sie über das Tragen von Masken aufstellen, dreht sich das Video hauptsächlich um das Thema Arbeitsschutz.

Döring sagt dazu: "Ich als Geschäftsführer habe immer die Verantwortung, dass kein Mitarbeiter irgendetwas tut, wo ein Schaden entstehen kann. (...) Da fallen auch die Masken darunter." Das sei über die "berufsgenossenschaftliche Vorgaben", genauer über "DGUV Richtlinien" geregelt, also Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.  (Anm. d. Red.: Döring spricht das Akronym nicht sauber aus, er könnte auch "DDUV" gesagt haben. Eine Suche nach "DDUV Deutschland" führte AFP aber ebenfalls zur Deutschen Unfallversicherung. Andere relevante Ergebnisse dazu gab es nicht.)

Laut Fischer sind diese angeblich auch für Kinder relevant. Die rechtliche Einordnung der Anwältin lautet: "Was wir ganz klar von juristischer Seite sagen müssen: Das, was wir hier als Vorschriften sehen, in dem Bereich Arbeitsschutz für Erwachsene, gilt natürlich analog für Kinder und zwar in einer gesteigerten Form." Sie sagt auch: "Ich denke, dass das juristisch Haftungsthemen auslösen kann."

AFP hat die fünf Einzelbehauptungen des Videos überprüft. Sie sind irreführend bis falsch.

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Facebook-Screenshot: 27.11.2020

Verpflichtet die DGUV zu ärztlichen Untersuchungen vor dem Tragen von Masken?

Manuel Döring tritt im Video als Experte auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes auf. In der Videobeschreibung ist er als "Gutachter" aufgeführt und stellt sich im Clip auch als Sachverständiger vor, der Erfahrung mit Messtechnik für Fahrzeugabgase habe. Eine Google-Suche führte AFP zu einem Impressum, das Döring als Geschäftsführer der Firma "Döring & Kollegen" nennt. Die Firma ist auf Schadensgutachten bei Fahrzeugen spezialisiert. 

Döring beruft sich in seinen Ausführungen zu Arbeitsschutzvorgaben auf die DGUV. In Zusammenhang mit diesen Richtlinien trat er bereits Anfang November öffentlich auf. Gemeinsam mit dem Leipziger Rechtsanwalt und Querdenken-Aktivisten Ralf Ludwig ist er in einem Video zu sehen, in dem Ludwig während einer Anti-Corona-Demonstration falsche Behauptungen zur DGUV aufstellt und ein falsches Papier in die Kamera hält.

Ähnlich wie Ludwig damals behauptet Döring heute, dass in den Empfehlungen der DGUV stehe, dass Arbeitgebende ihren Angestellten "G26-Untersuchung" ermöglichen müssten. Darin müssten sie sicherstellen, dass Angestellte gesundheitlich in der Lage sind, Masken ohne Gesundheitsgefährdung tragen zu können. Döring spricht dabei auch von einer reglementierten maximalen Tragedauer von Masken. Als Beispiel nennt er FFP2-Masken und zieht Parallelen zu Schulen. Immer wieder betont er die Verantwortung von Vorgesetzten und Lehrenden.

Die von ihm zitierte DGUV bestätigt seine Aussagen allerdings nicht. Ihre Handlungsanleitung zum Arbeiten mit Masken begründet den Anlass für G26-Untersuchungen wie folgt: "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen, bei Tätigkeiten die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern." In diesen beiden Gruppen sind Atemschutzgeräte bis und über fünf Kilogramm aufgeführt. FFP2-Masken, die Döring beispielhaft nennt, sind in diesen Gruppen nicht enthalten. Selbst die ähnlichen, aber dichteren FFP3-Masken fallen je nach "Gefährdungsbeurteilung" in die Gruppe 1 oder 2.

AFP hatte bei der DGUV bereits am 11. November zu ähnlichen Aussagen von Ralf Ludwig angefragt. Sprecherin  Elke Biesel antwortete, dass die Unfallversicherung keine ärztliche Untersuchung an Schulen und Arbeitsplätzen verlange. Lediglich gebe es eine "Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung von Mund-und-Nase-Bedeckungen". Sie ist bereits seit dem 27. Mai 2020 bei der DGUV online und wurde im Oktober aktualisiert (formal, nicht inhaltlich). Weiterhin hat die Versicherung auch am 10. November eine Erklärung veröffentlicht, in der sie noch einmal betont, dass sie keine Belege für die Gesundheitsschädlichkeit von Masken gefunden habe.

Die angebliche juristische Einordnung

Juristisch tritt Viviane Fischer als Expertin im Video auf. Die Berliner Rechtsanwältin ist Mitglied in mehreren Corona-kritischen Netzwerken, etwa bei "Schluss jetzt" oder einem "Stiftung Corona Ausschuss". Sie ist Anfang November ebenfalls mit einem Youtube-Video in Erscheinung getreten, in dem sie falsche Behauptungen zu Zwangsimpfungen in Polen und Australien aufgestellt hatte. Mehr dazu in diesem AFP Faktencheck.

Fischer spricht im Video von auslösbaren "Haftungsthemen". Im Detail sagt sie: "Ich denke, dass das juristisch Haftungsthemen auslösen kann." Damit knüpft sie nahtlos an die Aussagen von Döring und zuvor Anwalt Ludwig an. 

Dieser hatte bei seinem damaligen Video-Auftritt von einem in der DGUV formulierten "Haftungstatbestand" gegenüber Schulen, Lehrenden und Arbeitgebenden gesprochen. Er und Döring bezogen sich dabei auf ein angebliches neues Papier des DGUV. Dieses gibt es allerdings nicht. AFP erklärte das bereits in diesem Faktencheck,

AFP hat am 11. November bei der DGUV auch nach dem angeblichen Dokument gefragt, das die genannte Haftung begründen soll. Sprecherin Elke Biesel sagte: "So ein Papier gibt es von unserer Seite aus nicht. Die Aussage des Herren (Anm. d. Red.: Ludwig) trifft nicht zu und wir haben auch zu keinem Zeitpunkt irgendeine Art ‘Haftung’ im arbeitsschutzrechtlichen Sinne bestätigt."

Die DGUV erwirkte anschließend auch eine Einstweilige Verfügung gegen Ralf Ludwig am Landgericht Leipzig (hier). Ihm sind jetzt gerichtlich mehrere Behauptungen in Zusammenhang mit der DGUV untersagt. Darunter auch diese: "Weil diese Bestätigung von der DGUV komme, hafte jeder Lehrer, jeder Schulleiter, jeder Arbeitgeber persönlich, wenn etwas mit der Maske passiere."

Lehrende und Arbeitgebende müssen also keine Klagen fürchten. Das bestätigt auch eine Nachfrage Anfang November beim Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Der Präsident des Verbands und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Henn, sagte am 11. November in einem Telefonat mit AFP: Die Empfehlungen zögen keinerlei Verpflichtungen oder gar Haftbarkeit nach sich. Henn stellte damals in Bezug auf Ludwig fest: "Was der Kollege da sagt, hat juristisch keinerlei Grundlagen." Folglich können auch die aktuellen Aussagen von Fischer und Döring nicht stimmen.

Gesundheitsrisiko Maske?

Als medizinische Expertin tritt die Neurologin Dr. Margareta Griesz-Brisson im Video auf. Sie betreibt als Neurologin eine Praxis in London und eine Gutachterpraxis in Müllheim. Im Video behauptet sie: "Wir wissen, dass die Textilmasken und Papiermasken keinen Virenschutz gewähren – nicht für sich selbst und nicht für andere." Sie berichtet auch von potenziellen Gesundheitsrisiken beim Maskentragen, die sich auch etwa durch Kopfschmerzen, Schwindel und Konzentrationsprobleme äußern würden.  

Konkreter wird Griesz-Brisson in diesem Video nicht. Sie mit den gleichen Behauptungen in Verbindung mit einem angeblichen Sauerstoffmangel durch Masken aber bereits Ende September öffentlich aufgetreten. In einem AFP Faktencheck dazu widersprechen ihr unabhängig voneinander zahlreiche Experten und Expertinnen. Die Aussagen von Griesz-Brisson stellten sich als falsch heraus.

In dem Faktencheck erklärten Expertinnen und Experten außerdem, dass Masken sehr wohl einen Gewissen Schutz vor Viren böten. Viren bewegten sich auf größeren Partikel als Aerosole schlangenförmig in der Luft. Dadurch würden sie an den Rändern der größeren Maskenporen hängen bleiben.

AFP befragte dazu etwa Prof. Dr. med. Philipp Lepper, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und Oberarzt des Universitätsklinikums Saarland. Er erklärte am 6. Oktober per E-Mail: "Handelsübliche Mund-Nasen-Masken sind in der Lage, respirable Partikel zu filtern. Die Filtrationsleistung der Masken sowie der Luftwiderstand der Masken variieren aber je nach Material."

Auch eine im Mai 2020 veröffentlichte Studie des Pneumologen Dr. med. Dominic Dellweg, der ebenfalls Mitglied in der DGP ist, belegt die Schutzleistung von Masken. Diese Studie zeigt, dass Alltagsmasken vor allem andere Menschen vor kontaminierter Ausatemluft schütze (Table 2).

Während es also stimmt, dass Masken keinen 100-prozentigen Schutz liefern, verringern sie dennoch das Ansteckungsrisiko für Träger und vor allem vom Träger ausgehend.

CO2-Vergiftung tritt nicht schlagartig auf

Auch der KFZ-Gutachter Döring äußert sich in dem Video medizinisch. Er sagt: "Gerade die CO2-Vergiftung, da sind die Ärzte natürlich führend, aber da haben wir eine Sache, die kündigt sich oft nicht lange an. Das geht schlagartig."

Weil in dieser Aussage ein Maskenbezug nur suggeriert, aber nicht explizit nennt, hat AFP den Pneumologen am Lungenzentrum Ulm und Vorstand des Berufsverbandes der Pneumologen, Dr. Michael Barczok grundsätzlich nach dem Ablauf von CO2-Vergiftungen gefragt. 

In einem Telefonat erklärte er am 25. November 2020: "Als Lungenspezialisten erleben wir selten CO2-Vergiftungen, aber manchmal – und zwar als terminales Lungenversagen bei Menschen, die nicht mehr die Kraft haben zu atmen. Die Atempumpe lässt nach und dann kann es sein, dass der Kohlendioxidgehalt langsam ansteigt." Als Beispiel nennt er Menschen mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD). Allgemein äußere sich eine CO2-Vergiftung zuerst durch Hyperventilieren, also heftiges Atmen.

Sie komme allerdings nicht schlagartig, sondern sei ein "unendlich langsamer Vorgang, der sich über viele Monate und Jahre hinzieht". Sie sei auch "nur möglich bei einem Erschlaffen der Atemmuskulatur".

In Zusammenhang mit dem Tragen einer Maske sagte der Pneumologe: "Es ist überhaupt nicht vorstellbar, dass jemand eine Maske trägt und von jetzt auf gleich eine CO2-Vergiftung bekommt."

Dass Masken zu keinen erhöhten CO2-Werten bei Menschen führen, bestätigen auch Experten und Exeprtinnen in mehreren anderen Faktenchecks (etwa hier und hier).

Keine Masken für Kinder auf dem Markt?

Döring behauptet auch, dass Herstellerinnen und Hersteller keine Masken für Kinder produzierten. Eine einfache Google-Suche liefert allerdings zahlreiche Angebote für Kindermasken. Es werden also durchaus Masken für Kinder hergestellt und verkauft.

Fazit: Die Empfehlungen des DGUV bedeuten weder für Arbeitgebende noch für Lehrende eine rechtliche Haftung. Sie begründen auch keine Verpflichtung für ärztliche Untersuchungen wegen des Tragens von Alltagsmasken.

Weiterhin bieten Hersteller durchaus Masken für Kinder an. Schließlich führen Masken auch zu keiner plötzlichen CO2-Vergiftung und bieten sehr wohl einen gewissen Schutz vor Viren – vor allem für Andere vor den eigenen Viren.

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