
Nein, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung macht Schulen und Arbeitgebende nicht für Masken-Risiken haftbar
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- Veröffentlicht am 12. November 2020 um 11:55
- Aktualisiert am 12. November 2020 um 15:18
- 6 Minuten Lesezeit
- Von: Max BIEDERBECK, Eva WACKENREUTHER, AFP Deutschland
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Das Video mit der Haftungs-Behauptung verbreitet sich seit dem ersten Novemberwochenende auf Facebook, etwa hier und hier mit insgesamt über Tausend Shares. Es gibt dutzende weitere Versionen. Viele davon verlinken auf das Youtube-Video eines Interviews (hier, hier) – dort steht der Clip seit dem 8. November online. Mittlerweile hat er über 240.000 Aufrufe (hier). Weitere Versionen finden sich mit tausenden Views auf Telegram, Twitter oder auf Instagram.
Das Video zeigt Aussagen des Leipziger Rechtsanwalts und Querdenken-Aktivisten Ralf Ludwig. Er machte sie während der Anti-Corona-Demonstrationen in Leipzig vom 7. November. Dort hatten zehntausende Menschen gegen den Teil-Lockdown der Bundesregierung demonstriert. Im Zuge dieser Demo hat sich auch das Interview mit Ludwig verbreitet. Laut Recherchen von Netzpolitik.org ist der Anwalt in puncto Finanzen und Spenden eine zentrale Figur in der Anti-Corona-Bewegung in Deutschland.
Ludwig stellt im Video folgende Behauptung auf:
- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung habe ein neues Schreiben veröffentlicht, in dem sie empfehle, Masken nach zwei Stunden abzunehmen. Ludwig führt aus: "Das heißt, es wird seit Wochen gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat das jetzt bestätigt. Sie hat ein Schreiben herausgebracht, das ist ganz schnell zusammengezimmert." (Ludwig hält in dieser Einstellung ein Papier in die Kamera.)
- Die Unfallversicherung bestätige, dass der Atemwiderstand von Alltags-Masken "schärfer und härter" sei als bei FFP3 Masken. Noch immer zeigt Ludwig das Papier. Im Video wird nicht klar, woher es stammt. Der Anwalt bleibt selbst uneindeutig darüber, um was für ein Schreiben oder Studie es sich handelt, er hält es hoch und sagt: "Ich zeige das mal hier, wir hatten letzte Woche diese Studie nach außen gebracht, was genau das bestätigt, was in dieser Studie steht, nämlich (...) die Community-Masken sind teilweise, die haben Messungen gemacht, auch von der deutschen Unfallversicherung, sind teilweise im Atemwiderstand schärfer und härter als FFP3 Masken."
- Aus diesem neuen Schreiben der Versicherung lasse sich laut Ludwig ein "Haftungstatbestand" gegenüber Schulen, Lehrenden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ableiten. Das verpflichte diese unter anderem zum Angebot einer ärztlichen Untersuchung. Ludwig erklärt: "Das bedeutet ab Montag Schulleiter, weil es von der Deutschen Unfallversicherung kommt, jeder Lehrer, jeder Arbeitgeber haftet, wenn etwas passiert mit der Maske...automatisch." Dadurch, so sagt Ludwig weiter, entstehe eine "Durchgriffshaftung gegen denjenigen, der das anweist. Bisher haben nur wir das gesagt (...) aber jetzt hat es die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung bestätigt. Damit haben wir einen Haftungstatbestand."
1. Das angeblich "neue" Dokument der Unfallversicherung
AFP hat bei der DGUV am 11. November nach dem angeblich neuen Dokument gefragt. Sprecherin Elke Biesel sagt: "So ein Papier gibt es von unserer Seite aus nicht. Die Aussage des Herren trifft nicht zu und wir haben auch zu keinem Zeitpunkt irgendeine Art ‘Haftung’ in im arbeitsschutzrechtlichen Sinne bestätigt." Auch auf der Seite der DGUV lässt sich keine Veröffentlichung eines solchen neuen Schreibens finden.
Es gibt lediglich eine "Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung von Mund-und-Nase-Bedeckungen". Sie steht bei der DGUV bereits seit dem 27. Mai 2020 online und wurde im Oktober aktualisiert. Darin schreibt die Unfall-Versicherung in der Tat: "Die derzeit vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass Mund-Nase-Bedeckungen aus Baumwolle, Leinen oder Seide sowie medizinische Gesichtsmasken ähnliche Atemwiderstände wie partikelfiltrierende Halbmasken mit Ausatemventil aufweisen können."
Die Aktualisierung aus dem Oktober sei allerdings nur formeller Natur gewesen, sagt Biesel. "Inhaltlich hat sich an den Empfehlungen nichts geändert. Da gab es nichts Neues." Auch hätten die Empfehlungen keinerlei rechtliche Bindung, sondern sollten damals nur auf oft gestellte Fragen von Arbeitgeberinnen und -gebern antworten, die ihre Gefährdungsbeurteilung anpassen wollten".
2. Der angebliche Beweis

Von der DGUV aus heißt es weiter: Weder habe das von Ludwig gezeigte Dokument etwas mit der Deutschen Unfallversicherung zu tun, noch verlange diese eine ärztliche Untersuchung an Schulen und Arbeitsplätzen.
Am 10. November hat die DGUV deshalb auch öffentlich mitgeteilt, gerichtlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Ludwig selbst sagt dabei zu keinem Zeitpunkt im Interview wirklich klar aus, dass das von ihm präsentierte Papier mit dem Aufdruck: "Gefährdung durch die Verwendung eines Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bei Kindern und Jugendlichen" wirklich von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stammt. Facebook-User teilen es allerdings als offizielles Dokument der DGUV (etwa hier und hier mit rund tausend Shares). Auch deren Sprecherin Biesel sagt: "Seit Montag muss unsere Abteilung den ganzen Tag verunsicherte Anrufer beraten. Sie alle glaubten, dieses Schreiben käme von uns."

Die auf dem Titelblatt genannten Autoren B. Vöhringer, H. Sensendorf und F. Ramseyer sind aber nicht auf der Seite der DGUV aufgeführt und auch Ludwig selbst behauptet beim genauem Hinhören nicht wirklich, dass sie tatsächlich für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung arbeiten würden. Sprecherin Biesel sagt: "Diese Menschen arbeiten nicht für uns und sind auch nicht in unserem Auftrag tätig gewesen."
Eine Google-Suche nach den Namen der mutmaßlichen Autoren des Dokuments führt zu einer Beatrice Vöhringer, die sich auf einer eigenen Praxis-Website als Fachärztin für Arbeitsmedizin vorstellt. Vöhringer tritt auch in Videos der "Klagepaten" auf. Ein führender Kopf dieses Vereins, der Spenden für Klagen gegen Corona-Maßnahmen sammelt, ist Ralf Ludwig. Auch die zweite Autorin, Heike Sensendorf, tritt als Ärztin gegen Corona-Maßnahmen auf. Laut eigenen Angaben ist sie Fachärztin für Anästhesie, Intensivmedizin und Notfallmedizin und bietet auf ihrer Website auch Naturheilverfahren an. Fabian Ramseyer taucht ebenfalls in einem Gespräch mit Ludwig für "Klagepaten TV" auf.
Im Schreiben selbst behandeln die Autorinnen und der Autor auf wenigen Seiten die angebliche Gefahr von Masken besonders für Kinder. Im Text beziehen sie sich unter anderem auf eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die beim Tragen von Atemschutzgeräten üblich ist, wie sie etwa die Feuerwehr verwendet. Daraus leiten sie eine Gefahr durch Masken im Generellen ab. Das Wort "Haftung" fällt dabei allerdings nicht.
Auffällig ist, dass das im Stil einer wissenschaftlichen Arbeit aufgebaute Dokument schon im Titel einen Rechtschreibfehler aufweist, das Literaturverzeichnis zieht außerdem Youtube-Links als akademische Quelle heran.
AFP hat bei Vöhringer und Sensendorf am 11. November nach dem Papier gefragt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aber noch keine Antwort bekommen. Eine Suche nach Kontaktdaten von Ramseyer blieb ergebnislos. Auch Ludwig selbst hat AFP über die Seite "Klagepaten" am 11. November um eine Stellungnahme zu seinem Video gebeten. Bis zur Veröffentlichung des Artikels hat auch er nicht geantwortet.
3. Der angebliche Haftungstatbestand
Die DGUV hat bereits klargestellt, dass es sich bei ihren Richtlinien nur Empfehlungen handelt, und sie keine Rechtswirkung entfalten. Lehrer und Arbeitgeberinnen müssen also keine Klagen von dieser Seite her befürchten. Weiterhin hat die Versicherung auch am 10. November eine Erklärung herausgeschickt, in der sie noch einmal betont, dass sie keine Belege für die Gesundheitsschädlichkeit von Masken gefunden hätte.
AFP hat trotzdem beim Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte nach Ludwigs Behauptung zum Thema Haftung gefragt. Der Präsident des Verbands und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Henn, sagte am 11. November: Die Empfehlungen zögen keinerlei Verpflichtungen oder gar Haftbarkeit nach sich. Henn stellt fest: "Was der Kollege da sagt, hat juristisch keinerlei Grundlagen."
Eine Durchgriffshaftung, wie sie Ludwig beschreibt, könne es schon deshalb gegen Schulleitende und Lehrende nicht geben, weil diese keine eigenen Entscheidungen über die Pflicht zum Tragen von Masken treffen. "Deren Aufgabe als Beamte lautet nur, die Rechtsverordnung des Staates umzusetzen", sagt Henn und führt aus: "Wenn, dann müsste man eine Staatshaftung für die Maskenpflicht als solcher geltend machen. Schulleiter und Lehrer selbst haften aber nicht."
Dazu passend hat das Bayerische Verfassungsgericht gerade exemplarisch die Maskenpflicht an Schulen noch einmal als verhältnismäßig bestätigt und dabei auch die Notwendigkeit und die Ausgestaltung von Masken-Pausen an Schulen ausformuliert (hier).
Arbeitgeber sind grundsätzlich frei darin, über die Durchsetzungsweise der Maskenpflicht im eigenen Betrieb zu entscheiden. Auch sie müssen sich allerdings an die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregeln und die damit verbundene Schutzpflicht für ihre Mitarbeiter halten. Kann etwa ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten nicht eingehalten werden und sind andere Mittel zur Abtrennung nicht umsetzbar, müssen Angestellte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch Henn sagt zu AFP: "Wenn Sie sich als Betrieb an diese Schutzregeln halten, dann handeln Sie rechtssicher. Eine Haftung entsteht hier nicht, weil sie ja eine staatliche Anordnung befolgen."
Fazit
Das angebliche neue Schreiben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen existiert nicht. Die DGUV selbst bestätigt, kein neues Dokument herausgebracht zu haben. Auch das Dokument, das Ludwig in die Kamera hält, hat nichts mit deutschen Unfallversicherung zu tun.
Lediglich existiert eine Liste an Empfehlungen der DGUV. Diese waren und sind jedoch in keiner Form rechtsbindend. Der beschriebene "Haftungstatbestand" oder eine "Durchgriffshaftung" auf deren Grundlage existiert nicht, wie der Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte bestätigt.
Update, 12.11.2020: Link und Zitat hinzugefügt.