Nein, die 3G-Prüfung durch Unternehmen ist keine Amtsanmaßung nach dem Strafgesetzbuch

Hunderte User in Deutschland und Österreich haben eine Behauptung geteilt, wonach sich Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Überprüfung von 3G-Regeln strafbar machten. Sie würden den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllen, heißt es in den Postings. Strafrechtler in Österreich und Deutschland dementierten dies allerdings gegenüber AFP.

Hunderte User haben die Behauptung seit Anfang November sowohl für Deutschland als auch Österreich auf Facebook geteilt (hier, hier, hier, hier).

Die Falschbehauptung: User teilen Screenshots der jeweiligen Paragrafen (§ 132 StGB) des deutschen und (§ 314 StGB) des österreichischen Strafrechts zum Thema Amtsanmaßung. Im Letzteren heißt es etwa:

"Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

User schlussfolgern: "Jeder Unternehmer, der einen 3G-Nachweis verlangt, kann angezeigt werden. Unsere Regierung nötigt jeden Arbeitgeber zu dieser Amtsanmaßung."

Image
Facebook-Screenshot der Falschbehauptung: 08.11.2021

AFP überprüfte bereits in der Vergangenheit Falschbehauptungen über vermeintliche Haftungen, die Arbeitgeber in der Corona-Pandemie gegenüber Angestellten eingehen, etwa in Bezug auf angebliche Gefahren durch Masken. Auch eine ähnliche Behauptung, die österreichische Polizei dürfe keine Masken-Atteste abfotografieren, hat AFP bereits geprüft. Die jetzt verbreitete angebliche Amtsanmaßung setzt diese Reihe an Falschinformationen fort.

Amtsanmaßung bedeutet, dass eine Person eine Handlung durchführt, die eigentlich einem Amtsträger vorbehalten ist. Kontrolliert eine mit Polizeiuniform verkleidete Privatperson zum Beispiel Fahrzeuge, wäre das eine Amtsanmaßung.

Die Situation in Österreich

In Österreich gilt ab November eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz für alle, die in ihrem Beruf Kontakt zu anderen Menschen haben. Auch zum Zutritt von etwa Restaurants braucht es einen solchen Nachweis. Ab 8. November sollen sogar nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zu vielen Bereichen haben. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte deshalb verstärkte Polizeikontrollen an.

AFP hat den Fall zunächst für Österreich geklärt und dort am 5. November beim Institut für Strafrecht der Universität Innsbruck nachgefragt. Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Andreas Venier erklärte in einer E-Mail:

"Eine Amtsanmaßung nach § 314 StGB kann schon begrifflich nur jemand begehen, der sich amtliche Befugnisse anmaßt, also ohne jede Berechtigung Handlungen vornimmt, die nur aufgrund eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden dürfen."

Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer nach den einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) Kunden nur bedienen und Mitarbeiter nur beschäftigen dürften, wenn diese einen 3G-Nachweis erbringen, "dann versteht es sich von selbst, dass sie sich keine amtlichen Befugnisse ‘anmaßen’, wenn sie einen 3G-Nachweis verlangen. Sie kommen damit einer Rechtspflicht nach und würden sonst sogar eine Verwaltungsstrafe riskieren", erklärte Venier. Und weiter:

In Deutschland ebenfalls legal

Auch in Deutschland gilt diese rechtliche Logik, wie Prof. Dr. Georg Steinberg am 2. November gegenüber AFP in einem Telefonat bestätigte. Er ist Inhaber der Professur für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Potsdam. "Für eine Amtsanmaßung muss man sich als Instanz ausgeben, die eine bestimmte Staatsgewalt innehat, das ist hier gar nicht gegeben", erläuterte er. Steinberg sagte ebenfalls: Arbeitgeber würden im Zuge der 3G-Regel lediglich ihrer Rechtspflicht nachkommen. Er führte aus:

Fazit: Die Schlussfolgerungen, die die Posting-Autorinnen und Autoren aus dem Strafrecht in Deutschland und Österreich ziehen, sind falsch. Unternehmerinnen und Unternehmer kommen einer Rechtspflicht nach und können deshalb nicht wegen Amtsanmaßung angezeigt werden.

Haben Sie eine Behauptung gefunden, die AFP überprüfen soll?

Kontaktieren Sie uns