Klarnamenpflicht: Angebliche Infografik stammt von einer KI und nicht von der deutschen Polizei
- Veröffentlicht am 2. April 2026 um 13:21
- Aktualisiert am 2. April 2026 um 19:19
- 4 Minuten Lesezeit
- Von: Elena CRISAN
Ein prominenter Fall von Vorwürfen digitaler Gewalt im März 2026 löste in Deutschland eine heftige Debatte über die sogenannte Klarnamenpflicht in sozialen Medien aus. Dabei geht es um die verpflichtende Angabe des Realnamens bei der Registrierung auf Onlineplattformen. Ende März 2026 kursierte eine angebliche Infografik der deutschen Polizei, die vor einer solchen Pflicht warnen würde. Jedoch zeigen AFP-Recherchen, dass die Grafik nicht echt ist. Eine solche Kampagne dementierte die zuständige Geschäftsstelle.
"Finger weg vom Klarnamen!", lautet die Überschrift der Infografik, die ein X-Nutzer teilte und die von der Polizei in Deutschland erstellt worden sein soll. Das Posting wurde seit dem 24. März 2026 hunderttausendfach angesehen. "Jahrelang wurde das von der Polizei empfohlen und plötzlich dienen die Klarnamen dem Schutz aller", schrieb er dazu. In der Infografik sind mehrere Illustrationen, Figuren und Symbole zu sehen. Eine lächelnde Frau mit braunen Haaren legt ihre Hand auf die Schulter eines Kindes, das ein rotes T-Shirt trägt. Auch ein Pass sowie ein Laptop sind unter anderem abgebildet.
Aufgelistet werden Gefahren wie "Identitätsdiebstahl, Stalking & Belästigung, Social Engineering und Doxxing", die sich in der Tat online zutragen können. Social Engineering bezeichnet den Versuch, Menschen durch psychologische Manipulation dazu zu bringen, sensible Informationen preiszugeben oder sicherheitsgefährdende Handlungen vorzunehmen. Beim Doxing werden persönliche oder sensible Informationen ohne Zustimmung der betroffenen Person online veröffentlicht, um sie zu schikanieren, öffentlich bloßzustellen oder anderweitig zu schädigen.
Die Behauptung kursierte auf weiteren Plattformen wie Facebook, Instagram, Telegram sowie Threads und ebenfalls auf Englisch.
Die Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen wurde durch einen prominenten Fall ausgelöst, bei dem Schauspielerin Collien Fernandes ihrem Ex-Mann Christian Ulmen digitale sexualisierte Gewalt vorwarf. Der "Spiegel" hatte zuerst über Vorwürfe der Schauspielerin Fernandes gegen ihren Ex-Mann berichtet, die sie auch in Spanien zur Anzeige brachte. Dabei ging es um das Erstellen und Verbreiten gefälschter pornografischer Aufnahmen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt wegen des Vorwurfs der Nachstellung. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte ein entsprechendes Gesetz gegen digitale Gewalt an. Künftig soll das Herstellen pornografischer Deepfakes ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Doch die parallel diskutierte Klarnamenpflicht blieb innerhalb der Regierung umstritten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) plädierte im Februar 2026 für eine solche Regelung, Hubig lehnte sie Ende März 2026 wiederum ab.
Die Debatte über die Klarnamenpflicht wird auf sozialen Plattformen auch von Akteurinnen und Akteuren hitzig geführt, die AFP öfter mit der Verbreitung von unzutreffenden Behauptungen zu politischen Themen auffielen. Die prorussische Bloggerin Alina Lipp mutmaßte Ende März 2026 auf X: "Der Wirbel um #CollienFernandes ist eine schlecht geplante PR-Aktion, um in Deutschland die von Merz gewünschte Einführung der Klarnamenpflicht im Internet zu begründen!"
Auch die Website "Tichys Einblick", von der AFP bereits verschiedene Behauptungen überprüft hatte, griff die Debatte auf und schrieb im selben Zeitraum auf Facebook: "Lange warnte die Polizei vor Klarnamennutzung im Netz." Ein pensionierter Wirtschaftsforscher Stefan Homburg, dessen Falschbehauptungen AFP richtigstellte, brachte sich ebenfalls in der Debatte ein und teilte die Infografik.
Doch die Infografik wurde mit KI erstellt und stammt, anders als online behauptet, nicht von der ihr zugeschriebenen offenen Stelle.
Ältester Post gab KI-Erstellung an
Mithilfe einer umgekehrten Bildsuche fand AFP eine Community Note auf X vom auf den
In der Infografik sind typische Merkmale einer KI-Erstellung zu beobachten. Überflüssige Abstände, unterschiedliche Schriftgrößen, Tippfehler wie "PASST" statt "Pass" und eine Lupe mit zwei Halterungen weisen etwa darauf hin. Auch das frei zugängliche Tool ImageWhisperer, das Verifikationsexperte Henk van Ess erstellte und derzeit weiterentwickelt, ergab, dass das Bild KI-generiert ist.
Zuständige Stelle dementierte eine solche Kampagne
Das Logo der "Polizeiberatung" ist in der links-oberen Ecke des Bildes sichtbar. Dies erweckt den Anschein, dass die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), die eine Website mit der URL "polizei-beratung.de" betreibt, Urheberin der Infografik sei.
Doch eine Sprecherin der zentralen Geschäftsstelle dementierte auf AFP-Anfrage am 31. März 2026: "Diese Kampagne stammt nicht von uns – offenbar wird hier unser Name missbräuchlich als Absender benutzt." AFP durchsuchte den Webauftritt der ProPK stichwortartig, fand jedoch auf Instagram und online keine Spuren einer ähnlichen Kampagne. Auffällig ist, dass das Logo der ProPK sich von jenem in der gefälschten Infografik unterscheidet.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Klarnamenpflicht laut einem Medienbericht am 26. März 2026 für sinnvoll. Im Bericht wird Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender, zitiert. Laut ihm geschehe Kriminalität im Netz "vorwiegend anonym", eine Klarnamenpflicht würde aus Sicht der Gewerkschaft die Ermittlungen vereinfachen. "Die geforderte Identitätspflicht, eine Auskunftspflicht würde nur gegenüber den Providern bestehen", argumentierte Poitz.
Auch die Polizeigewerkschaft im deutschen Beamtenbund (DPolG) erklärte bereits im Jahr 2021: "Der Klarnamenszwang bei Social-Media-Angeboten ist kriminalpolitisch richtig."
AFP veröffentlichte weitere Faktenchecks zur deutschen Politik.
Fazit: Ende März 2026 wurde eine angebliche Infografik gegen die Klarnamenpflicht im Namen der Polizei online verbreitet. Dabei handelt es sich jedoch um eine KI-Fälschung. Hinweise im Ursprungsbeitrag und typische KI-Merkmale belegen dies. Die zuständige Stelle dementierte ebenfalls eine solche Kampagne.
2. April 2026 Tippfehler korrigiert
2. April 2026 Formulierung im Teaser präzisiert
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