Spanien: Geldstrafe statt Haft für die Beleidigung von Religionen wie dem Islam
- Veröffentlicht am 3. April 2026 um 16:21
- 3 Minuten Lesezeit
- Von: Cristina ALONSO PASCUAL, AFP Spanien
- Übersetzung und Adaptierung: Elena CRISAN, AFP Österreich
Das Verspotten von Religionen gilt in Spanien nach dem Strafgesetzbuch als Straftat. Behauptungen in sozialen Medien, wonach der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez angekündigt hätte, dass die Beleidigung des Islam mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werde sind ebenso falsch wie ein dazu kursierendes Bild. Das entsprechende Gesetz sieht Geldstrafen, nicht Gefängnisstrafen vor, und wurde seit 1995 nicht geändert.
"Bei uns ist kein Platz für diejenigen, die Religionen beleidigen … und wer den Propheten Mohammed oder den Islam beleidigt, muss mit einer fünfjährigen Haftstrafe rechnen", lautet ein Zitat, das in Beiträgen auf Facebook, Instagram, Telegram und X vom 20. März 2026 fälschlich dem spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez zugeordnet wird. Darin wird behauptet, in Spanien seien "Gefängnisstrafen für alle, die den Islam beleidigen" angekündigt worden. Die Beiträge enthalten außerdem ein Foto, das angeblich den spanischen Ministerpräsidenten zeigt, wie er ein Exemplar des Korans hält.
Die Behauptung generierte tausende Shares in mehreren Sprachen wie Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Englisch, Französisch, Serbisch, Somalisch und Spanisch.
Das Gesetz in Spanien sieht bei der Beleidigung von Religionen jedoch Geldstrafen, nicht Gefängnisstrafen vor.
Sánchez nahm kaum Bezug auf Religion
Ende März 2026 hat Spanien seinen Luftraum für am Iran-Krieg beteiligte US-Flugzeuge gesperrt. Auch Österreich schloss sich am 2. April 2026 an und erklärte, den USA alle militärischen Überflüge über sein Gebiet seit Beginn des Iran-Kriegs unter Verweis auf seine Neutralität untersagt zu haben. "Es hat Anträge gegeben und diese wurden von Anfang an abgelehnt", erklärte ein Sprecher des österreichischen Verteidigungsministeriums gegenüber AFP. Ein deutscher Regierungssprecher sagte am 1. April 2026 laut einem AFP-Bericht, Deutschland halte sich an die "Nutzungsverträge für die amerikanischen Basen".
Die einzige Bezugnahme auf religiöse Themen, die AFP im März 2026 von Sánchez fand, erfolgte am 29. März 2026, als er einen Angriff auf die "Religionsfreiheit" in Israel verurteilte, nachdem die israelische Polizei den höchsten Vertreter der katholischen Kirche in Israel daran gehindert hatte, die Grabeskirche in Jerusalem zu betreten, um die Palmsonntagsmesse zu feiern.
"Die Regierung Spaniens verurteilt diesen ungerechtfertigten Angriff auf die Religionsfreiheit und fordert Israel auf, die Vielfalt der Glaubensrichtungen und das Völkerrecht zu respektieren", schrieb Sánchez auf X.
In der Vergangenheit hatte er der muslimischen Gemeinschaft ein frohes Ende des Ramadan gewünscht, so auch im Jahr 2026.
AFP fand in Medienberichten oder auf offiziellen Kanälen keine Hinweise, welche die Behauptung stützen würden, dass Sánchez die ihm in den geteilten Beiträgen zugeschriebenen Aussagen gemacht hat.
Gesetz sieht für Spott keine Gefängnisstrafe vor
In Spanien werden Straftaten gegen Gefühle der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft durch Artikel 525 des Strafgesetzbuches geregelt, der "keine Religion ausdrücklich erwähnt", sagte Jacobo Dopico, Professor für Strafrecht an der Universität Carlos III in Madrid, am 31. März 2026 gegenüber AFP.
Die Bestimmung habe seit ihrer Einführung im Jahr 1995 "keine Änderungen" erfahren, fügte Dopico hinzu, der auch das Projekt LibEx.es leitet, das Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit analysiert.
Außerdem sieht Artikel 525 keine Freiheitsstrafen vor, sondern Geldstrafen von "acht bis zwölf Monaten" für das öffentliche Verspotten von Religionen mit der Absicht, deren Anhängerinnen und Anhänger zu beleidigen. In Spanien werden Geldstrafen nach einem "Tagessatzsystem" verhängt, wobei die Höhe von Richterinnen und Richtern oder von Gerichten über einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird.
Spanische Regierung wollte Artikel 525 aufheben
Im November 2025 schlug die sozialistische Parlamentsfraktion, der Pedro Sánchez angehört, im Parlament vor, Artikel 525 aufzuheben, "um sicherzustellen, dass öffentliche und legitime Kritik an religiösen Dogmen, Überzeugungen und Riten möglich ist".
Zuvor hatten sich Vertreterinnen und Vertreter der katholischen, evangelikalen und orthodoxen Kirchen sowie der jüdischen, muslimischen und anglikanischen Glaubensgemeinschaften in einer gemeinsamen Erklärung zusammengeschlossen, um ihrer "ernsten Besorgnis" Ausdruck zu verleihen. Laut Medienberichten sagten sie, dass die Streichung des Artikels "das Recht auf Religionsfreiheit erheblich untergraben" würde.
Das Bild wurde nachträglich manipuliert
Eine umgekehrte Bildsuche des geteilten Bildes führte zu Medienberichten aus dem Jahr 2022. Laut Bildbeschreibungen wurde es damals in der Slowakei aufgenommen.
Eine Stichwortsuche auf Englisch nach "Pedro Sánchez Slovakia March 2022" führte zu einer Pressemitteilung der spanischen Regierung sowie zu Fotos, die dem online geteilten Bild ähneln. Von Sánchez während seiner Reise nach Bratislava wurde auch ein Video veröffentlicht. Allerdings hält er an keiner Stelle ein Exemplar des Korans. Ähnliche Elemente sind im folgenden Vergleich zu sehen:
Behauptungen, die die Regierung von Sánchez fälschlicherweise mit dem Islam in Verbindung bringen, kursieren häufig in Spanien. In Deutschland ist die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen im Strafgesetzbuch in Paragraph 166 geregelt.
AFP veröffentlichte weitere Faktenchecks zum Nahost-Krieg.
Fazit: Im März 2026 kursierende Beiträge, die dem spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez eine Ankündigung von fünfjährigen Haftstrafen für die Beleidigung des Islam zuschreiben, sind falsch. Spaniens Strafgesetzbuch sieht für das Verspotten von Religionen ausschließlich Geldstrafen vor, und die relevante Bestimmung wurde seit 1995 nicht geändert.
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