Streusalzverbot in deutschen Städten ist älter als UN-Agenda 2030
- Veröffentlicht am 25. Februar 2026 um 17:54
- 4 Minuten Lesezeit
- Von: Cristina ALONSO PASCUAL, Katharina ZWINS, AFP Spanien, AFP Österreich
Der Einsatz von Streusalz im Winter ist in verschiedenen Ländern üblich, insbesondere während starken Schneefalls wie im Januar 2026. Dazu hieß es online fälschlich, dass Deutschland Bußgelder von 10.000 Euro für die Verwendung des Taumittels verhängt hätte und dass es sich dabei um ein Verbot der Agenda 2030 handele. Das Verbot von Streusalz ist jedoch kein Teil der UN-Initiative aus 2015. Kommunale Beschränkungen in Deutschland gibt es seit Jahrzehnten. Anfang 2026 war der Einsatz von Streusalz teilweise vorübergehend erlaubt.
"DEUTSCHLAND verhängt 10.000 Euro Bußgeld für das Streuen von SALZ auf dem Boden wegen der AGENDA 2030 und das Chaos ist perfekt. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verbieten das Streuen von Salz, da es ein ökologisches Vergehen ist. Leipzig, Berlin, München... Die Notaufnahmen sind wegen Stürzen und Knochenbrüchen überlastet", heißt es in einem spanischsprachigen Facebook-Beitrag vom 9. Januar 2026. Dazu wurde ein Video geteilt, das mehrere Personen zeigt, die eine schneebedeckte Treppe hinuntergehen. Die meisten halten sich dabei am Geländer fest.
Ähnliche Behauptungen mit derselben Aufnahme kursierten auch auf X, Instagram und Threads sowie in verschiedenen Sprachen wie Bosnisch, Englisch, Französisch und Polnisch.
Eine Stichwortsuche ergab, dass das Video am 4. Januar 2026 in der deutschen Hauptstadt aufgenommen wurde. Es zeigt, wie Eishockey-Fans eine Brücke am Bahnhof Warschauer Straße in Berlin-Friedrichshain hinuntergehen.
Anfang Januar 2026 bereitete sich Deutschland auf das Sturmtief Elli vor. Dabei wurden in einigen Gebieten Temperaturen von bis zu minus 20 Grad erwartet wurden, wie Andreas Walter, Meteorologe beim Deutschen Wetterdienst (DWD), gegenüber AFP erklärte. Eine der Warnungen des DWD am 8. Januar 2026 betraf etwa Glatteis und mögliche Stürze, was im Verlauf des Sturms Berliner Krankenhäuser aufgrund der Zahl der Unfälle durch Glatteis an den Rand der Belastungsgrenze führte.
Dies löste erneut eine Debatte über den Einsatz von Streusalz in Extremfällen aus, obwohl das Auftaumittel in der deutschen Hauptstadt aus Umweltgründen verboten ist. Laut Umweltbundesamt ist es etwa für Bäume, Tiere und Gewässer "sehr schädlich".
Maßnahmen sind älter als UN-Agenda aus 2015
Eine Einschränkung für Streusalz gilt jedoch nicht bundesweit, sondern wird "allein auf Ebene der Länder und Kommunen geregelt", wie ein Sprecher des Bundesumweltministeriums am 13. Februar 2026 gegenüber AFP bestätigte. Die Maßnahme stehe auch in keinem Zusammenhang mit der Agenda 2030, die "keine Rechtsgrundlage für ein Verbot von Streusalz in deutschen Gemeinden" biete.
Bei der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung handelt es sich um eine international vereinbarte Initiative der Vereinten Nationen, die als Rahmen für die Gesetzgebung in deren Mitgliedstaaten dient.
Die Strategie hat unter anderem die Beseitigung von Armut, die Gleichstellung der Geschlechter, Bildung, Ernährungssicherheit, integratives Wirtschaftswachstum und die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zum Ziel. Im Rahmen der UN-Generalversammlung im September 2015 haben sich Länder aus aller Welt dieser Agenda und den darin enthaltenen 17 Nachhaltigkeitszielen angeschlossen.
Der Ministeriumssprecher wies weiter darauf hin, dass die Gesetzgebung in Deutschland in den meisten Fällen bereits vor der Verabschiedung der Agenda 2030 bestand. "Ein generelles Verbot des Streuens von Salz für Privatpersonen besteht in den meisten deutschen Städten und Gemeinden schon seit Jahrzehnten – und damit lange vor dem Beschluss der Agenda 2030 im Jahr 2015."
Städte beschließen Regelungen und Ausnahmen selbst
Dies ist beispielsweise in Berlin der Fall: Zur Schnee- und Glättebeseitigung darf kein Salz verwendet werden, das Straßenreinigungsgesetz beschränkt den Einsatz von Streusalz auf Fälle "extremer Glätte", wie in Paragraph 3 zu lesen ist. Die Bestimmung existiert in dieser Fassung seit 2010.
Das Berliner Naturschutzgesetz von 2013 beinhaltet ein generelles Verbot von Salz und anderen Auftaumitteln auf Privatgrundstücken in Paragraph 39.
"Der Einsatz von Auftaumitteln außerhalb von Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 (Hauptverkehrsstraßen mit ÖPNV, Feuerwehr, Rettungskräfte usw. und ausnahmsweise Stufe 2) ist gesetzlich verboten", betonte die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt am 8. Januar 2026 gegenüber AFP. Einsatzstufe 2 umfasst in diesem Zusammenhang die übrigen Straßen.
Angesichts der starken Schneefälle beschloss der Berliner Senat am 30. Januar 2026, das Verbot vorübergehend wegen erhöhter Unfallgefahr aufzuheben. Das Verwaltungsgericht Berlin kippte die vorübergehende Freigabe von Streusalz auf Gehwegen jedoch mit Beschluss vom 3. Februar 2026 wieder. Dieser Entscheidung war eine Beschwerde des Naturschutzbundes Nabu in Berlin vorausgegangen.
Auch in anderen deutschen Städten war das Verbot von Streusalz zu Beginn des Jahres Thema: Hamburg etwa setzte sein Verbot vom 6. Januar 2026 bis zum 21. Januar 2026 und schließlich bis zum 13. Februar 2026 aufgrund des Dauerfrosts und der "damit verbundenen Gefahren durch Eisplatten und festgetretenem Schnee" aus.
Was die Strafen angeht, so können bei der Verwendung von Salz oder anderen Auftaumitteln auf Privatgrundstücken in Berlin Geldbußen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. In gewissen Fällen sind im Gesetz auch Strafen bis zu 50.000 Euro vorgesehen.
Dies sind jedoch Höchstbeträge. "Ersttäter" würden oft mit "geringeren Beiträgen" bestraft, erklärte der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc in einem Artikel vom 8. Januar 2026 auf der Website des Verlags für Rechtsjournalismus. Je nach Kommune liege die Summe zwischen zehn und 100 Euro.
AFP hat bereits weitere Falschbehauptungen im Zusammenhang mit der Agenda 2030 sowie dem Klima überprüft.
Fazit: Online hieß es fälschlich, Deutschland würde Bußgelder von 10.000 Euro für das Streuen von Salz verhängen, basierend auf der Agenda 2030. Tatsächlich ist das Verbot nicht Teil dieser UN-Initiative von 2015, sondern besteht auf kommunaler Ebene bereits seit Jahrzehnten. Wegen der Wetterlage wurden lokale Beschränkungen Anfang 2026 teilweise vorübergehend ausgesetzt.
Copyright © AFP 2017-2026. Für die kommerzielle Nutzung dieses Inhalts ist ein Abonnement erforderlich. Klicken Sie hier für weitere Informationen.