Falsches Motiv kursierte online: AfD-Politiker wurde für anderes Plakat verurteilt

Mitte Februar 2026 stand der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller für die Verwendung eines Wahlplakats vor Gericht – darauf sei laut Urteil ein Hitlergruß zu sehen. Online teilte unter anderem Möllers Parteikollege Maximilian Krah eine Collage von drei Wahlplakaten der CDU, der AfD und der Grünen mit einander ähnelnden Motiven und behauptete, "nur für eines der Plakate" hätte es "eine Verurteilung" gegeben. Allerdings ist in der Collage nicht das AfD-Plakat abgebildet, um das es im Prozess ging.

"Nur für eines der Plakate gab es eine Verurteilung, weil es angeblich einen Hitlergruß darstelle", schrieb der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah am 18. Februar 2026 auf X. "Die Justiz macht sich lächerlich!" Dazu postete er eine Collage dreier Wahlplakate: Auf den angeblichen Plakaten der CDU und der AfD formen jeweils ein Mann und eine Frau ein Dach über den Köpfen zweier Kinder. Auf dem dritten Plakat mit dem Logo der Grünen gibt ein Mann einem Kind High Five. 

Beispielsweise die AfD-Politikerin Nicole Höchst teilte die Collage ebenfalls auf Instagram, genauso wie zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer auf Facebook und Tiktok. Das Recherchenetzwerk Correctiv fand einen Vergleich zwischen den AfD- und CDU-Motiven, der bereits am 4. Februar 2026 gepostet wurde. 

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X-Screenshot der Behauptung, oranges Kreuz von AFP hinzugefügt: 26. Februar 2026

Hintergrund der Beiträge ist folgender: Am 17. Februar 2026 wurde der AfD-Abgeordnete des Landtags Brandenburg, Wilko Möller aus Frankfurt an der Oder, dafür verurteilt, dass er im Landtagswahlkampf 2024 ein Wahlplakat verwendete, auf dem ein Mann und eine Frau die Arme über drei Kinder heben. Da das Motiv einem Hitlergruß ähneln würde, ermittelte laut dem Rechtsmagazin Legal Tribute Online die Staatsanwaltschaft gegen Möller.

Das Landgericht Frankfurt an der Oder verurteilte ihn im Februar 2026 gemäß Paragraph 86a Strafgesetzbuch "wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von 116 € pro Tag", bestätigte ein Sprecher des Landgerichts auf AFP-Anfrage am 27. Februar 2026 die Berichterstattung. Ein schriftliches Urteil lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Der brandenburgische AfD-Landesverband will gegen das Urteil Berufung einlegen. 

Das AfD-Plakat in den Social-Media-Beiträgen ist jedoch nicht jenes, für das Möller verurteilt worden ist. 

Der Prozess wurde von verschiedenen Sendern und Zeitungen begleitet. In einigen Artikeln ist das Plakat zu sehen, das Gegenstand der Gerichtsverhandlung war. Auch der AfD-Stadtverband Frankfurt an der Oder veröffentlichte am 2. Januar 2026 eine Pressemitteilung zu dem damals anstehenden Prozess und verwendete darin eine Collage aus einem CDU-Plakat und einem AfD-Plakat. Darauf sind zwei ähnliche Motive zu sehen, auf denen zwei Erwachsenen ihre Hände über Kindern ausstrecken. Der Vergleich sollte zeigen: Der AfD werde für ein solches Motiv die Verwendung verfassungswidriger Symbole nachgesagt, der CDU hingegen nicht. Auch in einem Facebook-Post des Stadtverbands vom 30. Juli 2024 ist das AfD-Plakat zu sehen. 

Sowohl in der Berichterstattung als auch in der Pressemitteilung und dem Post der AfD Frankfurt an der Oder ist jedoch ein anderes Wahlplakat abgebildet als in den online geteilten Beiträgen. Während die beiden Erwachsenen auf dem Wahlplakat in der Collage neben den zwei Kindern sitzen, stehen sie auf dem Wahlplakat, für das Möller verurteilt wurde, hinter einem Sofa, auf dem sich drei Kinder befinden. Außerdem stehen der Mann und die Frau auf der jeweils anderen Seite und tragen andere Kleidung.

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Screenshot-Vergleich eines Beitrags mit der Behauptung (links) und eines Facebook-Beitrags des AfD-Stadtverbands Frankfurt an der Oder, oranges Kreuz von AFP hinzugefügt: 2. März 2026

Gegenüber AFP verwies der Landgerichtssprecher auf die Berichterstattung über den Prozess, in der das Wahlplakat abgebildet ist, das Gegenstand der Verhandlung war. Möller selbst erklärte auf AFP-Anfrage am 26. Februar 2026 ebenfalls mit Bezug auf das in der Collage verwendete AfD-Motiv: "Nein, das ist nicht das Plakat." 

Darüber hinaus lieferte eine umgekehrte Bildsuche nach dem AfD-Motiv aus der Collage keine Hinweise darauf, dass das Plakat tatsächlich während des Landtagswahlkampfes im Sommer 2024 in Brandenburg von der AfD verwendet wurde. Die Wahl fand am 22. September 2024 statt, die AfD landete mit 30 Prozent auf Platz zwei.

CDU-Logo auf Plakat ist falsch

Das angebliche AfD-Plakat wurde in der Collage mit einem Plakat mit CDU-Logo verglichen. Darauf sind ebenfalls zwei Erwachsene zu sehen, die mit ihren Armen ein Dach über zwei Kindern in ihrer Mitte formen. "Datteln wird vor Ort gemacht", ist darunter zu lesen. Auf eine AFP-Anfrage antwortete Patrick-Benjamin Bök, Fraktions- und Stadtverbandsvorsitzende der CDU Datteln, dass das Plakat "kein Logo der CDU Deutschlands verwendet". Er erklärte am 27. Februar 2026: "Die Welle vor dem Schriftzug 'CDU' hat vier Elemente und nicht, wie in unserem Logo, nur drei. Es stammt also nicht von uns." Das angebliche CDU-Motiv "scheint somit ein Fake beziehungsweise Nachbau zu sein, um dem AfD-Post möglichst ähnlich zu sein". 

Eine Stichwortsuche führte zu einem Artikel des "Tagesspiegels" über die Klage gegen den AfD-Politiker Möller von August 2025. Darin ist ein echtes CDU-Bild zu sehen, das von dem Stadtverband aus Datteln laut "Tagesspiegel" im Jahr 2021 verwendet wurde. Die Nachrichtenagentur dpa fand zudem einen Facebook-Post des Stadtverbands mit dem Bild. Das Motiv ähnelt dem gefälschten CDU-Plakat: Zwei Erwachsene formen ein Dach über den Köpfen zweier Kinder. Dabei tragen sie jedoch andere Kleidung als auf dem gefälschten Plakat. Außerdem ist das Logo ein anderes und die Aufschrift unterhalb der Personen hat ein anderes Design. 

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Vergleich des Screenshots mit der Behauptung (links) mit dem Bild der CDU Datteln (rechts), oranges Kreuz sowie rote und grüne Hervorhebungen der unterschiedlichen Elemente von AFP hinzugefügt: 2. März 2026 (Screenshot AFP; CDU Datteln)

Der Fraktionsvorsitzende Bök wies darauf hin, dass das Design im gefälschten Plakat vor Einführung des neuen Logos verwendet wurde, das fehlerhaft auf dem nachgeahmten Plakat zu sehen ist. 

Bök erklärte, die CDU sei weder für die Verwendung des tatsächlichen CDU-Bildes noch für das gefälschte CDU-Motiv in der Collage von einem Gericht verurteilt worden. 

"Zur Verwendung dieses 'High-Five'-Plakatmotivs gab es keine juristische Auseinandersetzung und dementsprechend kein Urteil", erklärte auch eine Sprecherin der Grünen Hessen auf AFP-Anfrage am 27. Februar 2026. Mithilfe einer umgekehrten Bildsuche hatte AFP das Plakat in einer Mitteilung auf der Website der Grünen Odenwald zum Start des hessischen Landtagswahlkampfes 2018 gefunden. Die Grünen-Sprecherin bestätigte die Echtheit des Motivs ihrer Partei, das in der Collage verwendet wurde. 

Fazit: Eine Collage von CDU-, AfD- und Grünen-Plakaten zeigt nicht jenes AfD-Wahlplakat, für das der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller am 17. Februar 2026 wegen des Motivs eines Hitlergrußes verurteilt wurde. Das bestätigte Möller selbst. Darüber hinaus handelt es sich bei dem angeblichen CDU-Motiv in der Collage um eine Fälschung.

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