Zur Einreise nach Österreich herrscht Test- und Quarantäneverpflichtung

Seit Mitte März haben Tausende User auf Facebook ein Bild geteilt, das angeblich die Corona-Regeln in Österreich "einfach erklärt": Einreisen nach Österreich seien erlaubt, Ausreisen aus Corona-Hotspots innerhalb Österreichs hingegen zum Teil verboten. Das ist falsch, sogar in Orten mit Sonderbestimmungen wie dem Corona-Hotspot Wiener Neustadt gelten vergleichbare Maßnahmen wie zur Einreise nach Österreich.

Das verbreitete Bild stellt zwei Karten nebeneinander. Eine zeigt rote Pfeile aus Algerien, Libyen, Jordanien und Afghanistan, die auf Österreich deuten, dazu das Wort "erlaubt". Darunter ein Kartenausschnitt des niederösterreichischen Ortes Wiener Neustadt, aus dem Pfeile hinaus zeigen, daneben steht "verboten". Überschrieben ist die Gegenüberstellung mit den Worten "Corona-Regeln einfach erklärt". Tausende Nutzerinnen und Nutzer haben das Bild seit Mitte März geteilt (hier, hier, hier).

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Facebook-Screenshot: 17.03.2021

Die Ausreise aus Wiener Neustadt

Die Ausreise aus Wiener Neustadt ist momentan tatsächlich erschwert. In der niederösterreichischen Stadt rund 50 Kilometer südlich von Wien gibt es seit Mitte März aufgrund der hohen Infektionszahlen der Stadt Ausreisebeschränkungen. Sie traten am 10. März in Kraft und werden seit dem 13. März mit dem Ausbau der dafür nötigen Testkapazitäten auch kontrolliert. Aus Wiener Neustadt ausreisen darf, abgesehen von einigen Ausnahmen, nur mehr, wer einen aktuellen Corona-Test vorweisen kann. Als aktuell gilt ein Antigen-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden.

Eine Ausreise ist also nicht generell verboten, wie die Postings behaupten, es ist dafür lediglich ein negatives Testergebnis notwendig.

Über die Corona-Maßnahmen in Wiener Neustadt verbreiteten Nutzerinnen und Nutzer schon in der Vergangenheit Falschinformationen. AFP hat etwa bereits die Behauptung widerlegt, dass die Stadt aus Corona-Gründen militärisch abgeriegelt worden sei.

Die Einreise nach Österreich

AFP hat außerdem das Außenministerium um eine Einschätzung der Behauptung gebeten. Eine Sprecherin schrieb am 17. März: "Die Aussage im oberen Teil des Bildes ist nicht korrekt."

Die Einreise nach Österreich ist in der Covid-19-Einreiseverordnung geregelt. Für die Einreise aus "sonstigen Staaten und Gebieten", die nicht in der EU liegen, wie die im aktuellen Post gezeigten Länder, gilt laut Covid-19-EinreiseV §5 Abs. 3: "Die Einreise aus einem anderen als in der Anlage A genannten sonstigen Staat oder Gebiet ist unzulässig." In Anlage A werden Länder mit besonders niedrigen Corona-Fallzahlen wie etwa Australien und Südkorea aus dem Verbot ausgenommen. Einreisen darf aber trotzdem, wer zum Beispiel EU-Bürger ist, einen Wohnsitz in der EU hat, für einen beruflichen Zweck einreist oder zu einer sonstigen Ausnahmegruppe gehört.

In diesem Fall gelten aber bestimmte Auflagen, die auf der Website des österreichischen Außenministeriums (BMEIA) einsehbar sind: Wer einreisen möchte, muss seit dem 15. Januar 2021 ein elektronisches Registrierungsformular, auch Pre-Travel-Clearance genannt, ausfüllen, in dem etwa nach Reisedetails gefragt wird. Außerdem muss man ein negatives Corona-Testergebnis dabeihaben. Wie auch bei der Ausreise aus Wiener Neustadt zählen Antigen-Tests dabei 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden lang. Danach müssen Reisende außerdem noch eine zehntägige Quarantäne antreten. Durch ein negatives Testergebnis kann diese auf fünf Tage verkürzt werden. Die Websites der österreichischen Botschaften in den in den von den Postings genannten Ländern Algerien, Libyen/Tunesien, Jordanien sowie Afghanistan/Pakistan bestätigten die Bestimmungen. Das für Asylfragen zuständige Innenministerium verwies gegenüber AFP ebenfalls auf die Corona-Verordnung zur Einreise nach Österreich.

Die letzte vorliegende vorläufige Asylstatistik für den Januar 2021 zeigt außerdem eine seit Jahren stabile Zahl an Asylanträgen. Für die Länder aus dem Posting waren das die exakten Zahlen: 23 Personen aus Algerien, 14 aus Libyen, fünf aus Jordanien und 205 aus Afghanistan stellten im Januar einen Asylantrag. Im Vorjahresmonat waren es 61 aus Algerien, sechs aus Libyen, zwei aus Jordanien und 277 aus Afghanistan.

Wer ist "gegenargument.at"?

Das am häufigsten geteilte Posting stammt von der Seite "gegenargument.at". Im Impressum der Website steht die Freilich Medien GmbH, die auch für die Publikation des Magazins "Freilich" verantwortlich ist, das wiederum das Nachfolgemagazin der "Aula" ist. Die unter anderem von der Republik Österreich und der Stadt Wien getragene Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) bezeichnete die "Aula" als das "publizistische Flaggschiff der österreichischen extremen Rechten". Auf seiner Facebook-Seite beschreibt sich "gegenargument.at" selbst so: "Der unkontrollierte Zuzug Kulturfremder gefährdet unser Volk, unsere Kultur und das soziale Gefüge. Wir müssen hier gegensteuern!"

Fazit: Man kann nicht einfacher nach Österreich einreisen, als man aus Wiener Neustadt herauskommt. In beiden Fällen muss man ein negatives Testergebnis vorweisen, für die Einreise nach Österreich gelten noch zusätzliche Bestimmungen. Seine Daten muss man in einem Formular vorab hinterlegen, außerdem herrscht eine Quarantäneverpflichtung.

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