
Dieser Kommentar über früheren Renteneintritt von ukrainischen Geflüchteten war ein Fehler des MDR
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- Veröffentlicht am 24. Mai 2022 um 18:10
- 6 Minuten Lesezeit
- Von: Eva WACKENREUTHER, AFP Österreich, AFP Deutschland
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Auf Facebook verbreiteten hunderte Nutzerinnen und Nutzer einen Screenshot eines Austausches zwischen einer Userin und dem öffentlich-rechtlichen Mitteldeutschen Rundfunk. Auf Twitter teilten ebenfalls mehr als tausend User die Behauptung, auf Telegram sahen sie zehntausende Nutzerinnen und Nutzer. Auch auf WhatsApp wurde AFP auf die Behauptung aufmerksam gemacht.
Die Behauptung: Auf der Facebook-Seite von "MDR Investigativ" fragte eine Userin: "Stimmt es, dass Ukrainer mit 57 in Rente gehen und diese jetzt in DE beantragen können, wenn dieses Alter erreicht ist?" Der MDR antwortet darauf mit: "Ab 1. Juni dürfen ukrainische Geflüchtete Sozialleistungen in Deutschland beantragen, also auch die Rente (bei Frauen 57,5 Jahre, Männern 60 Jahre.)" Nutzerinnen und Nutzer vergleichen dieses Alter mit dem Renteneintrittsalter für Deutsche und kommen zum Schluss, dass Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland angeblich früher in Rente dürften.
In den geteilten Bildern ist außerdem eine Auskunft des MDR zur kostenlosen Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch Ukrainerinnen und Ukrainern zu Beginn des Kriegs zu sehen. Die meisten Kommentatoren gehen darauf aber nicht näher ein.

Über Geflüchtete aus der Ukraine kursieren immer wieder Falschbehauptungen im Netz. Nutzerinnen und Nutzer haben Ende März etwa fälschlicherweise behauptet, dass ein "Mob ukrainischer Flüchtlinge" einen 16-jährigen Jungen in Nordrhein-Westfalen getötet haben soll. Außerdem verbreiteten User alte Aufnahmen eines Brandes mit der Falschbehauptung, diese zeigten ein von ukrainischen Geflüchteten in Brand gesetztes Haus.
Auch die von AFP bereits widerlegte Behauptung, ukrainische Geflüchtete würden bei der Rente eine Sonderbehandlung erhalten, gehört in diese Reihe. Damals behaupteten User basierend auf einer angeblichen Anweisung an die Jobcenter, dass Flüchtende aus der Ukraine in Deutschland – ohne jemals eingezahlt zu haben – bereits mit 57 beziehungsweise 60 Jahren Rente beziehen dürften. Die angebliche Mail an die Jobcenter gab es allerdings nicht, wie die Bundesagentur für Arbeit am 16. Mai gegenüber AFP bestätigte. Auch die Behauptung, dass ukrainische Geflüchtete vor Deutschen Rentenanspruch hätten, ist falsch. Aktuell basieren die Behauptungen über die Bevorzugung ukrainischer Geflüchteter auf einem Facebook-Kommentar des MDR.
Der MDR-Kommentar
Im Zuge dieser kursierenden Falschbehauptung über das Renteneintrittsalter ukrainischer Geflüchteter fragte eine Userin unter einem Beitrag auf der Facebook-Seite von "MDR Investigativ" nach, ob die Behauptung vom Renteneintrittsalter mit 57 für Ukrainerinnen und Ukrainer stimmen würde.
Tatsächlich antwortete die Facebookseite von "MDR Investigativ" am 11. Mai zunächst fehlerhaft: "Ab 1. Juni dürfen ukrainische Geflüchtete Sozialleistungen in Deutschland beantragen, also auch die Rente (bei Frauen 57,5 Jahre, Männern 60 Jahre.)"
In den Bearbeitungsdetails des Kommentars des Postings ist allerdings zu sehen, dass der MDR seinen Kommentar am 18. Mai korrigierte. Ab diesem Zeitpunkt stand dort: "Ab 1. Juni dürfen ukrainische Geflüchtete Sozialleistungen in Deutschland beantragen." Und weiter: "Um einen Rentenanspruch zu haben, müssen erst Beiträge für mindestens fünf Jahre in das deutsche Rentensystem gezahlt werden."

Bereits am Tag des fehlerhaften Postings kommentierte "MDR Investigativ" außerdem unter den Kommentar: "Da ist uns ein Fehler unterlaufen, richtig ist aber, dass ukrainische Rentner Grundsicherung in Form von Sozialhilfe bekommen."
Auch unter andere ähnliche Facebook-Kommentare machte der MDR auf den Fehler aufmerksam: "Eine Korrektur von uns, die Rente, die den Geflüchteten in der Ukraine zusteht, bekommen sie bei uns nicht, sondern Grundsicherung, wie alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge." Auf AFP-Anfrage bestätigte ein MDR-Sprecher am 23. Mai außerdem telefonisch: "Das war ein Fehler von uns, den wir schnellstmöglich richtiggestellt haben." Auch der Autor eines der am meisten verbreiteten Postings auf Twitter wies in der Zwischenzeit auf die Falschinformation hin.
Keine Rente ohne Einzahlung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die gesetzliche Rentenversicherung Deutschlands. DRV-Sprecherin Gundula Sennewald schrieb am 16. Mai auf AFP-Anfrage: "Die Behauptung, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Deutschland vorzeitig Renten erhalten, ohne je in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt zu haben, können wir nicht bestätigen." Auf ihrer Website hat die DRV zudem am 20. Mai einen Beitrag zur aktuell geteilten Behauptung veröffentlicht. Darin heißt es: "Beim Bezug einer deutschen Rente gilt für Ausländer dasselbe Eintrittsalter wie für deutsche Staatsbürger."
Das Sozialgesetzbuch hält die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente fest: fünf Jahre Beitragszahlung sowie das Erreichen der Regelaltersgrenze. Je nach Art der Altersrente variiert das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter laut DRV zwischen 63 und 67 Jahren. Die Mindestversicherungszeit könne laut Sprecherin Sennewald auch durch "Zusammenrechnung von deutschen, mitglied- oder vertragsstaatlichen Versicherungszeiten erfüllt werden."
Auch ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dementierte die Behauptung über die Bevorzugung ukrainischer Geflüchteter. Er schrieb am 13. Mai 2022: "Diese Meldung ist falsch. Es bestehen keine Sonderregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind."
Sozialleistungen ab Juni
Die vom MDR erwähnten Sozialleistungen ab Juni gibt es aber tatsächlich. Bereits Anfang April hatten Bund und Länder sich darauf geeinigt, dass Kriegsflüchtlinge ab 1. Juni Anspruch auf Grundsicherung haben. Damit erhalten sie mehr Geld und besseren Zugang zu medizinischer Versorgung und werden bei den Lebenshaltungskosten wie anerkannte Asylbewerber behandelt. Ab 1. Juni haben sie damit beispielsweise auch Anspruch auf Hartz IV, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben sowie erwerbsfähig sind.
Bisher erhielten Geflüchtete geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die NGO "Pro Asyl" begrüßt zwar diese Änderung, kritisiert aber auch, dass andere Geflüchtete, solange ihr Asylverfahren läuft, dem Asylbewerberleistungsgesetz unterworfen sind.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhält allerdings nur, wer auf Hilfe angewiesen ist. "Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann.", erklärt das Bundesinnenministerium auf seiner Website Germany4Ukraine.
Diese Neuregelung der Grundsicherung führte auch in der Slowakei zu Falschinformationen. User behaupteten dort, dass Deutschland ab 1. Juni Geflüchtete aus der Ukraine zwinge, ihr gesamtes Vermögen zu melden und ihre Autos zu verkaufen. AFP hat das hier überprüft.
Gratis mit Bus und Bahn
Die Nutzerin fragt "MDR Investigativ" schließlich noch danach, ob Ukrainerinnen und Ukrainer Bus und Bahn ohne gelösten Fahrschein benutzen dürfen. Der MDR antwortete korrekt: "Zu Beginn des Krieges durften Ukrainer hier kostenlos den ÖPNV nutzen. Das gilt aber nicht mehr überall."
Auf der Website Germanyy4Ukraine des Innenministeriums heißt es: "Für die Einreise nach Deutschland reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument. So können Sie dann in jeden weiteren Nahverkehrszug an Ihr Ziel reisen."
Nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hatten zahlreiche lokal sowie überregionale Verkehrsanbieter die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung gestellt. Die Verkehrsbetriebe beispielsweise in Nürnberg oder Dresden beteiligten sich an der Aktion. Über 600 im Branchenverband Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) organisierte Verkehrsunternehmen beteiligten sich im März an der kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn. Der VDV verkündete ein Ende dieser Regelung mit Ende Mai. Das "helpukraine"-Ticket der Deutschen Bahn (DB) zur Einreise nach Deutschland bestehe weiterhin.
Fazit: Es gibt keinen früheren Rentenanspruch von Ukrainerinnen und Ukrainern in Deutschland. Geflüchtete müssen genauso wie Deutsche das Regeleintrittsalter erreichen und eine Mindestanzahl an Beitragsjahren vorweisen. Eine anderslautender Facebook-Kommentar des MDR war ein mittlerweile korrigierter Fehler. Dass Flüchtlinge aus der Ukraine gratis Bus und Bahn benutzen durften, ist richtig.