Nein, deutsche Waffenlieferungen verstoßen nicht gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag

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Hunderte User haben Mitte April einen Text auf Facebook geteilt, wonach angeblich am 14. März 2022 ein "russisches Ministerium" dem deutschen Kanzleramt mitgeteilt haben soll, dass Deutschland wegen Waffenlieferungen in die Ukraine den "Waffenstillstand von 1945" gebrochen habe. Deutschland befinde sich deshalb wieder im Kriegszustand. Das ist jedoch falsch. Dem Kanzleramt und der russischen Botschaft in Deutschland ist so eine angebliche Mitteilung nicht bekannt. Waffenlieferungen verstoßen außerdem nicht gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag, erklärten mehrere Experten.

Hunderte User haben die Kriegsbehauptung Mitte April 2022 auf Facebook geteilt. Auf Telegram erreichte die Behauptung Zehntausende.

Die Behauptung: User teilen in sozialen Netzwerken ein Foto eines Textes. Darin heißt es, dass die Bundesregierung "offiziell" am 14. März 2022 vom "russischen Ministerium" mitgeteilt bekommen habe, dass der "Waffenstillstand von 1945 durch das 2 Plus 4 Abkommen mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde". Grund seien Deutschlands "Waffenlieferungen und Einmischung in die Ukraine". Deutschland befinde sich nun im Kriegszustand.

Screenshot der Behauptung auf Facebook: 26.04.2022

Immer wieder kursierten in der Vergangenheit in sozialen Netzwerken falsche Behauptungen über den Status Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. So hieß es fälschlicherweise, dass in Deutschland auch im Jahr 2021 noch das Besatzungsrecht gelte und dass Deutschland vermeintlich noch immer besetzt sei. In all diesen Behauptungen spielt der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag eine tragende Rolle. So auch in der aktuell auf Facebook geteilten Erzählung über Deutschland im Kriegszustand.

Kanzleramt und russische Botschaft dementieren Mitteilung

AFP hat beim Bundeskanzleramt in Berlin nachgefragt, ob dort am 14. März 2022 eine "offizielle" Mitteilung von einem "russischen Ministerium" zu einem angeblichen Vertragsbruch eingegangen ist. Ein Sprecher des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung antwortete am 25. April 2022 in einer E-Mail: "Nein, eine solche Mitteilung existiert nicht. Es handelt sich offenbar um gezielte Desinformation."

AFP hat auch bei der russischen Botschaft in Berlin nachgefragt. Am 27. April 2022 schrieb die Pressestelle in einer E-Mail an AFP: "Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht. Es handelt sich um einen Fake."

Was ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag?

Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 keinen Friedensvertrag im wörtlichen Sinne unterschrieben. Dies geschah erst am 12. September 1990 im Rahmen des "Zwei-plus-Vier-Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland", auch "Regelungsvertrag" genannt. Er wurde zwischen den vier Siegermächten USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien in Moskau geschlossen und stellte die endgültige Souveränität des vereinten Deutschlands wieder her. Dadurch konnte Deutschland ohne Einfluss der Siegermächte Entscheidungen treffen. Im zweiten Artikel des Vertrags verpflichtet Deutschland sich dazu, "dass vom deutschen Boden nur Frieden ausgehen wird".

Ohne Friedensvertrag zu heißen, regele der Zwei-plus-Vier-Vertrag allerdings Fragen, die normalerweise in einem Friedensvertrag geregelt würden, sagte der Historiker Constantin Goschler von der Ruhr-Universität Bochum in einem Interview mit dem "Deutschlandfunk" im September 2020. Das deutsche Bundesarchiv weist auf seiner Website ebenfalls darauf hin, dass der Vertrag als "Quasi-Friedensvertrag" gesehen wurde. Als Grund für die Bezeichnung "Zwei-plus-Vier" anstelle von "Friedensvertrag" nennt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) eine politische Überlegung: Die Bundesregierung habe die Frage nach Reparationszahlungen zu vermeiden versucht. Durch die wiederhergestellte Souveränität ist laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages kein gesonderter Friedensvertrag mehr nötig.

Fehlerhafte Begriffe in der verbreiteten Erzählung

Andreas Wirsching, Leiter des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin, weist auf AFP-Anfrage zur Behauptung in einer E-Mail vom 26. April 2022 auf Fehler in dem aktuell geteilten Postings hin: "Zunächst ist die ganze Sentenz schon in der Nomenklatur eher wirr. Das 'russische Ministerium' wird nicht konkret benannt. 'Offizielle Mitteilungen' gibt es im diplomatischen Verkehr nicht, sondern man spricht normalerweise von 'Noten' oder 'Aide-mémoires'." Auch sei 1945 keineswegs ein "Waffenstillstand wie beim Ersten Weltkrieg" vereinbart worden, "sondern es erfolgte eine bedingungslose Kapitulation" Nazi-Deutschlands.

Auch Andreas von Arnauld, Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, schrieb am selben Tag in einer E-Mail an AFP: "Die Behauptung ist unseriös und von der Qualität irreführender oder irregeleiteter Behauptungen, wie sie in sozialen Medien und Kommentarspalten im Internet kursieren. Ein Friedensvertrag oder ein Waffenstillstandsabkommen ist der Vertrag nicht."

Einen dauerhaften "Kriegszustand" bedeute das Fehlen eines klassischen "Friedensvertrages" indes nicht. "Mit der bedingungslosen Kapitulation und der folgenden Übernahme der Regierungsgewalt gemäß Berliner Erklärung vom Juni 1945 war der Kriegszustand mit Deutschland beendet. Das Fehlen eines Friedensvertrages mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg bedeutet also nicht die latente Fortdauer des Krieges", schrieb Arnauld.

Deutsche Waffenlieferungen verstoßen nicht gegen Zwei-plus-Vier-Vertrag

Andreas Wirsching widersprach auch der Behauptung, mit Waffenlieferungen an die Ukraine werde gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag verstoßen Hier komme theoretisch eine Verletzung von Artikel 2 des Vertrages infrage. Darin geht es um die bereits erwähnte Verpflichtung Deutschlands, sich friedlich zu verhalten. Wirsching erklärte dazu aber: "Verboten bleibt auch die Führung eines Angriffskrieges – der wird in der Ukraine aber allein von Russland geführt, nicht von Deutschland oder anderen Staaten."

Im zweiten Satz des Artikels 2 heißt es außerdem: "Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen."

"Auch dagegen würden deutsche Waffenlieferungen nicht verstoßen", erklärte Wirsching. "Denn bekanntlich sieht die UNO-Charta vom 26. Juni 1945 im Artikel 51 ein individuelles und kollektives Recht zur Selbstverteidigung vor, durch das deutsche, westliche oder sonstige Waffenlieferungen an die Ukraine abgedeckt sind, die sich einer unter eklatantem Bruch des Völkerrechts begangenen russischen Aggression widersetzt. So besonders den Artikel 2 Satz 4, diverse KSZE-Dokumente, die KSZE-Schlussakte von 1975 und Charta von Paris 1990."

Andreas von Arnauld sieht ebenfalls keinen Verstoß: "Russland hat in flagranter Weise das Gewaltverbot der UN-Charta verletzt und einen Angriffskrieg begonnen. Wenn Deutschland hiergegen Sanktionsmaßnahmen ergreift und auch die Ukraine mit Waffenlieferungen unterstützt, steht dies nicht im Widerspruch zur UN-Charta, ganz abgesehen davon, dass Deutschland nicht selbst Waffen einsetzt."

Auch Matthias Dembinski, Senior Researcher am Forschungsinstitut "Leibnitz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)", schrieb in einer E-Mail an AFP am 26. April: "Waffenlieferungen, um die Ukraine in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf Selbstverteidigung wahrzunehmen, stehen dem Artikel nicht entgegen."

Am 27. April 2022 erläuterte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) bei einer Befragung im Bundestag, warum Deutschland trotz der Waffenlieferungen an die Ukraine völkerrechtlich gesehen nicht in den Krieg eingetreten ist.

Fazit: Die Behauptung, ein russisches Ministerium habe das deutsche Kanzleramt in einer offiziellen Mitteilung darüber informiert, dass Deutschland mit Waffenlieferungen an die Ukraine gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag verstoßen habe, ist falsch. Sowohl das Kanzleramt als auch die russische Botschaft in Deutschland dementierten die Existenz einer solchen Mitteilung. Die Erzählung in dem Posting nutzt außerdem Begriffe falsch. Mehrere Experten haben darüber hinaus erklärt, dass deutsche Waffenlieferungen in die Ukraine weder gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag noch die UNO-Charta verstießen.

Ukrainisch-Russischer Krieg