
Der Europarat hat lediglich Empfehlungen zum Thema Corona-Impfungen ausgesprochen
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- Veröffentlicht am 5. Februar 2021 um 13:37
- Aktualisiert am 5. Februar 2021 um 14:58
- 4 Minuten Lesezeit
- Von: Max BIEDERBECK, AFP Deutschland
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Seit der Veröffentlichung der Resolution 2361 am 27. Januar haben Hunderte Facebook-User die Behauptung zur Rechtsfolge für die Impfpflicht geteilt (hier, hier, hier). Manche von ihnen beziehen sich auf eigens erstellte Blogartikel, die das Thema aufgreifen (hier, hier). Auf Telegram sahen über 100.000 Menschen die Behauptung zur Resolution des Europarats (hier, hier, hier).
In vielen Postings dazu heißt es wortgleich: "Das war´s mit dem Impfterror: Jeder Impfzwang ist jetzt von vornherein rechtswidrig (...) Mit dieser Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa Standards und Verpflichtungen gesetzt, sowie völkerechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU als Organisation, anzuwenden sind. Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte sind damit rechtlich ausgeschlossen. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jeder Behörde, jedem Arbeitgeber, jedem Reiseanbieter, jedem Heimleiter, etc. kann man sich nun darauf berufen." Andere Postings formulieren diese Aussage vorsichtiger, sie sprechen aber ebenso von "Leitlinien, die anzuwenden sind" oder von einem "Entzug der Rechtsgrundlage" für die EU-Staaten.

Zum Beweis verlinken viele Postings die Resolution des Europarats selbst. Diese Resolution wiederum basiert auf einem Bericht der Politikerin Jennifer De Temmerman, die der Partei En Marche von Frankreichs Präsident Macron angehört, vom vom 11. Januar 2021. Sie ist seit 2017 Mitglied der französischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarats. Auch in der zugehörigen Sitzung betonte Temmerman ihre Meinung zum Thema (hier ab Minute 11). In der Resolution heißt es tatsächlich: "Im Hinblick auf die Sicherstellung einer hohen Impfrate ist (...) sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte."
Was die Resolution bedeutet und was nicht
Der Europarat ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat. Letzterer besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder sowie dem aktuellen Präsidenten des Europäischen Rates und der Präsidentin der Europäischen Kommission. Der Europarat dagegen ist kein Organ der EU, sondern agiert unabhängig. Er besteht unter anderem aus einem Ministerkomitee der EU-Außenministerinnen und -Minister sowie einer beratenden Parlamentarischen Versammlung, in der entsandte Mitglieder der einzelnen Landesparlamente sitzen.
Der Europarat setzt sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. 1950 hat er zusammen mit den EU-Staaten die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verabschiedet. Wer sich in seinen Menschenrechten verletzt sieht, kann vor der dazu geschaffenen Kontrollinstanz, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Klage erheben. Die EU-Mitgliedstaaten, die im Europarat sitzen, müssen sich an die anschließenden Urteile des Gerichts halten. (Dazu gleich mehr.) Die Postings zu vermeintlichen Rechtsfolgen der Resolution klingen also erst einmal logisch.
Aber stimmt ihre Schlussfolgerung einer dadurch rechtswidrigen Impfpflicht?
AFP hat dazu am 4. Februar beim Europarat selbst nachgefragt. Eine Sprecherin antwortete in einer E-Mail: "Die Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats haben keine rechtlichen Auswirkungen auf die Mitgliedsstaaten. Allerdings haben die Resolutionen, insbesondere wenn sie mit so großer Mehrheit verabschiedet worden sind wie die Resolution 2361, um die es hier geht, natürlich schon einen Einfluss auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten, wenn auch nur indirekt (die 47 Parlamente, die in der Versammlung vertreten sind, verabschieden schließlich die nationalen Gesetze)."
Diese angesprochene Vorbildwirkung ist dabei nicht dasselbe wie eine Rechtsfolge. So schrieb etwa der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bereits im März 2018: "Entschließungen der Europarats-PV beinhalten Meinungsäußerungen der Versammlung mit empfehlendem, nicht aber rechtsverbindlichem Charakter. Den Mitgliedstaaten des Europarats steht es demnach frei, die Entschließungen der Versammlung (nur) zur Kenntnis zu nehmen oder ins nationale Recht umzusetzen; eine Pflicht dazu besteht nicht."
Öffnet die Resolution dennoch den Weg zu einer Klage vor dem EGMR, wie von vielen Postings behauptet?
AFP hat dazu am 4. Februar Matthias Ruffert befragt. Er hält den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. In einer E-Mail schrieb er: "Es handelt sich hier um eine Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Als solche hat sie keine Rechtswirkung, weder unmittelbar noch mittelbar. Sie bringt nur zum Ausdruck, wie die Parlamentarische Versammlung des Europarates einen bestimmten Sachverhalt sieht. Das könnte der EGMR zur Kenntnis nehmen, aber gebunden ist er daran nicht. Der EGMR ist kein Organ des Europarates, sondern Vertragsorgan der EMRK."
Letztere ist mit dem Europarat insofern institutionell verknüpft, dass alle 47 Mitgliedstaaten des Rats die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben haben. Der Gerichtshof selbst dient dabei wie bereits beschrieben dazu,die Einhaltung dieser Menschenrechtskonvention zu sichern. Bürgerinnen und Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden. Mit den Resolutionen der rein beratend agierenden Parlamentarischen Versammlung des Europarats selbst hat das nichts zu tun.
Eine Impfpflicht in Deutschland gibt es übrigens schon. Zwar nicht gegen Corona, aber gegen die Masern.
Fazit: Ja, die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat ihre Bedenken hinsichtlich einer Impfpflicht ausgedrückt, daraus lässt sich aber keine Rechtswidrigkeit oder gar eine fehlende Rechtsgrundlage für potentielle Landesgesetze zum Thema ableiten. Ob der EGMR in Zukunft Entscheidungen treffen wird, die sich mit einer Impfpflicht gegen Corona beschäftigen, ist bislang offen.