Corona-positive Opfer eines Autounfalls zählen nicht automatisch als Corona-Tote

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Tausende Nutzerinnen und Nutzer haben auf Facebook seit Mitte Januar eine Behauptung über die Zählweise von Corona-Fällen geteilt. Demnach würden mit Corona infizierte Menschen sogar dann in die Statistik der Corona-Toten einfließen, wenn sie bei einem Autounfall ums Leben gekommen sind. So würden die Todesfallzahlen irreführend erhöht und mit ihnen Panik geschürt, heißt es weiter. Die Gesundheitsämter zählen allerdings nur die Corona-Fälle, die auch in Zusammenhang mit der Erkrankung sterben. Autounfälle zählen grundsätzlich nicht dazu, sie können höchstens in seltenen Einzelfällen als Fehler in der Statistik auftauchen.

Mehr als 5400 Menschen haben auf Facebook den Screenshot eines Beitrages der Facebookseite "Hallo Meinung" vom 18. Januar geteilt (etwa hier, hier und hier). Darin heißt es: "Wenn jemand bei einem Autounfall verstirbt und vorher positiv auf Corona getestet wurde, ist er auch ‘mit Corona’ verstorben." Weiter stellt "Hallo Meinung" die Corona-Statistik des Robert-Koch-Instituts (RKI) als unglaubwürdig dar. So heißt es: "Warum wird mit so einer unseriösen Zählweise von Toten Panik geschürt und warum machen fast alle Medien bei dieser Irreführung mit?"

Ähnliche Behauptungen haben auch User auf Telegram (etwa hier und hier) und auf Instagram (hier) geteilt. Der Instagram-Beitrag, den bisher 7600 User aufgerufen haben, blendet am Ende eines Videoausschnittes einer RKI-Pressekonferenz zur Corona-Todesfall-Definition die rhetorische Frage ein: "Also angenommen ein Corona-Infizierter wird von einem Auto überfahren und stirbt, dann handelt es sich also um einen Corona-Toten?" In der Videobeschreibung beantwortet der Nutzer die Frage selbst: "Jeder der positiv auf COVID-19 getestet wird und stirbt, gilt als coronatoter. Egal ob Herzinfarkt, schlaganfall oder sonstiges."

Facebook-Screenshot: 21. Januar 2021

AFP hat das RKI am 19. Januar 2021 gefragt, wie die Todesfälle für die bundesweite Statistik gezählt werden, und wie die Unterscheidung "an" und "mit" Corona verstorben definiert ist. Sprecherin Susanne Glasmacher erklärte in einer E-Mail:

"In die Statistik des RKI gehen die Covid-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2, also ein direkter Erregernachweis, vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind."

Menschen, die "unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind", gelten demnach für das RKI als "gestorben an". Menschen "mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war", führt die Statistik als "gestorben mit" auf. Weiter erklärte die RKI-Sprecherin, es liege im Ermessen der Gesundheitsämter, ob ein Fall als "verstorben an" oder als "mit Covid-19 verstorben" an das RKI übermittelt werde oder nicht. Auch ob verunfallte Covid-Infizierte gemeldet würden, entscheide das zuständige Gesundheitsamt.

"Wir gehen davon aus, dass solche Fälle extrem selten sind, wenn sie überhaupt aufgetreten sind und die Aussagekraft der Zahl der Todesfälle in keiner Weise beeinträchtigen", schrieb Glasmacher in ihrer Mail.

So rechnen die Gesundheitsämter in Deutschland

AFP hat anschließend alle 16 Gesundheitsministerien der Bundesländer gefragt, wie die Ämter dort Corona-Infizierte erfassen. Lediglich das Berliner Gesundheitsministerium hat bis zur Veröffentlichung auf keine Anfrage reagiert, weswegen es in diesem Faktencheck nicht berücksichtigt werden kann.

Aus den Antworten geht hervor, dass das Meldeprozedere in allen Bundesländern ähnlich ist: Demnach geht die Meldung eines Todesfalls durch Ärztinnen und Ärzte direkt an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Dort prüften die Ämter die Todesbescheinigungen erneut auf einen Covid-Zusammenhang und eine Meldepflicht. Erst danach würden die Daten an das RKI übermittelt.

Viele der Gesundheitsministerien verwiesen auf die Tatsache, dass an Covid-19 infizierte Menschen überhaupt nicht am Verkehr teilnehmen dürfen, weil sie sich in Quarantäne befinden müssten, so etwa Anja Neutzling, Sprecherin des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern. Am 21. Januar 2021 schrieb sie in einer E-Mail an AFP, solange jemand als positiv gelte, könne er eigentlich nicht in einen Autounfall verwickelt werden, denn er stehe unter Quarantäne.

Verunfallte aus der Statistik größtenteils ausgeschlossen

Neun Bundesländer erklärten gegenüber AFP, dass mit Corona infizierte Menschen, die bei einem Autounfall sterben, nicht in die Corona-Statistik eingerechnet würden.

Das in Sachsen zuständige Sozialministerium erklärte etwa am 20. Januar 2021 auf AFP-Anfrage in einer E-Mail, dass im Fall eines Autounfalls das Bundesland keine Daten an das RKI melde. Die Ministeriumssprecherin erklärte: "Wenn ein Unfall passiert und die oder der Betroffene vor Ort oder kurz danach an den Unfallfolgen verstirbt, wird der behandelnde Arzt auch den Unfall als Todesursache angeben. Eine zusätzlich diagnostizierte Covid-19-Infektion fällt hier nicht ins Gewicht, weil der Patient ja an den Unfallfolgen und nicht an Covid-19 verstorben ist. Dieser Fall würde definitiv nicht in die Statistik eingehen."

Die beiden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern haben die meisten Toten zur Corona-Todesfallstatistik in Deutschland beigetragen. Die Ministerien dort bestätigen ebenfalls, dass infizierte Unfallopfer nicht in die Statistik eingerechnet würden. Auch Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern bestätigten auf AFP-Anfrage ein solches Vorgehen.

Nachträgliche Korrekturen der Statistik

In den beiden Bundesländern Thüringen und Niedersachsen kann es den zuständigen Behörden zufolge zunächst passieren, dass infizierte Verkehrstote in die Todesfall-Statistik einfließen.

Silke Fließ, Pressesprecherin des thüringischen Gesundheitsministeriums, erklärte AFP am 20. Januar allerdings in einer E-Mail: "Stirbt jemand eindeutig nicht an Covid-19, zum Beispiel ein Infizierter durch einen Verkehrsunfall, wird dieser Todesfall sowohl in Thüringen als auch am Robert-Koch-Institut in Absprache aus der Todesfallstatistik entfernt."

Auch Niedersachsen korrigiert solche Fälle. Der Sprecher des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, Mike Wonsikiewicz, erklärte auf AFP-Nachfrage am 22. Januar in einer E-Mail: "Es ist grundsätzlich möglich, dass eine mit Covid-19 verstorbene Person in die Todesfallstatistik zählt und später vom jeweiligen Amtsarzt wieder aus der Statistik entfernt wird." Weiter erklärte er: "Verunglückt beispielsweise eine erkrankte Person bei einem Verkehrsunfall, erhält das Gesundheitsamt, das über die Erkrankung informiert ist, unter Umständen die Todesmitteilung ohne eine genaue Angabe zur Todesursache. Diese Daten werden später ergänzt, sodass der Amtsarzt feststellt, dass es keinen Zusammenhang mit der Covid-19-Infektion und dem Unfall gegeben hat. Der Fall wird dann wieder aus der Statistik entfernt." Solche Fälle, die korrigiert werden müssen, seien allerdings eine "absolute Seltenheit" und kämen in der Realität kaum vor.

Statistik-Verzerrung ist unwahrscheinlich

Vier Bundesländer haben gegenüber AFP angegeben, dass sie nicht ausschließen können, dass sie infizierte Unfallopfer in ihrer Statistik aufführen. Eine Verzerrung der Statistik sei laut den zuständigen Behörden dadurch allerdings nicht gegeben, weil es dafür zu wenige solcher Fälle gebe.

So erklärte die Sprecherin des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg, Lisa Schlager, auf AFP-Anfrage am 22. Januar in einer E-Mail: Bei nur 2,4 Prozent von insgesamt 6427 Covid-19-Toten (Stand: 21. Januar 2021) gebe es zwar eine bestätigte Infektion, aber keine näheren Angaben zur Todesursache. Es lasse sich nicht ausschließen, dass sich darunter auch falsch verzeichnete Verkehrsunfälle befinden könnten.

Auch in Schleswig-Holstein könnten solche Fälle nicht immer ausgeschlossen werden, erklärte die Sprecherin des dortigen Gesundheitsministeriums, Eileen Meier, AFP auf Nachfrage in einer E-Mail am 21. Januar 2021: "In der Praxis lässt es sich nicht immer trennscharf unterscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sofern ein Todesfall auftritt, der mit dem Corona-Virus infiziert ist, sind die den Tod feststellenden Ärzte gebeten, die Angehörigen um die Freigabe zur Obduktion zu bitten." Die Obduktion bringe in vielen Fällen Gewissheit, sie geschehe aber "ausschließlich auf freiwilliger Basis".

In Schleswig-Holstein wurden laut der Sprecherin in nur 30 Fällen Obduktionen vorgenommen, bei diesen sei aber die Todesursache klar zwischen Covid und anderen Ursachen trennbar gewesen. Im Stadtstaat Hamburg wurden dagegen fast alle der 598 gemeldeten Covid-Toten obduziert. Bei 85 Prozent sei die Covid-19-Infektion "sicher todesursächlich". Lediglich bei 23 nicht obduzierten Infizierten (3,8 Prozent) sei die Ursache nicht abschließend geklärt.

In Niedersachsen, wo die Statistiken nachträglich korrigiert werden, sei man zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen,erklärte Ministeriumssprecher Wonsikiewicz: "Eine detaillierte Untersuchung von Todesfällen hat ergeben, dass 90 Prozent der Verstorbenen in Niedersachsen tatsächlich ‘an’ und nicht nur ‘mit’ Corona verstorben sind."

Unklarheit in Hessen

Lediglich in Hessen fehlt für viele gezählte Todesfälle eine Klärung der Todesursache. In einer E-Mail des Ministeriums für Soziales und Integration an AFP vom 22. Januar 2021 heißt es: "Von Oktober 2020 bis Dezember 2020 gab es folgende Verteilung: Knapp 68 Prozent der Todesfälle werden der Covid-19 zugeordnet und knapp sieben Prozent werden klar einer anderen Ursache zugeordnet. Circa 25 Prozent bleiben unbestimmt." Bis zum 22. Januar 2021 wurden in Hessen 4362 Todesfälle gemeldet.

Fazit

Die Behauptung, dass Menschen, die bei einem Autounfall sterben, auch als "mit Corona Verstorbene" in die Todesfallstatistiken eingehen, ist als Pauschalaussage erst einmal falsch. Die meisten Bundesländer melden Unfälle nachgewiesener Corona-Infizierter nicht an das Robert-Koch-Institut, sofern der Unfall die Todesursache darstellte. Außerdem dürfte dieses Szenario ohnenhin eine "absolute Seltenheit" sein, da Corona-Infizierte unter Qurantäne stehen.

In wenigen Bundesländern gibt es überhaupt die Möglichkeit, dass Fälle mit ungeklärter Todesursache im System landen. Diese werden in einigen Bundesländern allerdings nachträglich korrigiert. In anderen Bundesländern (außer Hessen) sind diese Fälle aber so selten, dass sie die bundesweite Todesfall-Statistik nicht beeinflussen. Das belegen Untersuchungen der jeweiligen Bundesländer.

Die Zählweise des RKI ist damit weder unseriös, noch schürt sie mit falschen Zahlen Panik.

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