Die Techniker Krankenkasse übernimmt Behandlungskosten von Impfschäden

Seit dem 20. Januar haben mehr als tausend Nutzerinnen und Nutzer ein Schreiben der Techniker Krankenkasse (TK) geteilt. Diese teilte darin mit, keine Kosten von Folgeschäden bei Corona-Impfungen zu tragen. Das Schreiben ist echt – beruht aber laut TK auf dem Fehler eines Mitarbeiters. Die Versicherung übernimmt entsprechende Behandlungskosten.

Ein Schreiben mit "maximaler Sprengkraft" nennt eine Nutzerin den Brief der Techniker Krankenkasse, den seit Ende Januar Tausende Facebook-User geteilt haben (hier, hier, hier).  In dem auf den 18. Januar 2021 datierten Schreiben antwortet ein Kundenberater auf eine E-Mail: "Die Corona-Impfungen werden nicht durch die Krankenkassen, sondern durch die einzelnen Bundesländer organisiert und durchgeführt. Mögliche Folgeschäden werden daher auch nicht von der Techniker Krankenkasse getragen." Tausende User haben das Schreiben seitdem auch auf Telegram verbreitet (hier, hier).

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Facebook-Screenshot: 25.01.2021 (Unkenntlichmachung Name durch AFP)

AFP hat bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt. Sprecherin Laura Hassinger bestätigte am 25. Januar per E-Mail, dass es sich bei dem Schreiben tatsächlich um ein offizielles Dokument der TK handle, das an eine einzelne Person versandt worden sei. Aber Hassinger schreibt auch an AFP: "Die Information in dem Schreiben ist falsch." Einem Mitarbeiter sei ein Fehler unterlaufen. "Wir möchten Folgendes richtigstellen: Treten in Folge der Impfung gegen das Coronavirus in Einzelfällen Impfschäden auf, übernehmen wir die entsprechenden Behandlungskosten selbstverständlich über die Versichertenkarte." Wenn jemand aufgrund der Corona-Impfung einen Folgeschaden erleide, kläre die Techniker Krankenkasse mögliche Schadensersatzansprüche direkt mit den Behörden und den Impfstoffherstellenden oder gegebenenfalls anderen Kostentragenden ab. Außerdem hätten die Versicherten unter Umständen Haftungsansprüche auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, so die Sprecherin. Die Verwirrung um das Schreiben griff beispielsweise bereits der Bayerische Rundfunk in einem Hintergrundartikel über Schadensersatzansprüche bei Impfschäden auf.

Staatliche Haftung

Auch der Staat kann unter Umständen haften, schreibt das deutsche Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website. Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass das Bundesversorgungsgesetz greift, wenn jemand Schäden aufgrund einer von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlenen Impfung erleidet. Bund und Länder empfehlen die Corona-Schutzimpfung. Je nach Fall komme auch eine Haftung des pharmazeutischen Unternehmens in Betracht. Außerdem könnten sich weitere Haftungen aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben.

In Österreich gilt Ähnliches. Das österreichische Sozialministerium gibt auf seiner Website an, dass Anspruch auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz hat, wer eine Gesundheitsschädigung durch eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlene Impfung erleidet. In diese Verordnung hat das Ministerium die Corona-Impfung bereits aufgenommen.

Auch in der Schweiz kommt eine Haftung des Herstellers aufgrund des Produkthaftpflichtgesetzes,  eine Haftung der impfenden Person oder eine Ausfallhaftung des Bundes bei behördlich empfohlenen Impfungen infrage. Auch die Schweiz empfiehlt die Corona-Schutzimpfung.

Bianca Boss, Verbraucherschützerin beim deutschen Bund der Versicherten, rät in einer Mitteilung trotzdem noch einmal zum Blick ins Kleingedruckte des eigenen Versicherungstarifs. In vielen Versicherungspolicen sei Corona noch nicht enthalten. Für die unmittelbaren Krankheits- und Behandlungskosten bei einem Impfschaden kämen Krankenkasse oder private Krankenversicherungen aber auf. Der Bund der Versicherten rät zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was ist überhaupt ein Impfschaden?

Im deutschen Infektionsschutzgesetz ist ein Impfschaden so definiert: "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Schadensersatz gibt es also nur, wenn die Komplikationen das übliche Ausmaß übersteigen – auf kurze, leichte Schmerzen an der Einstichstelle etwa träfe das nicht zu.

Wer glaubt, so eine unüblich Impfreaktion aufzuweisen, kann die Impfkomplikation in Deutschland beim Paul-Ehrlich-Institut (über Website oder App) direkt melden. In Österreich können geimpfte Personen Verdachtsfälle von Impfkomplikationen ebenfalls online an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen melden. Die Schweiz erfasst Nebenwirkung von Impfstoffen in einem Meldeportal.

Was die Hersteller zahlen

Im Detail ist das noch unklar. Das kommt unter anderem auch darauf an, wie die Verträge zwischen den einzelnen Impfstoff-Herstellern und der EU ausgestaltet sind. Einsehbar ist bislang nur der Vertrag zwischen der EU-Kommission und dem Tübinger Impfstoff-Hersteller Curevac, der sich noch in der klinischen Testphase befindet und auf die Zulassung seines mRNA-Impfstoffs im Sommer hofft. Von den anderen Herstellern habe die Kommission laut Wirtschaftswoche aber keine Genehmigung zur Veröffentlichung der Lieferverträge erhalten. Laut Medienberichten hatte es im Vorfeld intensive Lobbybemühungen der Hersteller gegeben, mögliche Entschädigungskosten von Impfnebenwirkungen nicht allein tragen zu müssen.

Fazit: Für den Fall eines Impfschadens gibt es zahlreiche gesetzliche Haftungsbestimmungen. Auch Versicherungen können Behandlungskosten übernehmen. Die Techniker Krankenkasse tut das, anderslautende Meldungen kamen aufgrund eines fehlerhaften Schreibens eines Kundenberaters zustande. Die Krankenkasse stellte gegenüber AFP richtig, dass sie Behandlungskosten übernimmt.

Edit: Name des Mitarbeiters im Posting unkenntlich gemacht

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