Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat nicht alle Lockdowns für verfassungswidrig erklärt
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- Veröffentlicht am 21. Januar 2021 um 17:30
- Aktualisiert am 3. Februar 2021 um 17:33
- 3 Minuten Lesezeit
- Von: Eva WACKENREUTHER, AFP Österreich, AFP Deutschland
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Seit Jahresbeginn teilen Tausende Facebook-User ein Text-Bild, mit dem das Ende der Lockdowns in Österreich herbeigeschrieben wird: "In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) alle Lockdowns für verfassungswidrig erklärt und ab sofort muss es beendet werden, die Medien schweigen darüber und die meisten wissen das nicht", steht in den Postings (hier, hier, hier). Auch auf Telegram verbreiten User die Behauptung über die vermeintlich verfassungswidrigen Lockdowns.
Diese Behauptung suggeriert auch die Überschrift einer Mitteilung der Kärntner Landesgruppe des einst von Jörg Haider gegründeten "Bündnisses Zukunft Österreich" (BZÖ), deren Titel lautet: "Verfassungsgerichtshof hebt Corona-Zwangsmaßnahmen der Regierung auf - Die Systemmedien schweigen beharrlich".
Im Oktober 2020 stellte der VfGH tatsächlich fest, dass ein Teil der Corona-Maßnahmen aus dem Frühjahr gesetzeswidrig gewesen war.* "Der VfGH hat festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben. Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (…) Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (…), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (….)", schreibt der Verfassungsgerichtshof auf dessen Website.
Zum Zeitpunkt der VfGH-Entscheidungen waren die meisten dieser Bestimmungen aber nicht mehr in Kraft. Mittlerweile gilt in Österreich eine neue Corona-Schutzmaßnahmenverordnung (aktuelle Gesetze, Erlässe und Erklärungen dazu können auf der Website des Gesundheitsministeriums hier eingesehen werden). "Die Entscheidungen spielen für die jetzt geltenden Maßnahmen keine Rolle, weil die nun geltenden Verordnungen neue bzw. andere sind als jene, die der VfGH schon geprüft hat", schrieb eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs am 21. Januar auf AFP-Anfrage. Ob die aktuell geltenden Maßnahmen gesetzeskonform sind, könnte der Verfassungsgerichtshof dann erneut prüfen. Es seien schon Dutzende Anträge gegen Regelungen mit Corona-Bezug eingegangen, mit einer Entscheidung dazu sei aber in den nächsten Tagen nicht zu rechnen, so die Sprecherin. Einstweilen haben die Bestimmungen bis zu ihrem regulären Ablauf also Gültigkeit.
Die Einwände, die der Verfassungsgerichtshof im Oktober gegen die Bestimmungen anführte, sind außerdem nur formaler Natur gewesen und stellen nicht die Maßnahmen als solche infrage. "Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat", steht in der Erklärung des Verfassungsgerichtshofs. Zu einer inhaltlichen Prüfung kam es dann gar nicht mehr. "Sehr viele Anträge, die sich gegen solche Gesetze und/oder Verordnungen gerichtet haben, waren vom VfGH materiell nicht mehr zu prüfen, weil schon bei der formalen Prüfung (eine) Gesetzwidrigkeit(en) festgestellt wurde(n)", schrieb auch die VfGH-Sprecherin an AFP.
Mit dem selben Hinweis auf eine "nicht erkennbare Entscheidungsgrundlage" in dem Fall des Bildungsministers hat der Verfassungsgerichtshof im Dezember noch eine weitere Maßnahme aus formalen Gründen gekippt: eine Verordnung zur Maskenpflicht in Schulen sowie die Trennung von Schulkindern in zwei Gruppen. Bereits im Juli hatte der Verfassungsgerichtshof in einer Leitentscheidung festgestellt, dass das Covid-19-Gesetz verfassungskonform ist, einzelne Verordnungen zu Betretungsverboten hingegen gesetzeswidrig waren. Hier gab es auch eine inhaltliche Prüfung.
Auch dass "Systemmedien" beharrlich schwiegen, ist falsch. Der öffentlich-rechtliche Sender ORF oder die Tageszeitung Kleine Zeitung hatten durchaus über die Entscheidungen berichtet.
Fazit: Der Verfassungsgerichtshof hat im Oktober 2020 tatsächlich einige Maßnahmen aufgrund eines formalen Mangels für gesetzeswidrig erklärt. Die meisten davon waren zum Zeitpunkt des Richterspruches schon nicht mehr in Kraft. Die Urteile betreffen alte Gesetze und verbieten nicht „alle Lockdowns“. In Faktenchecks zu dieser Behauptung kommen die Nachrichtenagenturen APA und dpa zur selben Einschätzung.
*) Die Einzelentscheidungen zum Thema aus dem Oktober lassen sich hier einsehen: V 392/2020, V 405/2020, V 428/2020, V 429/2020, G 271/2020, G 272/2020