Foto der Schweizer Nationalflagge, die am 27. Mai 2026 auf dem Gebäude der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am Bundesplatz in Bern weht (AFP / Fabrice COFFRINI)

Ergebnis einer Schweizer Bargeld-Abstimmung vom März 2026 irreführend interpretiert

Sorgen vor einer Abschaffung des Bargelds werden in sozialen Medien häufig von Falschinformationen begleitet. Seit dem Frühjahr 2026 verwiesen Nutzerinnen und Nutzer auf eine Abstimmung in der Schweiz und behaupteten dazu, dass das Volk verhindert hätte, dass Bargeld "jemals von einer Regierung abgeschafft" oder durch virtuelles Geld ersetzt werden könne. Doch das ist irreführend. Die Schweizer Volksabstimmung vom März 2026 richtete sich nicht gegen digitale Währungen. Expertinnen und Experten erklärten zudem gegenüber AFP, dass der verabschiedete Text zwar die Abschaffung von Bargeld in der Schweiz erschwere, jedoch keine absolute rechtliche Garantie dafür schaffe, dass Bargeld niemals ersetzt werden könne.

Eine Frau mit roter Mütze und einem weißen Kreuz – symbolisch für die Schweizer Flagge – hält einen Geldschein in einem Sharepic in die Luft. In dem am 4. April 2026 geposteten Bild steht: "Die Schweiz verhindert per Gesetz, dass das Bargeld jemals von einer Regierung abgeschafft werden darf." Nutzerinnen und Nutzer zeigen sich in den Kommentaren erfreut. "Genauso ist es richtig, Bargeld gehört ins Grundgesetz!", schrieb eine Nutzerin. Der Beitrag wurde über 2000 Mal geteilt.

Etwas Ähnliches wird auch in einem Facebook-Post vom 3. Mai 2026 behauptet. "73 % der Wählerinnen und Wähler stimmten für eine Initiative, die die dauerhafte Verfügbarkeit von Bargeld im Land sicherstellt", steht darin. Und weiter: "Bargeld kann nicht durch virtuelles Geld ersetzt werden." Dieselbe Behauptung mit einem beinahe identischen Wortlaut wurde auch auf X am 10. Juni 2026 geteilt.

Ähnliche Behauptungen kursierten auch in anderen Sprachen wie Bulgarisch, Englisch, Italienisch und Spanisch. In anderen Sprachen, wie beispielsweise auf Englisch, wurde das Abstimmungsergebnis als schwerer Rückschlag für die Einführung digitaler Währungen und die von europäischen Zentralbanken verfolgten Digitalisierungspläne dargestellt.

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Facebook-Screenshots der Behauptung, orange Kreuze von AFP hinzugefügt: 12. August 2026

Die EU beschloss 2024 eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen, die ab 2027 in Kraft treten soll. Dazu soll eine Identitätsprüfung für Barzahlungen ab 3000 Euro eingeführt werden. Die Vorschriften dienen der Bekämpfung von Geldwäsche. Dennoch bleibt Bargeld in vielen europäischen Ländern weit verbreitet. Zwar gewinnt digitales Bezahlen an Bedeutung, allerdings werden in Österreich und Deutschland weiterhin große Teile der alltäglichen Zahlungen bar abgewickelt. Auswertungen zeigen jedoch, dass die Versorgung mit Bargeld auf dem Land lückenhaft ist. 

AFP stellte fest, dass die Behauptungen in den Facebook-Beiträgen irreführend sind. Bei dem in den Beiträgen erwähnten Referendum handelte es sich tatsächlich um eine Volksabstimmung, die nichts mit digitaler Währung zu tun hatte. Zudem erklärten mehrere Expertinnen und Experten gegenüber AFP, dass die bei der nationalen Abstimmung beschlossenen Verfassungsänderungen nicht garantieren, dass Bargeld in der Schweiz niemals vollständig durch virtuelles oder zentralisiertes digitales Geld ersetzt werden kann. 

Schweizer Volksinitiative im März 2026

Die Schweiz, amtlich genannt die Schweizerische Eidgenossenschaft, besteht aus 26 Kantonen, die über weitgehende Autonomie verfügen und eine wichtige Rolle im politischen System des Landes spielen. Das Land wird auf föderalistischer Ebene sowohl von Bund, Kantonen und Gemeinden regiert. Sämtliche Änderungen der Bundesverfassung unterliegen Artikel 140 der Schweizer Verfassung, einer landesweiten Abstimmung und müssen sowohl von einer Mehrheit der Stimmbürger landesweit als auch von einer Mehrheit der Kantone angenommen werden (hier archiviert). Schweizer Bürgerinnen und Bürger können durch eine Volksinitiative, die in Artikel 139 geregelt ist, Änderungen der Bundesverfassung vorschlagen (hier archiviert). Derselbe Artikel ermöglicht es dem Schweizer Parlament, einen direkten Gegenvorschlag zu einer Initiative zum gleichen Thema einzubringen. Sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag werden gleichzeitig zur Abstimmung gestellt. Auf dem Stimmzettel werden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zudem gefragt, welcher Vorschlag in Kraft treten soll, falls beide angenommen werden. 

Bei dem in den Facebook-Posts erwähnten Referendum handelte es sich tatsächlich um eine Volksabstimmung, die am 8. März 2026 abgehalten wurde. Bürgerinnen und Bürger stimmten über die Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" ab sowie über den vom Bundesrat und Parlament vorgelegten direkten Gegenvorschlag. 

Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Volksinitiative mit der Begründung ab, dass sie "ungeeignete neue Formulierungen" verwendet hätte. Es wurde ein Gegenvorschlag vorgelegt, der von den Stimmberechtigten angenommen wurde. Er verankerte die beiden folgenden Grundsätze in der Schweizer Verfassung: Die schweizerische Währung ist der Franken und die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.

Resultat der Abstimmung irreführend interpretiert

Offizielle Ergebnisse zeigen, dass die Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" abgelehnt wurde. Sie erhielt 45,61 Prozent Zustimmung, während 54,39 Prozent der Stimmberechtigten sie ablehnten. Zudem erreichte sie nicht die erforderliche Mehrheit der Kantone. Im Gegensatz dazu wurde der Gegenvorschlag der Regierung mit einer Zustimmung von 73,41 Prozent angenommen und von allen Kantonen gebilligt. Dieses Ergebnis entspricht der in den Beiträgen genannten Zahl von 73 Prozent.

Für den Fall, dass beide Vorschläge angenommen werden würden, entschieden sich in der Stichfrage 62,64 Prozent der Stimmberechtigten ebenfalls für den Gegenvorschlag. 

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Screenshot der Ergebnisse der Volksabstimmung vom 8. März 2026, veröffentlicht auf der Website des Schweizer Bundesamts für Statistik: 11. August 2026

Obwohl beide vorgelegten Vorschläge eine ähnliche Zielsetzung verfolgten, sind die online geteilten Behauptungen, dass Bargeld niemals von einer Regierung abgeschafft werden könnte und, dass 73 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer dafür stimmten, physisches Bargeld dauerhaft zu behalten, irreführend.

Laut Expertinnen und Experten könnte Bargeld weiterhin teilweise ersetzt werden 

Laut Luc Thévenoz, Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf und Direktor des dortigen Zentrums für Bank- und Finanzrecht, bieten die Verfassungsänderungen keine solche absolute Garantie. Seiner Ansicht nach muss gemäß den Änderungen "Bargeld, das derzeit als offizielle Banknoten und Münzen in Schweizer Franken verstanden wird, der Bevölkerung und der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden".

In einer E-Mail an AFP vom 21. Juli 2026 erklärte Thévenoz, dass die Abschaffung von Bargeld eine weitere Verfassungsänderung erfordern würde. Er fügte jedoch hinzu, dass der verabschiedete Text eine künftige Änderung der Definition von Bargeld nicht ausschließen würde, um neben Banknoten und Münzen auch eine digitale Zentralbankwährung einzubeziehen.

"Die verabschiedete Verfassungsänderung schafft kein absolutes Recht auf die Verwendung von Bargeld oder auf Barzahlung unter allen Umständen", erklärte Nenad Stojanović, außerordentlicher Professor für Politikwissenschaft an der Universität Genf und Direktor des Schweizer Forschungszentrums für demokratische Innovationen, am 21. Juli 2026 in einer E-Mail an AFP. Seiner Auslegung zufolge bieten die Änderungen zwar eine verfassungsrechtliche Garantie dafür, dass Bargeld nicht vollständig ersetzt werden darf, doch diese Garantie ist nicht absolut.

Stojanović fügte hinzu, dass Bargeld seiner Ansicht nach weiterhin teilweise ersetzt werden könne, solange die Schweizerische Nationalbank weiterhin eine gewisse Menge an Bargeld bereitstelle, auch wenn diese Menge im Verfassungstext nicht konkret festgelegt sei.

Seraina Grünewald, Professorin für internationales Wirtschaftsrecht und Finanzrecht an der Universität St. Gallen, kam zu einem ähnlichen Schluss und erklärte gegenüber AFP, dass Banknoten und Münzen in der Schweiz zwar gesetzliches Zahlungsmittel seien, es jedoch kein absolutes Recht auf Barzahlung gebe. In einer E-Mail vom 23. Juli 2026 erläuterte sie: "Für eine Abschaffung des Bargelds bräuchte es in der Schweiz nun eine Verfassungsänderung." Und weiter: "Die Nachfrage nach Bargeld kann die Schweizerische Nationalbank aber natürlich nicht erzwingen."

Auch Georg Lutz, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Lausanne und Direktor des Schweizer Kompetenzzentrums für Sozialwissenschaften, erklärte in einer E-Mail vom 23. Juli 2026, dass der verabschiedete Text weder ein absolutes Recht auf die Verwendung von oder das Bezahlen mit Bargeld schaffe, noch eine absolute Garantie dafür biete, dass Bargeld niemals ersetzt werden könne. Er erklärte, dies bedeute lediglich, dass der Bund Bargeld bereitstellen müsse, und "beschränke oder verpflichte Unternehmen nicht, Bargeld oder elektronische Zahlungsmittel anzunehmen".

Volksinitiative behandelte keine digitale Währung

Auch die kursierende Behauptung, dass Schweizer Wählerinnen und Wähler damit europäische Pläne hin zu digitaler Währung zunichte gemacht hätten, ist irreführend. 

"Bei der Abstimmung am 8. März ging es nicht um eine digitale Zentralbankwährung (CBDC)", erklärte Philippe Bacchetta, Professor für Makroökonomie am Swiss Finance Institute der Universität Lausanne, am 6. Juli 2026 in einer E-Mail gegenüber AFP. Seiner Ansicht nach habe die Abstimmung "lediglich die Verwendung von Bargeld in Schweizer Franken in der Verfassung verankert", während die Existenz einer digitalen Zentralbankwährung damit vereinbar wäre, solange Bargeld weiterhin verfügbar sei.

Laut Thévenoz gibt es in der Schweiz auch keine Bestrebungen, eine digitale Währung für die breite Öffentlichkeit einzuführen. Er erklärte gegenüber AFP, dass dieses Thema in der Schweiz – anders als in der EU, wo über den digitalen Euro diskutiert wird – kaum Gegenstand von Debatten sei. "Die Schweizerische Nationalbank lehnt eine digitale Zentralbankwährung für die breite Öffentlichkeit entschieden ab, und in der politischen Debatte gibt es keinen entsprechenden Vorschlag", sagte er.

AFP wandte sich zudem an die Schweizerische Nationalbank (SNB). In einer E-Mail vom 6. Juli 2026 erklärte die Bank, dass "die SNB derzeit keine klaren Vorteile für die breite Öffentlichkeit in der Ausgabe eines digitalen Franken sieht", wobei sie sich auf eine sogenannte Retail-CBDC bezog – eine digitale Zentralbankwährung, die der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

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Schweizer Banknoten, fotografiert in Lausanne: 23. Dezember 2025 (AFP / Fabrice COFFRINI)

Grünewald erklärte zudem, der Hauptgrund dafür, dass CBDCs in der Schweiz derzeit nicht diskutiert werden, liege darin, "dass es den digitalen Franken – nach breit geteilter Ansicht der Schweizerischen Nationalbank – nicht braucht." Grünewald fügte hinzu: "Die Schweiz verfügt über ein sehr effizientes bargeldloses Zahlungssystem (Swiss Interbank Clearing), inklusive schweizweiter mobiler Bezahl-App TWINT."

AFP veröffentlichte in der Vergangenheit bereits mehrere Faktenchecks zu Falschbehauptungen rund um digitale Währungen

Fazit: Online behaupteten Nutzerinnen und Nutzer, dass die Schweizer Bevölkerung bei einer Abstimmung im Frühjahr 2026 dafür stimmte, dass Bargeld niemals von einer Regierung abgeschafft werden könnte und damit die Schweizer Wählerschaft europäische Pläne hin zu digitaler Währung blockieren könnte. Allerdings erklärten Expertinnen und Experten gegenüber AFP, dass Bargeld weiterhin teilweise ersetzt werden könne. Zudem behandelte die Abstimmung nicht das Thema der digitalen Währung. 

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