
Diese angebliche Entmündigung einer Impfverweigerin beruht auf einem "Parodie"-Artikel
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- Veröffentlicht am 17. November 2021 um 12:04
- 4 Minuten Lesezeit
- Von: Eva WACKENREUTHER, AFP Österreich
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In großen roten Buchstaben titelt der vermeintliche Artikel "Wegen Impfverweigerung entmündigt", dazu ist das Logo der Bild-Zeitung zu sehen. Hunderte Nutzerinnen und Nutzer haben den angeblichen Bericht Anfang November auf Facebook geteilt (hier, hier).
Die Falschbehauptung: Der Text des angeblichen Artikels präzisiert weiter: "Nachdem Luisa R. (89) wiederholt die Angebote eines Pflegeheimes in Oldenburg ablehnte, sich gegen Corona impfen zu lassen, attestierte ihr ein Psychologe nach § 104 Abs. 3 BGB a. F. den Verlust ihrer vollständigen Geschäftsunfähigkeit."
Zuständig sei das Oberlandesgericht in Oldenburg gewesen, das "in ihrer Abwesenheit tagte" und weiter: Es "bestellte darauf hin einen gerichtlichen Vormund für Luisa R. Der Antrag ihres Sohnes, selbst die Vormundschaft zu übernehmen, wurde vom Richter abgeschmettert, da dieser selbst gegen eine Corona-Schutzimpfung ist und demzufolge unfähig, die Verantwortung für seine Mutter zu übernehmen. Das Urteil ist in zwei Wochen rechtskräftig, ein Impftermin wurde bereits mit dem Arzt des Heimes arrangiert."
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Facebook-Screenshot der Falschbehauptung: 12.11.2021

Kein echter Bild-Artikel
Auf den ersten Blick fällt auf, dass das Layout des geteilten Artikels (links) nicht mit dem eines echten Bild-Artikels (rechts) übereinstimmt. Die Zeitung verwendet eine andere Schriftart und Farben. Ein echter Artikel der Bild-Zeitung zur Impfdebatte sieht anders aus.

Dazu enthält das aktuell geteilte Posting einige Auffälligkeiten. Es ist in einem für eine Zeitung ungewöhnlichen Stil verfasst und macht Fehler. Der Text spricht etwa davon, dass der Pflegeheimbewohnerin der "Verlust ihrer vollständigen Geschäftsunfähigkeit" attestiert worden sei. Sinn ergeben würde in diesem Zusammenhang nur ein "Verlust der Geschäftsfähigkeit".
AFP hat nach einem Bild-Artikel mit dem entsprechenden Titel in Suchmaschinen und Archiven gesucht, wurde aber nicht fündig.
Außerdem ist der Artikel mit dem kleinen Hinweis "Parodie" überschrieben. Viele teilende User haben diesen Hinweis aber offensichtlich übersehen. Sie beschreiben (hier, hier, hier) den vermeintlichen Artikel mit "Frechheit, diese Frau weiß doch wohl was sie will und nicht will", "Hiermit ist für meine Person unmissverständlich die rote Linie seitens der Politdarsteller und ihrer Handlanger von Justiz und Medien hier überschritten !!!! Es reicht jetzt !!!" oder "Eine neue Dimension der Massenkriminalität von Regierungen, Ämtern, Gerichten und Institutionen ist nun erreicht! Der Mensch ist nun definitiv zur WARE degradiert."
Oberlandesgericht Oldenburg dementiert
Laut Postingtext hat das Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg die Entscheidung zur Entmündigung getroffen. AFP hat dort nachgefragt. Sprecherin Bettina von Teichman und Logischen schrieb am 12. November: "Ein solcher Fall ist hier nicht bekannt. Hier ist kein Urteil dieser Art gesprochen worden." Außerdem würden Gerichte nicht in Abwesenheit von Betroffenen "tagen", wie der Text behauptet, erklärte von Teichman und Logischen. Es gebe zwar in gewissen Fällen schriftliche Verfahren, "den Betroffenen wird aber stets rechtliches Gehör gewährt."
Zudem sei das Oberlandesgericht in Oldenburg für Betreuungssachen gar nicht zuständig: "Beschwerdegericht in den von den Betreuungsgerichten (Amtsgerichten) entschiedenen Verfahren ist das Landgericht (§ 72 Abs. 1 S. 2 GVG). "
Veraltete Entmündigung
Das Posting nennt einen "§ 104 Abs. 3 BGB a. F." als Gesetzesgrundlage für die Entscheidung. Die juristische Abkürzung "a. F." steht für "alte Fassung" und weist auf einen nicht mehr aktuellen Stand eines Gesetzes oder einer Verordnung hin. In der aktuellen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der 3. Absatz des Paragrafen über Geschäftsunfähigkeit auch weggefallen. Sprecherin von Teichman und Logischen bestätigte, dass für aktuelle Sachverhalt kein Gesetz in alter Fassung angewendet werde.
Die Entmündigung gibt es in Deutschland so nämlich gar nicht mehr. "In Deutschland wurde die Entmündigung 1992 abgeschafft", sagte etwa Dagmar Brosey, Professorin für Soziales Recht an der TH Köln, in einem Interview am 4. Weltkongress für Betreuungsrecht 2016.
Eine Entmündigung beschrieb ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Geschäftsfähigkeit aberkannt und stattdessen ein sogenannter Vormund bestellt wurde, der an Stelle der unmündigen Person entscheidet. 1992 wurde mit einer Rechtsreform aus dem Vormundschaftsrecht das Betreuungsrecht. Die Deutsche Anwaltshotline erklärt auf ihrer Website den Unterschied. Während bei der Entmündigung pauschal die Fähigkeit zu rechtsverbindlichen Entscheidungen abgesprochen werde, sei das in der gesetzlichen Betreuung anders: "Wird heute ein Erwachsener unter gesetzliche Betreuung gestellt, prüft das Gericht sehr genau, welche Entscheidungen er noch allein treffen kann. Der Betreuer wird nur für die Bereiche bestellt, in denen der Betroffene tatsächlich nicht mehr selbst entscheiden kann."
Foto im Artikel
Zum Text steht im vermeintlichen Bild-Artikel noch ein Bild einer alten Frau, der zwei Pflegerinnen helfen. Rechts im Bild ist ein Notausgang zu sehen, der mit "Fire Exit" auf Englisch beschriftet ist. Das macht unwahrscheinlich, dass es sich bei der Frau im Bild um eine Pflegeheimbewohnerin in Oldenburg handelt.
AFP hat mit einer Bildersuche außerdem andere Versionen der Aufnahme gefunden, die verschiedene Websites bereits veröffentlicht haben (hier, hier, hier). Das Bild in besserer Qualität zeigt eine Aufschrift auf den Blusen der Betreuerinnen. "Occupational therapist", also Ergotherapeutin steht dort, genauso wie "NHS Scotland", ein Teil des britischen Gesundheitsdienstes. In Onlineauftritten des NHS sind auch ähnliche Bilder der älteren Frau in derselben Kleidung und teils mit denselben Betreuerinnen zu finden (hier, hier). Andere Seiten verwenden die Aufnahmen ebenfalls, um über Ergotherapie zu informierten.
Fazit: Am Oberlandesgericht Oldenburg gab es keine Entmündigung einer Pflegeheimbewohnerin, die sich nicht impfen lassen wollte. Das Oberlandesgericht Oldenburg dementiert eine solche Entscheidung. Vormundschaften nach den Gesetzen, die der angebliche Artikel beschreibt, gibt es in Deutschland nicht mehr. Der Artikel ist außerdem mit einem Hinweis auf "Parodie" gekennzeichnet. Sein Erscheinungsbild passt nicht zu dem eines echten Bild-Artikels.