Trotz Reform in Deutschland: Notruf 112 bleibt weiterhin erreichbar

Eine Reform der Notfallversorgung in Deutschland soll medizinische Anlaufstellen besser miteinander vernetzen. Vor diesem Hintergrund kursierte online die Behauptung, dass Betroffene von Herzinfarkten oder Schlaganfällen über den Notruf 112 nicht mehr direkt einen Krankenwagen rufen könnten. Angeblich müssten sie einer Einsatzleitstelle vorher per Videoanruf versichern, dass es sich um einen Notfall handle. Doch das ist falsch, wie Vertreter des Rettungsdienstes und das Gesundheitsministerium bestätigten. Der Notruf 112 ist weiterhin erreichbar.

Bei Lebensgefahr ist die Notrufnummer 112 zu wählen. Doch online verbreitete sich die Falschbehauptung, dass eine direkte Hilfe nicht mehr möglich sein würde. "Sie wollen die Deutschen echt umbringen", lautete ein X-Beitrag am 24. April 2026, der fast 113.000 Mal angesehen wurde. "Nach Umsetzung der neuen Gesundheitsreform wird es nicht mehr möglich sein, direkt einen Krankenwagen zu rufen", warnte Alina Lipp. Die prorussische Bloggerin wurde von der Europäischen Union wegen "destabilisierenden Aktivitäten gegen die EU" sanktioniert und fiel AFP bereits mit der Verbreitung von unzutreffenden Behauptungen auf. Sie fügte in einem ihrer neuesten Telegram-Beiträge hinzu, dass Deutschland "der Ukraine halt zu viel geschenkt" habe und nun bei den Staatsangehörigen sparen müsse.

Ein AfD-Politiker teilte eine ähnliche Behauptung am 25. April 2026 auf Facebook. "Wer künftig den Notruf 112 wählt, muss zuerst eine telefonische oder per Video durchgeführte Ersteinschätzung durchlaufen – bevor entschieden wird, ob ein Rettungswagen kommt", behauptete das Mitglied des Thüringer Landtags Jens Cotta.

Beide Profile teilten einen Blogbeitrag von "Journalistenwatch", dessen Falschbehauptungen AFP bereits richtigstellte. Die Plattform schrieb am 23. April 2026: "Patienten sollen nicht mehr direkt den Notruf wählen dürfen – bei Schlaganfall oder Herzinfarkt erst mal Videocall". Weiter heißt es, ein neues Gesetz würde vorsehen, dass Patientinnen und Patienten erst telemedizinisch über die Nummer 116117 oder per Videocall behandelt werden würden, um "Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten".

"Statt Patienten bei Schlaganfall oder Herzinfarkt direkt den Notruf 112 wählen zu lassen, müssen sie künftig erst mal einen Videocall mit einer 'Akutleitstelle' über sich ergehen lassen", kursierte am 24. April 2026 auch auf Telegram.

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Facebook-Screenshot der Behauptung, rotes Kreuz von AFP hinzugefügt: 29. April 2026

Doch die Behauptungen sind falsch. Bei medizinischen Notfällen wie Herzinfarkten und Schlaganfällen – sowie bei Bränden – leisten Rettungsdienste weiterhin direkt professionelle Hilfe.

Akutleitstelle 116117 ersetzt nicht den Notruf 112

Ein Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war federführend. Die GKV-Reform soll die Defizite der Krankenkassen ausgleichen und die Beiträge für die Versicherten stabil halten.

Kritisiert werden jedoch spürbare Auswirkungen auf die Versicherten – und auf Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie. Dabei soll die Zuzahlung für Medikamente in der Apotheke steigen und die kostenlose Mitversicherung von Familien eingeschränkt werden. Die Gesundheitsreform soll im Jahr 2027 in Kraft treten.

Die Beiträge mit der Falschbehauptung erwähnen eine "neue Gesundheitsreform", ohne näher auf einen Gesetzentwurf einzugehen. Laut Medienberichten sind zwei solche Reformen geplant. Einerseits die GKV-Reform und andererseits eine Reform der Notfallversorgung. Die Falschbeiträge vermischen mitunter die beiden Gesetzentwürfe.

Die Reform, auf die die Beiträge wohl anspielen, solle überfüllte Notaufnahmen vermeiden und lange Wartezeiten reduzieren. Am 22. April 2026 beschloss das Bundeskabinett dazu einen Gesetzentwurf, der voraussichtlich im Jahr 2027 in Kraft treten soll. Zentrales Ziel sei "eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung".

Im Entwurf steht, dass es derzeit "Defizite bei der effizienten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene" gebe. Ein wesentlicher Inhalt der Reform sei die "Vernetzung der Rufnummer 116117 und der Notrufnummer 112". Teil der Reform ist auch der Ausbau des Patientenservice, der bereits 2025 angekündigt worden war. Unter anderem ist 30 Prozent mehr Personal an den Telefonen der kostenlosen Rufnummer 116117 geplant, die laut eigener Website eine Entscheidungshilfe außerhalb von ärztlichen Sprechstundenzeiten bietet.

Am Notruf 112 "ändert sich nichts"

Fragen und Antworten zur Reform der Notfallversorgung führt das Gesundheitsministerium auf seiner Website Stand 22. April 2026 an: "Über die Notrufnummer 112 ist für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen eine Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar, hier ändert sich nichts."

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Ein roter Krankenwagen mit dem Notruf 112, der seit 1991 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt (AFP / Ina FASSBENDER)

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums teilte auf AFP-Anfrage am 30. April 2026 mit, "dass sich an der Notrufnummer 112 und der Versorgung von Notfällen mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen durch die geplante Reform nichts ändern wird". Unter dem Notruf 112 "wird auch in Zukunft eine Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar sein". Nach einem Anruf bei 112 werde "auf Grundlage einer standardisierten Abfrage durch die Leitstelle entschieden, welches Rettungsmittel entsandt werden muss – Rettungswagen, Notarzt, Hubschrauber – oder ob eine Weiterleitung an die Akutleitstelle mit der Rufnummer 116117 angemessen" sei. Eine telefonische oder videounterstützte Versorgung werde "nur dann angeboten, wenn dies indiziert" sei.

Der erste Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst (DBRD) Frank Flake schrieb an AFP am 28. April 2026, dass die online kursierende Behauptung "grundsätzlich falsch" sei: "Wer eine lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung hat, sollte die 112 wählen und bekommt auch umgehend die entsprechende Hilfe." Selbst wenn bei einem Notfall "versehentlich die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 gewählt" werde, finde "nach einer Ersteinschätzung durch wenige Fragen umgehend die Übergabe an den Rettungsdienst 112" statt. Diese Übergabe soll laut dem DBRD-Vorsitzenden nach der Reform der Notfallversorgung "noch schneller gehen". Zudem finde ein Videoanruf "nur beim ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 statt, wenn sicher ist, dass es sich nicht um einen Notfall" handle und "auch keine Eile geboten" sei.

Alina Lipp und "Journalistenwatch" ließen eine AFP-Anfrage vom 28. April 2026 bis zur Veröffentlichung dieses Textes unbeantwortet.

AFP überprüfte weitere Behauptungen zur deutschen Politik.

Fazit: Die online verbreitete Behauptung, dass in Deutschland bei Herzinfarkten oder Schlaganfällen kein direkter Notruf mehr möglich sei, ist falsch. Der Notruf 112 bleibt für lebensbedrohliche Notfälle uneingeschränkt erreichbar, wie Vertreter des Rettungsdienstes und das Gesundheitsministerium bestätigten. Die Reform der Notfallversorgung soll vielmehr die Zusammenarbeit der Anlaufstellen verbessern.

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