Nein, dieser Baumarkt setzte hier kein politisches Statement – für ihn gilt die 2G-Regel im Einzelhandel nicht

  • Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
  • Veröffentlicht am 8. Dezember 2021 um 13:03
  • 2 Minuten Lesezeit
  • Von: Saladin SALEM, AFP Deutschland
Tausende User haben seit Ende November das Foto eines Baumarkts auf Facebook geteilt. Auf einem Schild sind die Worte: "Für alle Kunden geöffnet" zu lesen. Dies sei ein Statement "gegen politische Hetze und Diskriminierung", heißt es in den Postings. Baumärkte gelten allerdings in vielen Bundesländern als Grundversorger und müssen daher keine Zugangsbeschränkungen anwenden. Darauf bezieht sich das Schild. Gegenüber AFP erklärte die Baumarktkette, es handele sich um kein politisches Statement.

Tausende Nutzerinnen und Nutzer haben das Bild eines Bauhaus-Baumarkts auf Facebook geteilt (hier, hier).

Die irreführende Behauptung: Die Baumarkt-Kette Bauhaus soll angeblich ein Zeichen "gegen politische Hetze und Diskriminierung" gesetzt haben. Ein Foto des Eingangs einer Filiale im baden-württembergischen Ravensburg zeigt ein Schild mit der Aufschrift: "Für alle Kunden geöffnet." Dazu schreiben Facebook-User etwa: "Bauhaus Ravensburg, ein Unternehmen das sich gegen die Politische Hetze und Diskriminierung stellt. Was selbstverständlich sein sollte, ist heute leider eine Seltenheit. ‘Für alle Kunden geöffnet’ Bauhaus Danke für eure echte Solidarität."

Image
Facebook-Screenshot der Behauptung: 08.12.2021

Tatsächlich erklärte eine Mitarbeiterin der Bauhaus-Filiale in Ravensburg gegenüber AFP in einem Telefonat am 8. Dezember, dass der Baumarkt für alle Kunden, auch ohne Test, geöffnet sei.

Das Unternehmen Bauhaus erklärte auf AFP-Anfrage am 8. Dezember aber auch, dass Baumärkte in Baden-Württemberg, wie in vielen anderen Bundesländern, als sogenannte Grundversorger eingestuft seien. Daher würden in den Filialen keine 2G-Zutrittsbeschränkungen greifen. Dies ist auch auf der Unternehmenswebseite nachzulesen und darauf beziehe sich das Eingangsschild. Aktuell werde 2G aufgrund regionaler Bestimmungen nur in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen angewendet.

Tatsächlich ordnet das Land Baden-Württemberg Baumärkte in einer Veröffentlichung zu den dortigen Corona-Maßnahmen ab dem 4. Dezember als Grundversorger ein. Sie müssen keine 2G-Regelungen anwenden. Alle anderen EInzelhandelsgeschäfte, welche nicht zur Grundversorgung dienen, können aktuell in Baden-Württemberg nur unter 2G-Auflagen öffnen.

Das auf Facebook verbreitete Hinweisschild gibt daher laut Bauhaus "ausschließlich sachlich die Bedingungen wider, unter denen wir als Grundversorger - wie auch anderswo im Bundesgebiet - lokal für alle Personen (losgelöst vom jeweiligen Impfstatus) geöffnet sind".

Dabei handele es sich aber nicht um eine politische Botschaft:

Fazit: Baumärkte in Baden-Württemberg gelten als Grundversorger und müssen keine 2G-Regeln anwenden. Das online verbreitete Schild ist kein politisches Statement der Solidarität mit Ungeimpften, wie das Unternehmen gegenüber AFP bestätigte.

Haben Sie eine Behauptung gefunden, die AFP überprüfen soll?

Kontaktieren Sie uns