Die Polizei bestrafte Autofahrer nicht erst ab 46 km/h vor einer Schule mit Tempo-30-Zone
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- Veröffentlicht am 15. September 2020 um 18:15
- Aktualisiert am 15. September 2020 um 18:52
- 4 Minuten Lesezeit
- Von: Eva WACKENREUTHER, AFP Deutschland
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Ein Tweet des Users @Kaffeecup mit über 13.400 "Gefällt mir"-Angaben und 1.800 Retweets (Stand: 15. September) beschreibt eine Szene vor einer Grundschule in Dresden. Dort habe die Polizei in der Tempo-30-Zone einen Blitzer aufgestellt. Diesen hätten die Beamten aber zu hoch eingestellt, behauptet der Tweet. "Deutschland ist da, wo Autofahrer besser geschützt werden als Schüler", heißt es darin. Die Facebook-Seite Twitterperlen, die virale Tweets weiterverbreitet, griff die Aussage auf und generierte damit bis Dienstag über 3.800 Likes und über 440 Shares auf Facebook. Auch die Seite Freiheitsliebe, der knapp 24.000 Menschen folgen, hat die Schilderung in einem eigenen Post übernommen.
Die Blitzer-Behauptung geht auf einen Artikel in der Tageszeitung "Sächsische Zeitung" (SZ) zurück. Der Artikel erschien am 3. September 2020. Auch Twitter-User "Kaffeecup" bestätigt gegenüber AFP, dass der Artikel in der "Sächsischen Zeitung" als Quelle seines viralen Tweets diente.
Ende August hatte die SZ den tödlichen Unfall eines 6-Jährigen Jungen, der von einem zu schnell fahrenden Mercedes überfahren worden war, zum Anlass genommen, die Dresdner Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle vor einer Schule zu begleiten. Dort warnt bereits ein Verkehrsschild direkt neben dem Schulweg vor Kindern auf der Straße. 30 Stundenkilometer darf man hier fahren. Das bestätigen auch Anwohner, mit denen AFP gesprochen hat.
So sieht es vor Ort aus:
Der Artikel beschreibt, wie die Beamten bei der Geschwindigkeitsmessung vor der Schule vorgegangen sein sollen. Das Messgerät hätten sie auf 46 Stundenkilometer eingestellt, behauptet der Artikel.
Dazu muss man wissen: Um Messfehler auszugleichen, wird potentiellen Temposündern in Deutschland ein Toleranzabzug gewährt. Fahren sie langsamer als 100 Stundenkilometer, liegt der bei drei km/h. Somit bleiben von den 46 im Artikel beschriebenen noch 43 Stundenkilometer übrig, ab denen das Gerät tatsächlich ausgelöst habe.
Der Artikel beschreibt die Szene weiter: "Gemessen wird zwar jedes Auto, fotografiert aber nur, wer mindestens 13 Stundenkilometer zu schnell fährt." Dann lässt der Text die Beamten begründen: "Wir wollen den Autofahrern Luft zum Atmen lassen."
Dresdens Polizeisprecher Lukas Reumund bestätigt auf AFP Anfrage, dass dieser Satz so gefallen ist. Die Geschwindigkeitsmessungen der Polizei ziele hauptsächlich auf Raserei ab, richte sich aber nicht gegen geringe Tempovergehen, erklärt er.
Auf die zu hohe Blitz-Schwelle (43 statt 30 km/h) angesprochen, korrigiert die Polizei Dresden diesen Wert nach unten. Tatsächlich hätten die Beamten das Messgerät auf 43 Stundenkilometer eingestellt. Nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h seien dann alle Autofahrer geahndet worden, die bei 40 Stundenkilometern oder mehr an der Radarfalle vorbeigefahren seien.
In einem weiteren Email-Austausch mit AFP führt Polizeisprecher Thomas Geithner aus: "Bei den eingestellten 43 km/h handelt es sich um einen üblichen Wert. Aufgrund des geltenden Opportunitätsprinzips bei Ordnungswidrigkeiten ist an der Einstellung rechtlich nichts zu beanstanden." Auch fachlich sei dieser Wert zielführend. Auch Geithner sagt: "In unserem Fokus stehen eben nicht die Verkehrsteilnehmer, die mit vier oder fünf km/h zu schnell in den Bereich rollen, sondern diejenigen, die ihre Geschwindigkeit eben nicht merklich reduzieren."
Tatsächlich handeln Polizisten bei der Einstellung von Grenzwerten bei Geschwindigkeitsmessungen in eigenem Ermessen. "Üblich sind zwar geringere Abweichungen, aber die Beamten dürfen die Messhöhe je nach Situation selbst festlegen", bestätigt Oliver Kranz, der sich als Anwalt in Frankfurt seit Jahren mit Verkehrsrecht beschäftigt. Das Polizeigesetz des Freistaats Sachsen schreibt vor, dass die Polizei von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige treffen muss, „die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheint und den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt."
Woher kommen nun die 46 Stundenkilometer aus dem Artikel?
Ein Fehler des Journalisten, sagt die Dresdner Polizei. Eine Rückfrage beim SZ-Reporter, der mit den Beamten auf Streife war, bestätigt das: "Ich habe das so verstanden, dass alle Autos erfasst werden, die schneller als 46 km/h fahren. Das ist falsch. Erfasst wurden alle Fahrzeuge, die schneller als 43 km/h fuhren. Das heißt, jeder Autofahrer, der mehr als 40 km/h fuhr, muss sich auf Post von der Bußgeldstelle einstellen", erklärt er gegenüber AFP.
Weil die Behörde das Missverständnis nicht mehr weiter thematisiert habe, hätte er die falsche Angabe in seinem Artikel auch nicht mehr richtiggestellt (weder print noch online). Außerdem sei die genaue Geschwindigkeit in seinen Augen nicht der entscheidende Punkt im Artikel gewesen. Auch zehn Stundenkilometer lägen immerhin über der vorgeschriebenen Geschwindigkeit – zu viel „Luft zum Atmen".
Fazit: Nein, die Polizei in Dresden bestraft Autofahrer nicht erst 16 Stundenkilometer über dem Tempolimit. Die im Internet kursierende Zahl ist falsch. Im zugrunde liegenden Artikel ist von 13 Stundenkilometern über dem Tempolimit die Rede, tatsächlich waren es zehn Stundenkilometer. Das ist kein Sonderfall, es gibt für Behörden einen Ermessensspielraum bei Geschwindigkeitsmessungen. In diesem Fall haben die Beamten der Dresdner Polizei Autofahrer ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 10 Stundenkilometern geblitzt.