Nein, deutsche Gefängnisse sind nicht überfüllt und Haftbefehle werden weiter durchgesetzt

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  • Veröffentlicht am 2. Dezember 2021 um 15:36
  • 5 Minuten Lesezeit
  • Von: Jan RUSSEZKI, AFP Deutschland
Hunderte Nutzer haben seit Anfang November eine Behauptung auf Facebook geteilt, wonach in Deutschland ein Haftbefehl nicht vollzogen worden sei, weil die Gefängnisse "völlig überfüllt" seien. Mit 80 Prozent würden außerdem Ausländer einen Großteil der Inhaftierten ausmachen. AFP hat bei allen Justizministerien der Bundesländer nachgefragt: Es gibt in allen Ländern durchaus weiter Kapazitäten zur Aufnahme nach Haftbefehlen. Auch liegt der Ausländeranteil weit unter 80 Prozent. Eine bundesweite Gefangenengewerkschaft bestätigt dies. 

Hunderte User haben den Post mit der Behauptung geteilt. Er stammt von der neurechten Influencerin Anabel Schunke (mehr dazu hier). AFP hat bereits mehrere ihrer Behauptungen geprüft (hier, hier).

Die irreführende Behauptung: Schunke teilte den Screenshot einer angeblichen Nachricht an ihren Account. Darin ist von einem  Freund bei der Polizei die Rede. Dieser habe einen per Haftbefehl Gesuchten angehalten und wieder laufen lassen müssen, "da die Gefängnisse völlig überfüllt" seien. "80 % der Insassen Ausländer", heißt es im Anschluss. Der Ort des vermeintlichen Geschehens wurde im Screenshot geschwärzt. Die Nachricht weist auch auf die Situation in Bezug auf Geflüchtete an der belarussischen Grenze hin.

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Screenshot der Falschbehauptung: 17.11.2021

Weil der konkrete Fall anonym wiedergegeben und sich deshalb kaum prüfen lässt, hat AFP zunächst Anabel Schunke am 10. November zum geschwärzten Ort des Geschehens in ihrem Posting kontaktiert. Sie wollte nicht mitteilen, um welches Gefängnis es sich handelt. Sie schrieb lediglich: "Das sind nur Infos von JVA-Mitarbeitern aus erster Hand." Die Frage, ob Sie diese Informationen geprüft habe, ließ Schunke unbeantwortet.

Freie Kapazitäten in allen Bundesländern

AFP hat am selben Tag in allen 16 Bundesländern nachgefragt, ob die Gefängnisse dort so überfüllt seien, dass keine Haftstrafen durchgesetzt werden könnten.

Abgesehen von Berlin haben alle Ministerien bestätigt, dass es keine überfüllten Gefängnis ohne Kapazitäten zur Aufnahme in ihrem Bundesland gibt.

Die Plätze für Haftstrafen der meisten Bundesländer sind zwischen etwa 80 bis 90 Prozent belegt. Es gibt allerdings Ausreißer wie etwa Rheinland-Pfalz, wo laut Justizministeriumssprecher Christoph Burmeister 97 Prozent der Plätze belegt seien. Doch auch dort gibt es dem Ministerium nach durchaus weiterhin Kapazitäten.

Eine Ausnahme bildet ein Gefängnis in Berlin. Die JVA Plötzensee war am Stichtag 10. November 2021 mit 101 Prozent überbelegt. 

Wurden dort also doch Straftäter laufen gelassen? Sebastian Brux, Sprecher der Justizverwaltung Berlin, verneint in einer E-Mail am 12. November: 

Auch alle anderen Bundesländer gaben an, keine Haftstrafen wegen vermeintlich überfüllter Gefängnisse auszusetzen. 

Der rheinland-pfälzische Ministeriumssprecher Burmeister erklärte sogar in seiner E-Mail am 11. November:

Die hohe Auslastung in seinem Bundesland sei ebenfalls kein Problem. Selbst wenn ein Gefängnis voll wäre, gebe es Lösungen: "Auf die ungleiche Verteilung von Gefangenen innerhalb des Landes kann kurzfristig mit der Verlegung von Gefangenen von einer Justizvollzugseinrichtung in eine andere reagiert werden." Das sei auch in Kooperation mit anderen Bundesländern unproblematisch und bei Untersuchungsgefangenen aus Trennungsgründen auch nicht selten.

Diese Verlegungspraxis bestätigten auch andere Justizministerien gegenüber AFP.

AFP hat am 2. Dezember auch mit der Gefangenen-Gewerkschaft Bundesweite Organisation (GGBO) telefoniert. Bundessprecher Manuel Matzke bestätigte:

Ausnahmen in der Corona-Pandemie

Es gab laut Justizminister und GGBO in der Corona-Pandemie durchaus Ausnahmen bei der Vollstreckung von Haftstrafen, um den Infektionsschutz zu garantieren. Mehrere Bundesländer berichteten auf AFP-Anfrage von ausgesetzten oder verschobenen Ersatzfreiheitsstrafen.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird dann verhängt, wenn jemand eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht zahlt, etwa für das Schwarzfahren oder Fahren ohne Führerschein. Aus der Geldstrafe kann dann eine Haftstrafe werden.

Robin Schray, Sprecher des Justizministeriums in Baden-Württemberg erklärte die Ausnahmen in der Corona-Pandemie für sein Bundesland: In einer "sehr geringen Zahl von Einzelfällen" sei es zu pandemiebedingten Einschränkungen gekommen. "Um zu verhindern, dass das Virus in eine Anstalt eingeschleppt wird, und um gegebenenfalls erforderliche Kapazitäten etwa für isolierte Unterbringungen" freizuhalten, sei 2020 die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen teilweise für den Infektionsschutz verschoben worden.

Aufgehoben wurden die Strafen aber nicht: "Maßgeblich ist hierbei die Tatsache, dass etwaige Betroffene zunächst lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen später ohne Weiteres nachgeholt kann", schrieb Schray.

Das bestätigte GGBO-Sprecher Matzke: "Die Ersatzfreiheitsstrafen sind wegen des Pandemiegeschehens ausgesetzt, außer es ist etwas Gravierendes. Sie fallen aber nicht weg. Die letzten Male wurden sie im Nachgang vollstreckt." Oft würden die Bestraften auch die Möglichkeit nutzen und die Geldstrafe doch zahlen. Auch gebe es die Möglichkeit die ursprünglich Geldstrafe gemeinnützig in der Zeit abzuarbeiten.

Einen Sonderfall bildet wiederum Berlin. Sebastian Brux, Sprecher der Justizverwaltung, erklärte, dass es zwar ebenfalls vorkommen könne, dass "ein Strafantritt verschoben wird, wenn ein Mensch verurteilt wurde und sich noch in Freiheit befindet". Er erklärte aber auch: "Es gab auch während der Pandemie Monate, in denen Ersatzfreiheitsstrafen für nicht gezahlte Geldstrafen ausgesetzt und später begnadigt wurden."

Sitzen in Gefängnissen 80 Prozent Menschen aus dem Ausland?

AFP bat Schunke auch um Belege für den angeblichen Anteil von 80 Prozent Ausländerinnen und Ausländer in Gefängnissen. Sie schickte Medienberichte, wie etwa einen Artikel der "Stuttgarter Nachrichten" von 2017. Damals war demnach Berlin das Bundesland mit der höchsten Quote. Dort verbüßten 47,3 Prozent Menschen aus dem Ausland ihre Strafe. Ein Artikel der "Berliner Morgenpost" von 2018 zeigte einen ähnlichen Wert: Der höchste Anteil in Gefängnissen lag bei 58 Prozent in Hamburg. Einen 80-prozentigen Anteil belegte Anabel Schunke gegenüber AFP nicht.

AFP hat deswegen bei allen 16 Justizministerien auch nach dem Anteil an Ausländerinnen und Ausländern in deutschen Gefängnissen gefragt. In keinem Bundesland gibt es Gefängnisse mit einem Anteil von 80 Prozent.

Zehn der Bundesländer haben ihre Antwort mit konkreten Zahlen belegt. In den meisten Bundesländern lag der durchschnittliche Anteil an Nichtdeutschen bei etwas über 30 Prozent. Berlin und Hamburg, die bereits in der Vergangenheit höhere Quoten meldeten, berichteten gegenüber AFP von etwa 52 Prozent ausländischen Insassen in den Gefängnissen.

Auch GGBO-sprecher Matzke erklärte, dass der Nichtdeutschen-Anteil in den vergangenen Jahren gestiegen sei: "Aber nicht so hoch. Die Behauptung ist Nonsense. Kein Bundesland hat diesen Anteil."

Fazit: Die Behauptung, dass Haftstrafen ausgesetzt würden, weil die Gefängnisse "völlig überfüllt" seien, ist irreführend. Zwar lässt sich der konkrete Fall nicht prüfen. Es gibt aber nur sehr wenige Gefängnisse in Deutschland, die nah an ihren Kapazitätsgrenzen oder sogar darüber sind. Das führt laut Justizministerien dennoch nicht dazu, dass dort Haftstrafen ausgesetzt werden. Alle Bundesländer erklärten, dass sie weiterhin Haft-Kapazitäten hätten. Außerdem können Gefangene im Notfall im Bundesland und auch länderübergreifend verlegt werden. Das bestätigte auch der Bundessprecher der Gefangenen-Gewerkschaft Bundesweite Organisation. Ausnahme bilden lediglich Corona-Schutzmaßnahmen, die vereinzelt zum Einsatz kamen.

Auch die Behauptung, die Gefängnisse seien zu 80 Prozent mit Ausländerinnen und Ausländern belegt, ist falsch. Alle Bundesländer und die Gefangenen-Gewerkschaft Bundesweite Organisation widersprachen einem so hohen Anteil in Gefängnissen. Die echten Anteile liegen weit unter diesem Wert.

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