Diese Bilder von Deutschlandflaggen neben Geflüchtetenunterkünften sind KI-generiert
- Veröffentlicht am 6. Juli 2026 um 18:00
- 4 Minuten Lesezeit
- Von: Judith KANTNER, AFP Deutschland
Die Präsenz von Deutschlandflaggen während der Fußball-WM der Männer 2026 befeuert in sozialen Medien eine kontroverse Debatte über ihre politische Wirkung. Während dieser Zeit verbreiteten sich online verschiedene Sharepics, denen zufolge angeblich neben Geflüchtetenunterkünften Deutschlandflaggen gehisst worden seien. Allerdings sind diese Bilder KI-generiert, wie AFP-Analysen ergaben.
"Erneut wurden Deutschlandflaggen in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft angebracht", heißt es in einem Bild, das am 11. Juni 2026 auf Facebook geteilt wurde. In dem Bild sind zwei Männer neben einem Fahnenmast zu sehen, die scheinbar eine Deutschlandflagge hissen. Hinter ihnen ist ein Gebäude mit einem Schild erkennbar, auf dem auf Englisch steht: "Refugee Accommodation Berlin", zu Deutsch "Geflüchtetenunterkunft Berlin". In der Postbeschreibung heißt es zu dem dargestellten Vorfall: "Während die einen darin ein sichtbares Zeichen nationaler Identität und Zusammengehörigkeit sehen, betrachten andere die Aktion als bewusstes politisches Signal."
Auf einem weiteren Sharepic, das am 10. Juni 2026 auf Facebook gepostet wurde, steht dasselbe, allerdings ist ein anderer Ort dargestellt. In der Postbeschreibung heißt es, dass dieser angebliche Vorfall verschiedene Debatten über die Interpretation der Symbolik ausgelöst haben soll: "[W]ährend einige die Präsenz der Flaggen als Ausdruck nationaler Identität sehen, kritisieren andere die Inszenierung in sensiblen Bereichen." Die in der Postbeschreibung beschriebene Diskussion wurde in den Kommentaren unter dem Post tatsächlich geführt. "So gehört sich das auch wem das nicht gefällt ab nach hause", schrieb ein Nutzer am 10. Juni 2026. Ein anderer: "Das ist richtig damit sie wissen wer das alles bezahlt."
Die Behauptung wurde in verschiedenen Sharepics wiedergegeben, auf denen unterschiedliche Hintergründe zu sehen sind: Einmal sind es Fachwerkhäuser, in einem anderen Sharepic sind Container zu sehen. Die Beiträge verbreiteten sich auf verschiedenen Plattformen wie Facebook, Instagram und X.
Sharepics mithilfe von Google-KI erstellt
In den online geteilten Sharepics, die AFP untersucht hat, ist in der rechten unteren Ecke ein sternförmiges Symbol zu sehen. Dieses Symbol entspricht dem Logo der Künstlichen Intelligenz (KI) von Google Gemini. Ein Analyseergebnis des SynthID-Erkennungstools von Google ergab, dass alle hier abgebildeten Sharepics mithilfe einer Google-KI generiert wurden.
Auch eine weitere Analyse mit dem KI-Erkennungstool von Hive Moderation ergab, dass die Bilder mit hoher Wahrscheinlichkeit KI-generiert sind.
Zudem deuten visuelle Fehler in einigen der Sharepics darauf hin, dass es sich nicht um authentische Aufnahmen handelt. In einem der kursierenden Bilder greift die dargestellte Person durch den Zaun hindurch, um die Fahne zu halten. Auch auf dem Schild im Hintergrund ist ein Schreibfehler zu sehen: "Anaunftszentrum" steht statt "Ankunftszentrum" geschrieben.
Mithilfe einer umgekehrten Bildsuche konnte AFP keine Hinweise finden, dass es sich um reale Orte handelt, die in diesen Sharepics abgebildet sind.
Zuständige Behörden in Deutschland verneinten rezente Fälle
AFP hatte zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angefragt, ob derartige Fälle verzeichnet wurden; dieses verwies jedoch auf die Zuständigkeit der Länder. AFP schickte daraufhin an die zuständigen Behörden aller 16 Bundesländer Anfragen, um zu eruieren, ob ein derartiger Fall in den letzten Monaten vorgekommen ist. Alle Sprecherinnen und Sprecher der zuständigen Behörden verneinten, dass ihnen solche Fälle aus den vergangenen Monaten bekannt sind. Ein Sprecher des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung lieferte AFP am 2. Juli 2026 zudem Kontext über die Beflaggung der Einrichtungen: "Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir an einzelnen Standorten zu nationalen Gedenktagen selbst die Beflaggung vornehmen. Hierbei werden selbstverständlich ausschließlich die offiziellen Flaggen entsprechend der Beflaggungsanweisung der Staatskanzlei verwendet."
Lediglich ein Sprecher des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Brandenburg schrieb am 30. Juni 2026 an AFP: "Am Standort der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt wurde vor etwas mehr als einem Jahr die Anbringung einer Deutschlandflagge in der Nähe der Geflüchtetenunterkunft festgestellt."
Auch in Solingen wurde Ende 2025 ein solcher Fall verzeichnet. Medien berichteten, dass rund 20 Deutschlandflaggen rund um eine Geflüchtetenunterkunft aufgehängt wurden. Laut Angaben des Solinger Rathauses gegenüber Medien lag in dem Fall keine Sondernutzungserlaubnis für das Aufhängen der Flaggen vor, weshalb es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelte. Aus diesem Grund wurde die zuständige Person, die die Flaggen aufgehängt hatte, dazu aufgefordert, sie zu entfernen. Da mehrere Flaggen in der Nähe der Unterkunft aus unbekannten Gründen beschädigt wurden, ermittelte der Staatsschutz.
Deutschlandflaggen hissen ist für Privatpersonen keine Straftat
Die Beiträge knüpfen an eine wiederkehrende Debatte an, unter welchen Voraussetzungen Deutschlandflaggen in Deutschland gezeigt werden dürfen. Auf Bundesebene stellt die Rechtsgrundlage der schwarz-rot-goldenen Bundesflagge Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes dar. Die Website des Protokolls Inland der Bundesregierung informiert über die Rechtsgrundlagen der Beflaggung: "Die Verwendung der Bundesflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) durch die Bürger ist vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt. Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei". Das Hissen der Bundesflagge ist für Privatpersonen somit grundsätzlich erlaubt und durch die allgemeine Handlungs- sowie Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem sind sämtliche Dienstgebäude und die Anlagen der Bundeswehr und Bundespolizei zu beflaggen. Lediglich das Innere dieser Gebäude ist nicht durch den Beflaggungserlass der Bundesregierung geregelt.
Allerdings ist die "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" in Deutschland strafbar. Dies regelt § 90a des deutschen Strafgesetzbuchs. Demnach drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wenn jemand "die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft". Ebenso bestraft wird unter anderem die Beschädigung einer öffentlich gezeigten Deutschlandflagge. Aus diesem Grund ermittelte der Staatsschutz in Solingen.
Fazit: Online kursierten verschiedene Sharepics, in denen behauptet wurde, dass neben Geflüchtetenunterkünften Deutschlandflaggen aufgehängt worden sein sollen. AFP-Analysen ergaben allerdings, dass die Sharepics mithilfe von Künstlicher Intelligenz generiert wurden. Behörden in Deutschland verneinten gegenüber AFP, dass solche Fälle in den letzten Monaten vorkamen.
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