Nein, Deutschland ist kein besetztes Land

Hunderte User haben seit Anfang August auf Facebook erneut eine seit Jahren kursierende Behauptung aus der Reichsbürgerbewegung geteilt. Demnach sei Deutschland nach wie vor ein besetztes Land, heißt es in den Postings. Eine via "Besatzerstatut" eingesetzte "Fremdverwaltung" Deutschlands begründe seine Legitimität allein durch die Wahlbeteiligung. Deutschland ist aber nicht mehr besetzt und spätestens seit dem sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag ein souveräner Staat. 

Das russische Staatsmedium SNA veröffentlichte am 30. Juli ein seitdem hundertfach geteiltes Zitat auf Facebook: "Deutschland ist nach wie vor ein besetztes Land. Es hat keinen Friedensvertrag. Und Amerika bestimmt, was in Deutschland passiert. Angela Merkel ist ein Lauf-Mädchen für die Amerikaner und wurde jetzt auch genauso verwendet."

Seit Jahren verbreiten Nutzerinnen und Nutzer ähnliche Behauptungen. So war auf Facebook (hier, hier, hier), Twitter und Telegram von einem sogenannten "Besatzerstatut" die Rede, wonach "die Fremdverwaltung allein durch die Wahlen vom Wähler akzeptiert wird. Bei unter 50 Prozent Wahlbeteiligung wäre dies hinfällig." Das Besatzerstatut wäre nach dieser Logik also ungültig, wenn weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten Deutschland ihr Wahlrecht wahrnähmen. Auch die vermeintliche Fremdverwaltung wäre damit hinfällig. Deswegen sei es "den Eliten so wichtig, das Die Wahlbeteiligung HOCH ist!", ansteigende Nichtwählerzahlen würden das System gefährden. In diesem Kontext sei auch die Gründung der Alternative für Deutschland (AfD) 2013 zu lesen: Auch diese sei als Partei nur ein weiterer Versuch der Besatzungsmächte, die Menschen an die Urnen zu bringen.

Auch das russische Staatsmedium SNA veröffentlichte am 30. Juli ein ähnliches, hundertfach geteiltes Zitat auf Facebook: "Deutschland ist nach wie vor ein besetztes Land. Es hat keinen Friedensvertrag. Und Amerika bestimmt, was in Deutschland passiert. Angela Merkel ist ein Lauf-Mädchen für die Amerikaner und wurde jetzt auch genauso verwendet."

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Facebook-Screenshots der Falschbehauptung: 04.08.2021
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Facebook-Screenshots der Falschbehauptung: 04.08.2021

 

 

Die Nachrichtenseite SNA hinter dem aktuell geteilten Posting ist Teil der Mediengruppe Rossija Sewodnja im Auftrag Russlands. Das Zitat stammt laut SNA von Herbert Martin, dem Präsidenten eines sogenannten "International GeoPolitical Institute" (IGPI) in Wien. In einem von SNA geteilten Artikel über die Nordstream-Pipeline zitiert die Medienplattform Martin ebenfalls mit dieser Aussage. Die Website des "IGPI" macht derweil keine genaueren Angaben über deren Aufgaben, sie ist derzeit "in Bearbeitung". Auf AFP-Anfrage schrieb Martin am 5. August, dass sich IGPI noch in der Gründungsphase befinde. Zu seiner zitierten Aussage schrieb er: "Zu Ihren Fragen kann ich derzeit nicht Stellung nehmen. (...) Ob ein Stück Papier als Friedensvertrag interpretiert werden kann, sagt überhaupt nichts aus. Wie gehandelt wird zeigt ob es einen Friedensvertrag gibt, der auch gelebt wird."

Was ist das "Besatzerstatut"?

Die Annahme einer Fremdverwaltung Deutschlands kommt unter anderem aus der Reichsbürgerszene. Deren Anhänger glauben, Deutschland stehe seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs bis heute unter der Besatzung der Alliierten. Aus der Zeit nach dem Krieg kommt auch der Begriff des "Besatzerstatuts". 

Ein solches gibt es zwar nicht, aber etwas Ähnliches: das Besatzungsstatut. Es wurde 1949 beschlossen und am 21. September in Kraft gesetzt, einen Tag nach der Bildung der neuen Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer. Es regelte damals die Beziehungen zwischen Deutschland auf der einen und den alliierten Besatzungsmächten USA, Großbritannien und Frankreich auf der anderen Seite. Im Statut war etwa festgeschrieben, dass die Entscheidungsmacht in bestimmten Fragen bei den Alliierten lag, etwa in Bezug auf das Grundgesetz oder die Abrüstung. Das Besatzungsstatut kann hier eingesehen werden. AFP hat es noch einmal gesichtet: Eine Klausel zur Wahlbeteiligung enthält das Dokument nicht. 

Das Besatzungsstatut war außerdem von vornherein befristet angelegt. Konrad Adenauer erreichte auch kurz nach dessen Inkrafttreten einige Zugeständnisse im Petersberger Abkommen von 1949, dazu gehörte etwa das Recht, selbst konsularische Beziehungen zu anderen Ländern aufzunehmen. 1951 wurde das Besatzungsstatut erneut revidiert und mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrages und der Pariser Verträge 1955 schließlich ganz aufgehoben. Mit den Pariser Verträgen wurde die Bundesrepublik zum souveränen Staat, das Besatzungsstatut erlosch. Die Alliierten wurden von Besatzungsmächten zu Verbündeten.

Der fehlende Friedensvertrag

Einen völkerrechtlichen Sonderstatus behielt die Republik aber bis zur Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990. Einen Friedensvertrag zwischen Deutschland und seinen Kriegsgegnern gibt es dem Wort nach tatsächlich nicht. Direkt nach dem Zweiten Weltkrieg hat Deutschland keinen Friedensvertrag unterzeichnet, schreibt auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.

Diese Rolle übernahm allerdings der Zwei-plus-Vier-Vertrag: Ohne Friedensvertrag zu heißen, regele er Fragen, die normalerweise in einem Friedensvertrag geregelt würden, sagte der Historiker Constantin Goschler von der Ruhr-Universität Bochum dem "Deutschlandfunk". Das deutsche Bundesarchiv weist auf seiner Website ebenfalls darauf hin, dass der Vertrag als "Quasi-Friedensvertrag" gesehen wurde. Als Grund für die Bezeichnung "Zwei-plus-Vier" anstelle von "Friedensvertrag" nennt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) eine politische Überlegung: Die Bundesregierung habe die Frage nach Reparationszahlungen zu vermeiden versucht.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag bedeutet: Deutschland kann selbst über all seine Gesetze bestimmen, die ehemaligen Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion haben keinen direkten Einfluss mehr auf Entscheidungen der Bundesrepublik. In Artikel 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrags steht: "Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten." 

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schreibt zum Vertrag: "Mit der Wiedergewinnung der vollen Souveränität und der Anerkennung auch der Ostgrenze Deutschlands war kein gesonderter Friedensvertrag mehr nötig. Daher wurde auf den Abschluss eines als ‘Friedensvertrag’ benannten Abkommens einvernehmlich verzichtet. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ersetzte einen Friedensvertrag."

US-amerikanische Truppen in Deutschland gibt es weiterhin, Grundlage dafür ist aber der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und nicht eine Besetzung Deutschlands. In diesem Aufenthaltsvertrag gab Deutschland acht NATO-Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Großbritannien und eben den USA) die Zustimmung, Streitkräfte im Land zu stationieren.

Ist eine Wahlbeteiligung von 50 Prozent nötig?

Die Höhe der Wahlbeteiligung an sich spielt für die Gültigkeit einer Wahl in Deutschland keine Rolle. Der Bundeswahlleiter, der Bundestagswahlen organisiert, beantwortet auf seiner Website Fragen zur Gültigkeit der Wahl: "Häufig wird die Frage gestellt, ob die Höhe der Wahlbeteiligung einen Einfluss auf die Gültigkeit der Wahl hat. Dies ist nicht der Fall." Eine Anfechtung könne nur erfolgen, wenn ein Wahlfehler vorliege. Eine freiwillige Entscheidung, nicht zur Wahl zu gehen, sei aber kein solcher Wahlfehler. "Daher ist auch bei einer sehr geringen Wahlbeteiligung die Wahl gültig", so der Wahlleiter.

In der Vergangenheit lag die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen in Deutschland zwischen 91,1 Prozent im Jahr 1972 und 70,8 Prozent im Jahr 2009. Bei den vergangenen Bundestagswahlen gaben 76,2 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme ab. Bei Europawahlen ist die Wahlbeteiligung grundsätzlich niedriger, zwischen 65,7 Prozent im Jahr 1979 und 43 Prozent 2004. 

Fazit: Deutschland kann seine Gesetze als souveräner Staat selbst festlegen. Es ist nicht mehr besetzt. Das sogenannte Besatzungsstatut regelte nach dem Zweiten Weltkrieg die Beziehung zwischen den Besatzungsmächten und Deutschland. Es hat aber schon lange keine Wirksamkeit mehr und enthielt keinen Passus zur Höhe der Wahlbeteiligung.

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