Gericht "kippte" Gebühr nicht: Klägerin muss Rundfunkbeitrag weiter zahlen
- Veröffentlicht am 29. Oktober 2025 um 13:56
- 3 Minuten Lesezeit
- Von: Johanna LEHN, AFP Deutschland
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Viele Deutsche beschweren sich über den Rundfunkbeitrag. Am 15. Oktober 2025 urteilte das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage gegen die Gebühr. Online wurde daraufhin behauptet, mit diesem Urteil sei der Rundfunkbeitrag "gekippt" worden und die Klägerin müsse ihn nicht mehr zahlen. Das lässt sich aus dem Urteil jedoch nicht ableiten. Das Gericht und ein Juraprofessor erklärten, dass der Rundfunkbeitrag weiterhin bestehe und nur von einem anderen Gericht für verfassungswidrig erklärt und somit abgeschafft werden könne.
Ein X-Nutzer postete am 15. Oktober 2025 eine vermeintliche "Eilmeldung": Der Rundfunkbeitrag soll "vor Gericht gekippt" worden sein. "Die Klägerin bekommt Recht – Sie muss den Beitrag nicht zahlen, weil der ÖRR seinen Pflichten nicht nachkommt", heißt es in dem Beitrag weiter. Auch auf Facebook wurde diese angebliche Nachricht verbreitet.
Die Rundfunkbeitragspflicht wurde durch das Gerichtsurteil jedoch nicht abgeschafft.
Zwar gab es ein Urteil zum Rundfunkbeitrag am 15. Oktober 2025. Geklagt hatte eine Frau gegen den Bayerischen Rundfunk. Ihrer Meinung nach biete "der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein vielfältiges und ausgewogenes Programm" und er diene "der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht als Erfüllungsgehilfe", zitiert das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in seiner Pressemitteilung zum Urteil die Argumentation der Klägerin. Deshalb sehe sie für sich keinen "individuellen Vorteil, der die Beitragspflicht rechtfertige". Sie fordert ihre gezahlten Beiträge zurück. Da sie mit ihrer Klage am Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht erfolgreich war, zog die Frau vor das oberste Verwaltungsgericht.
Das BVerwG entschied jedoch ebenfalls nicht im Sinne der Klägerin. "Das Urteil des BVerwG hat den Rundfunkbeitrag nicht abgeschafft", erklärte die Sprecherin des BVerwG Susann Schönfeld auf AFP-Anfrage am 24. Oktober 2025. In seinem Urteil verwies das Gericht den Fall zurück an die Vorinstanz, also den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Klägerin muss den Beitrag also vorerst weiterhin zahlen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sei zuvor nicht genügend darauf eingegangen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Vielfalt seines Programms seinem Auftrag nachkommt und "als Gegengewicht zum privaten Rundfunk Orientierungshilfe" biete, erklärte das BVerwG in der Pressemitteilung über das Urteil. Deshalb müsse der Verwaltungsgerichtshof in München die "Einwände der Klägerin" noch einmal prüfen, erläuterte Schönfeld.
Wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Neu an der Rechtsprechung des BVerwG ist, so schreibt es das juristische Fachmagazin Legal Tribune Online, dass die Verwaltungsgerichte bislang auf die Rundfunkräte verwiesen haben, wenn es um die Bewertung des Programms ging. Diese Räte kontrollieren den Rundfunk. "Nun aber müssen die Verwaltungsgerichte überprüfen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag verfehlen und sich an das Bundesverfassungsgericht wenden, sollte das der Fall sein", heißt es im Artikel vom 15. Oktober 2025.
Im Urteil habe das BVerwG laut seiner Sprecherin für die Prüfung "festgelegt, dass die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erst dann in Frage gestellt ist", wenn im Gesamtangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Fernsehen, Radio und Internet über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren regelmäßige und deutliche Mängel in Bezug auf die Meinungs- und Themenvielfalt bestehen. Diese Mängel müssen mit Gutachten nachgewiesen werden.
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Rundfunkbeitrag
Die Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verankert. Daher "kann sie erst dann entfallen, wenn das Gesetz (Gesetz zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) verfassungswidrig ist", erklärte Hubertus Gersdorf, Professor am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig auf AFP-Anfrage am 24. Oktober 2025. Diese Entscheidung könne ein Verwaltungsgericht nicht fällen, da es nur prüfen könne, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk "über einen längeren Zeitraum (von zwei Jahren) seine Verpflichtung zur Ausgewogenheit in thematischer und meinungsbezogener Hinsicht gröblich verletzt hat", erläuterte Gersdorf.
Wenn ein Verwaltungsgericht zu diesem Schluss komme, müsse es sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Gersdorf zufolge müsse das Verfassungsgericht dann entscheiden, "ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig ist". Das geht aus dem Grundgesetz hervor. Im Jahr 2018 urteilte das Gericht in Karlsruhe, es sehe keine Mängel in der Programmqualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Fazit: Das Bundesverwaltungsgericht verwies ein Gerichtsverfahren zum Rundfunkbeitrag am 15. Oktober 2025 an die Vorinstanz zurück, den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Rundfunkbeitrag wurde somit nicht abgeschafft. Das bestätigten das Bundesverwaltungsgericht und ein Juraprofessor gegenüber AFP.