
Ab 2026 sind weiterhin mehrere Fahrzeuge pro Haushalt erlaubt
- Veröffentlicht am 31. März 2025 um 18:11
- Aktualisiert am 1. April 2025 um 14:50
- 4 Minuten Lesezeit
- Von: Elena CRISAN, AFP Österreich
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Noch tüfteln die deutschen Parteien CDU, CSU und SPD an einer Koalition, doch in sozialen Medien kursiert bereits einer ihrer angeblichen Pläne: Haushalten mehrere Fahrzeuge zu verbieten.
"Aufgepasst", warnte ein Tiktok-User am 19. März 2025 fälschlich. "Pro Haushalt nur noch ein Auto erlaubt ab 2026", lautete der Post. Laut der Falschmeldung plane die Regierung "eine neue Regelung" mit dem Ziel, "den Verkehr in Innenstädten zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren". Familien hätten bis Ende 2025 die Möglichkeit, "ihre Fahrzeuganzahl zu reduzieren". Das sagt eine Stimme im Hintergrund, die künstlich klingt. Ab 2026 würden "keine weiteren Fahrzeuge pro Haushalt zugelassen" werden. Ausnahmen seien "lediglich für berufliche Zwecke vorgesehen". Die Behauptung kursierte im Februar 2025 auch auf Facebook.

Unter diesem Tiktok-Sound finden sich mehrere Beiträge auf der Videoplattform, die seit Anfang Februar 2025 ein vermeintliches Zweitauto-Verbot anprangern.
Angebliches Verbot existiert nicht
AFP konnte jedoch keine Hinweise auf einen solchen Vorstoß in Deutschland finden – weder aktuell noch aus der vergangenen Regierungsperiode.
Das deutsche Verkehrsministerium (BMDV) verneinte die Behauptung auf AFP-Anfrage am 28. März 2025: "Die Bundesregierung plant keine Regelung, welche den Besitz von mehr als einem Personenkraftwagen pro Haushalt ab 2026 untersagt."
Einer solchen Regelung stünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, wie eine Sprecherin des BMDV ausführte. Die Regelung von innerstädtischen Verkehrsmaßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung obliege grundsätzlich den Ländern und Kommunen.
"Auf Grundlage des geltenden Rechts kann demnach ausgeschlossen werden, dass ab 2026 Haushalten der Besitz von mehr als einem Personenkraftwagen untersagt sein könnte", resümierte die BMDV-Sprecherin.
Das Justizministerium (BMJ), dem auf AFP-Anfrage am 27. März 2025 ebenfalls "keine entsprechende Vorhabenplanung" bekannt war, wies auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Verkehrs- oder Zulassungsverboten hin, wie beispielsweise 2019 in der Ausarbeitung des Wissenschaftliche Diensts des Deutschen Bundestags ausgeführt. Darin ging es um die Frage, wie Verkaufs- oder Zulassungsverbote von Kraftfahrzeugen zugunsten des Klimaschutzes mit den Grundrechten vereinbar sind. Darin kamen die Juristinnen und Juristen zum Schluss: "Ein vollständiges Verbot des Verkaufs oder der Zulassung bestimmter Kraftfahrzeuge stellt einen ganz erheblichen Grundrechtseingriff dar."
Verkehrsberuhigung ist keine Besitz-Debatte
Der Automobilclub ADAC will ebenfalls nichts von solchen Verboten wissen. Ein ADAC-Sprecher bezeichnete die kursierenden Behauptungen als "Falschinformationen".
Abgesehen davon wird eine Reduzierung des Autoverkehrs in Innenstädten diskutiert, weil der Verkehr für einen Großteil der Treibhausgase in der EU aufkommt. Diese Diskussionen seien laut ADAC wiederum "legitim", sofern sie "alle Beteiligten berücksichtigen" – also Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pendlerinnen und Pendler.
Dabei geht es jedoch lediglich um die Festlegung autofreier Zonen, ähnlich wie 2007 im Zentrum der slowenischen Hauptstadt Ljubljana eingeführt.
Der Behauptung stehen auch realpolitische Hürden entgegen. Der neue Bundestag trat erst am 25. März 2025 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Seitdem fand noch keine Abstimmung zu Gesetzesvorhaben statt. Eine Suche zu derartigem Vorschlägen der ehemaligen Regierung lieferte AFP ebenfalls keine Ergebnisse.
CDU schloss solche Forderung aus
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solches Verbot irgendwann zur Diskussion gestellt wird. Ein Richtwert, ob aktuell derartige Bestrebungen schlummern, liefert ein Blick auf die Schwerpunkte der CDU, welche in Union mit der CSU als stärkste Fraktion aus der Bundestagswahl 2025 hervorging.
In den Koalitionsgesprächen mit der SPD diskutiert die CDU etwa noch über die Frage, ob der Ausstieg aus Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 rückgängig gemacht werden soll. CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz forderte bereits 2024: "Dieses Verbot des Verbrenners muss rückgängig gemacht werden, weil wir heute nicht wissen, welche Mobilität in Zukunft wirklich umweltneutral und klimaverträglich entwickelt werden kann", sagte der CDU-Chef damals.
Auch vom angeblichen Zweitauto-Verbot für Haushalte hielt eine Sprecherin der Partei am 27. März 2025 wenig: "Diese Behauptung ist offenkundig erfunden", hieß es aus der Parteizentrale. Eine solche Forderung sei "von uns nie erhoben" worden und werde "ganz sicher nicht Teil eines Koalitionsvertrages werden".
Fazit: Eine angebliche neue Regelung, wonach die Regierung ab 2026 den Besitz von mehr als einem Auto pro Haushalt untersage, existiert nicht. AFP fand dafür keine Belege. Die Behauptung wurde von Verkehrsministerium, ADAC und CDU dementiert.
Formulierung im ersten Absatz konkretisiert1. April 2025 Formulierung im ersten Absatz konkretisiert