
Vorsicht vor irreführenden Behauptungen zu dieser Umstrukturierung in der Bundeswehr
- Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
- Veröffentlicht am 16. September 2022 um 09:26
- Aktualisiert am 22. September 2022 um 11:52
- 5 Minuten Lesezeit
- Von: Saladin SALEM, AFP Deutschland
Copyright © AFP 2017-2025. Für die kommerzielle Nutzung dieses Inhalts ist ein Abonnement erforderlich. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Hunderte Nutzerinnen und Nutzer haben die Behauptungen zur Bundeswehr auf Facebook (hier, hier) und Twitter verbreitet. Auch auf Telegram sahen Tausende entsprechende Postings. In den Beiträgen wird dabei auf Meldungen zur Bundeswehr-Umstrukturierung in verschiedenen Blogs (hier, hier, hier) verwiesen. Auch in anderen Sprachen wie Polnisch oder Englisch werden ähnliche Behauptungen geteilt.
Die Behauptung: In mehreren sozialen Netzwerken heißt es, ab Oktober werde die Bundeswehr in den Straßen patrouillieren und vor Discountern stehen. Dazu wird auf eine Ankündigung des Bundesverteidigungsministeriums verwiesen. Wie eine Art Gestapo werde die Bundeswehr angeblich auch Ausweise kontrollieren. Auch die Polizei solle ab Oktober angeblich durch Militäreinheiten unterstützt werden.

Welche Umstrukturierung findet in der Bundeswehr statt?
Im Juni 2022 informierten die Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) und der Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, über die Aufstellung des sogenannten “Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr” (TerrFüKdoBw) zum 1. Oktober 2022 in Berlin.
In der Mitteilung heißt es, das Kommando sei verantwortlich für die "Führung nationaler Kräfte im Rahmen des Heimatschutzes, einschließlich der Amts- und Katastrophenhilfe sowie der zivil-militärischen Zusammenarbeit". Dabei werden dem Kommando Aufgaben und Kompetenzen übertragen, die zuvor über verschiedene Bereiche innerhalb der Bundeswehr verteilt waren. Gänzlich neue Befugnisse kann die Bundeswehr nur bekommen, wenn das Grundgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert wird.
Bei dem TerrFüKdoMw handelt es sich um keine komplette Neugründung. Es geht aus dem bisherigen Kommando für Territoriale Aufgaben der Bundeswehr hervor, heißt es in der Mitteilung. Dem neuen Führungskommando werden dabei verschiedene Teile der Bundeswehr unterstellt, welche sich beispielsweise mit der sogenannten zivil-militärischen Zusammenarbeit befassen, also der Kooperation von zivilen Organisationen und den Streitkräften, bei der Landes- und Bündnisverteidigung, Katastrophenfällen, humanitären Einsätzen oder Projekten im Ausland. Dazu gehören unter anderem die Landeskommandos, die Ansprechstelle für zivil-militärische Zusammenarbeit in den Bundesländern sind oder auch die Heimatschutzkräfte, welche zum Beispiel für Schutz- und Sicherungsaufgaben sowie für Objektschutz zuständig sind. Das Kommando organisiere zudem "die Verlegung alliierter Kräfte durch Deutschland in enger Abstimmung mit den NATO-Kommandos", heißt es von der Bundeswehr.
Mit dem neu strukturierten Kommando solle es möglich sein, in besonderen Situationen schnell für die Bildung eines "nationalen Krisenstabes in der Bundesregierung" bereitzustehen. Das sei eine Erkenntnis aus der Arbeit des Corona-Krisenstabs und der Unterstützung im Zuge der Flutkatastrophe von 2021.
Welche Befugnisse hat die Bundeswehr im Inneren?
Dass sich durch die Aufstellung dieses Führungskommandos neue Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr ergeben, dementierte der Sprecher. "Durch die Aufstellung des TerrFüKdoBw ist weder ein vermehrter Einsatz der Bundeswehr im Bevölkerungsschutz beabsichtigt noch ändern sich die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im 'Innern'." Die Bundeswehr bleibe weiterhin für den militärischen Teil der Gesamtverteidigung zuständig.
Sogenannte "Bundeswehreinsätze im Inneren" sind in Deutschland über das Grundgesetz streng geregelt. Damit würden "Lehren aus der deutschen Geschichte" gezogen, heißt es online aufseiten der Bundeswehr. So steht in Artikel 87a des deutschen Grundgesetzes, "außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt".
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erläutert die Möglichkeiten einer Verwendung der Bundeswehr im Inneren. Verfassungsgemäß sei der Einsatz im Inneren nur in drei Fällen möglich, sofern kein Verteidigungs- oder Spannungsfall vorliege.
Die Bundeswehr könne zum einen als Amtshilfe eingesetzt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bezeichnet diese Amtshilfe auch als Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde, wie es beispielsweise in der Vergangenheit bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie der Fall war. Personal der Bundeswehr kam dabei in Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäusern und Impfzentren zum Einsatz.
Der zweite mögliche Fall ist laut Wissenschaftlichem Dienst die Unterstützung bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücken. So führte die Bundeswehr im Sommer 2021 einen Katastrophenhilfseinsatz in Hochwassergebieten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern durch.
Als letzten möglichen Einsatzfall nennt der Wissenschaftliche Dienst den Einsatz bei einer "drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes". Für einen solchen Einsatz gebe es allerdings hohe Hürden. Ein Beispiel wäre die Bekämpfung militärisch bewaffneter Aufständischer. Allerdings nur, sofern das betroffene Bundesland nicht selbst in der Lage ist, mit der Situation umzugehen und die Kräfte der Polizei dafür ebenfalls nicht ausreichen.
Ministerium dementiert Patrouillen
Der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums dementierte ebenfalls, dass es Pläne gebe, die Bundeswehr ab Oktober in den Straßen patrouillieren zu lassen oder die Polizei zu unterstützen. Die nun auf den Weg gebrachte Bündelung verschiedener Verbände in der Bundeswehr würden die Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht ändern.
Auch Anna-Bettina Kaiser, Professorin für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, erklärte am 12. September gegenüber AFP, dass es grundsätzlich keinen Streitkräfteeinsatz im Inneren gebe. Die neue Aufstellung des Führungskommandos der Bundeswehr würde an den in der Verfassung vorgegebenen Bedingungen für deren Einsatz nichts ändern. Die Streitkräfte seien zur Verteidigung aufgestellt und dürften zu anderen Zwecken nur eingesetzt werden, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Die Voraussetzungen für Patrouillen der Bundeswehr seien darin nicht gegeben.
Die strengen Voraussetzungen im Grundgesetz ließen einen Einsatz "nur für einen Militärputsch zu oder bei einem Aufstand gegen die Staatsgewalt, der bürgerkriegsähnliche Ausmaße angenommen hat", so Kaiser. Damit entfalle der Einsatz bei Demonstrationen und Streiks. Dass der herrschende Krieg in der Ukraine eine Begründung für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren sein könnte, verneinte Kaiser ebenfalls.
Auch zu einer angedeuteten polizeilichen Unterstützung durch die Bundeswehr erklärte Kaiser, die Streitkräfte könnten gemäß Grundgesetz bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen tatsächlich auch polizeiliche Aufgaben übernehmen. Dabei ginge es vor allem um personelle Unterstützung.
Der Einsatz militärischer Mittel sei dabei unter Bedingungen möglich. So müsse neben dem vorherrschenden Katastrophenfall der Eintritt katastrophaler Schäden unmittelbar bevorstehen. Der Einsatz militärischer Mittel müsse dabei das letztmögliche Mittel sein. Auch könne der Katastrophennotstand nicht für Demonstrationen angewendet werden.
Das bayerische Innenministerium dementierte zudem am 6. September 2022 gegenüber AFP, dass in Bayern derzeit ein Katastrophenfall herrsche, wie in einigen Online-Beiträgen angedeutet wird. Auch dass sich Deutschland bereits "nach mancher Definition im Krieg mit Russland" befinde, lässt sich nicht nachvollziehen. AFP überprüfte das bereits in einem Faktencheck. In deutschen Medien wird allerdings immer wieder die Frage diskutiert, ab wann Deutschland eine Kriegspartei wäre (hier, hier, hier).
Fazit: Durch die Aufstellung eines neuen Führungskommandos ändern sich nicht die Befugnisse der Bundeswehr für den Einsatz im Inneren. Die Einsatzmöglichkeiten sind durch das Grundgesetz weiterhin streng begrenzt. In der Vergangenheit kam die Bundeswehr mit Personal in der Corona-Pandemie oder bei der Katastrophenhilfe zum Einsatz. Straßenpatrouillen sind laut Bundesverteidigungsministerium nicht vorgesehen.
22. September 2022 Link durch archivierte Version ausgetauscht