
Deutsche Bürger*innen haften bei einem Staatsbankrott nicht mit ihrem Privateigentum
- Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
- Veröffentlicht am 11. Mai 2021 um 14:55
- Aktualisiert am 11. Mai 2021 um 14:57
- 3 Minuten Lesezeit
- Von: Jan RUSSEZKI, AFP Deutschland
Copyright © AFP 2017-2025. Für die kommerzielle Nutzung dieses Inhalts ist ein Abonnement erforderlich. Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Mehr als 1300 Nutzer*innen haben die Haftungsbehauptung auf Facebook geteilt (hier, hier). In einem Textbild heißt es: "Ihr wisst schon, daß das Volk der Staat ist. Wenn der Staat Insolvent ist, ist das Volk Insolvent und haftet mit ihrem Privateigentum. Wollte ich nur mal gesagt haben."
In der Kommentarspalte weist ein User auf das Grundgesetz Artikel 14 als mögliche Grundlage für diese Haftung hin. Dem Verfasser des Posts gefällt dieser Kommentar. An anderer Stelle schreibt er: "Darum ging es von Anfang an. Die Menschen sollen enteignet werden."

Kann Deutschland insolvent sein?
Die Frage nach potenziellen Zahlungsunfähigkeiten von Staaten beschäftigt Europa spätestens seit der Finanzkrise 2008, als den EU-Ländern Griechenland und Italien wegen hoher Verschuldung die Zahlungsunfähigkeit drohte. Hilfspakete des Internationalen Wirtschaftsfonds konnten das abwenden (Mehr dazu: hier, hier, hier).
Prof. Dr. Alexander Thiele, Staatsrechtler mit Schwerpunkt Staatsfinanzierung und Akademischer Rat an der Universität Göttingen, erklärte AFP am 6. Mai in einer E-Mail: "In einer Währungsunion ist die Insolvenz jedes Mitglieds jedenfalls theoretisch denkbar, da die einzelnen Mitgliedstaaten keinen unmittelbaren Zugriff mehr auf die gemeinsame Währung haben. Diese theoretische Möglichkeit lässt sich nicht ausschließen."
Thiele schrieb allerdings auch: "Eine Insolvenz der BRD ist gegenwärtig praktisch ausgeschlossen." Laut des Rechtsexperten sei der aktuelle Schuldenstand "weit davon entfernt, untragbar zu sein".
Tatsächlich sanken die deutschen Staatsschulden seit 2014 kontinuierlich. Das lag unter anderem an der 2009 gesetzlich verankerten Schuldenbremse, die die Bundesregierung erst in der Coronakrise 2020 wieder ausgesetzt hat (mehr dazu: hier, hier). Im Jahr 2020 entstand dadurch eine Finanzlücke, die laut Bericht des Bundesfinanzministeriums durch die Pandemie verursacht worden sei. Laut Staatsrechtler Thiele genieße die Bundesrepublik allerdings so großes Vertrauen, dass die Finanzmärkte "das Geld zu negativen Zinsen bereit sind zu verleihen".
Dass eine Staatsinsolvenz auch im schlimmsten Fall unwahrscheinlich ist, erklärt er so: "Sollte tatsächlich eine Insolvenz der BRD drohen, dürfte die gesamte Währungsunion auseinanderbrechen. Das würde aber bedeuten, dass jeder Mitgliedstaat die Kontrolle über die eigene Währung zuvor zurückerlangt und eine Insolvenz damit wieder ausgeschlossen ist."
Müssen Bürger*innen für den Staat haften?
AFP hat das Bundesfinanzministerium gefragt, ob Bürger*innen für den Staat mit ihrem Privateigentum haften müssten, und ob sich für solch eine "Haftung" der Artikel 14 des Grundgesetzes eignen würde. Darin heißt es: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig."
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums schrieb dazu am 6. Mai an AFP: "Das Privateigentum der Staatsbürger bleibt von einem Staatsbankrott grundsätzlich unberührt. Der Schutzgehalt des Art. 14 gilt auch im Falle eines Staatsbankrotts."
Auch Staatsrechtler Thiele erklärte: "Nein, ein Zugriff auf Privateigentum ist ausgeschlossen, die Gleichsetzung des Vermögens des Staates mit demjenigen der Bürgerinnen und Bürger geht fehl. Der Artikel 14 gewährleistet das Eigentum gegenüber dem deutschen Staat. Es wäre mit ihm nicht vereinbar, wenn die BRD eine Regelung schaffen würde, nach der der Einzelne für die Staatsverschuldung direkt mit seinem Vermögen haftet."
Um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden, könne die Bundesrepublik andere Mittel anwenden: "Die BRD könnte rechtzeitig die Steuerlast erhöhen, um dadurch die Staatseinnahmen zu erhöhen und sicherzustellen", erklärte Thiele. Das sei aber etwas ganz anderes als ein direkter Zugriff der Gläubiger Deutschlands auf das Privatvermögen von Bürgerinnen und Bürgern.
Fazit: Die Behauptung, dass das Volk bei einer Insolvenz der Bundesrepublik Deutschland mit seinem Privateigentum haften müsse, ist falsch. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass der Staat überhaupt insolvent geht. Falls doch, würde der von Facebook-Usern bemühte Artikel 14 des Grundgesetzes das Privateigentum schützen.