Neues Gesetz in Dänemark lässt Regenbogenflagge unberührt
- Veröffentlicht am 2. Januar 2025 um 17:02
- 3 Minuten Lesezeit
- Von: Johanna LEHN, AFP Deutschland
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Der Dannebrog – so heißt die dänische Nationalflagge – hat seit dem 1. Januar 2025 eine besondere Stellung: Nur er ist einem neuen Gesetz zufolge an Fahnenmasten in Dänemark erlaubt. Das Ende 2024 erlassene Gesetz zu dieser Regelung kennt zwar viele Ausnahmen. Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien schrieben jedoch Mitte Dezember 2024 auf Facebook und X, dass auch "keine Regenbogenflaggen" erlaubt seien und kommentierten die Maßnahme erfreut mit "läuft doch". Dazu teilten sie einen Screenshot eines Artikels der "Süddeutschen Zeitung" über das neue dänische Gesetz.
Diese Behauptung ist jedoch falsch, wie das Gesetz und Informationen des dänischen Justizministeriums zeigen. Das geht auch eindeutig aus dem Artikel der "Süddeutschen Zeitung" hervor.
Am 3. Dezember 2024 stimmte das dänische Parlament für ein Gesetz, das ab dem 1. Januar 2025 nur noch das Hissen der dänischen Nationalflagge erlaubt. Flaggen anderer Länder sind an Fahnenmasten dann nicht mehr gestattet, geht aus einer Pressemitteilung des zuständigen Justizministeriums vom 3. Dezember 2024 hervor (hier archiviert). Einige Ausnahmen werden direkt im Gesetz benannt (hier archiviert): So umfasse das Verbot beispielsweise "nicht die finnischen, färöischen, grönländischen, isländischen, norwegischen, schwedischen und deutschen Flaggen".
In der Pressemitteilung des Justizministeriums wird konkretisiert, welche Flaggen von nun an erlaubt und welche verboten sind: Neben Nationalflaggen sind auch Regionalflaggen wie zum Beispiel von Katalonien an Fahnenmasten untersagt sowie gleichzusetzende Flaggen wie die palästinensische Flagge. Explizit ausgenommen sind neben den Flaggen der skandinavischen Länder und der deutschen Flagge solche, "die internationale oder regionale Verbände und Kooperationen repräsentieren" sowie "andere Flaggen, die keine Nationalflaggen anderer Länder, Regionalflaggen oder mit diesen gleichzusetzende Flaggen sind". Das beinhalte unter anderem "Regenbogenfahnen, Piratenflaggen und Flaggen mit verschiedenen Logos und Markenzeichen".
Die Regenbogenflagge ist ein internationales Symbol der LGBTQ-Gemeinschaft. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
Der amtierende Justizminister oder die -ministerin kann laut Gesetz zusätzliche Ausnahmen festlegen, die nicht explizit darin vorgeschrieben sind. So ist derzeit die ukrainische Flagge an Fahnenmasten erlaubt, heißt es in der Pressemitteilung. Der Begründung des Gesetzes zufolge gilt das Verbot zudem nur für Fahnenmasten von mindestens vier Metern Höhe (hier archiviert). An niedrigeren Masten, Hausfassaden oder auch Balkonen sind weiterhin alle Flaggen erlaubt.
Artikel erklärt neues Gesetz
Der Artikel der "Süddeutschen Zeitung" vom 16. Dezember 2024, der in den Beiträgen als Screenshot geteilt wird, handelt von den Details des Gesetzes, historischen Hintergründen zur dänischen Flagge und wie es zum Gesetzeserlass kam – nämlich durch die Klage eines USA-Fans, der von seinen Nachbarn wegen des Hissens der US-amerikanischen Flagge angezeigt wurde. Schließlich sei laut einem königlichen Dekret aus dem Jahr 1915 nur der Dannebrog erlaubt. Ein Gesetz gab es bislang nicht. Die Ausnahme für Regenbogenfahnen im daraufhin erlassenen Gesetz wird im Artikel ebenfalls explizit erwähnt.
In Deutschland war dieses Gesetz vor allem deshalb Gegenstand der Berichterstattung, weil die deutsche Flagge zu den Ausnahmen zählt. Das bringt Erleichterungen für die deutsche Minderheit in Dänemark mit sich: Sie muss fortan nicht mehr für jeden Anlass extra eine Genehmigung einholen, um die schwarz-rot-goldene Flagge hissen zu dürfen.
Fazit: Ein neues Gesetz in Dänemark erlaubt grundsätzlich nur das Hissen der dänischen Nationalflagge. Das Gesetz sieht jedoch einige Ausnahmen vor, worunter neben Flaggen skandinavischer Länder beispielsweise auch die Regenbogenflagge der LGBTQ-Gemeinschaft fällt.