Ein Wahlzettel mit Kreuz über den Rand hinaus ist eine gültige Stimme

Bei der EU-Wahl am 9. Juni 2024 können Wählerinnen und Wähler in Deutschland ein Kreuz auf dem Wahlzettel vergeben. In sozialen Medien wird derzeit behauptet, die Stimme würde ungültig, sobald das Kreuz über den dafür vorgesehenen Kreis ragt. Das ist jedoch falsch. Wichtig ist, dass der Wählerwille erkennbar ist –  wie die Markierung dafür aussieht, ist zweitrangig.

"Setzen Sie Ihr Kreuz richtig!", steht auf einem Bild, das in Beiträgen auf Tiktok und anderen Plattformen wie Facebook, Reddit und X Ende Mai 2024, kurz vor der EU-Wahl, geteilt wird. Darunter sind zwei Kreuze in zwei Kreisen erkennbar: Das Kreuz, das sich innerhalb des Kreises befindet, sei richtig. Das Kreuz, das über den Kreis hinausragt, sei falsch.

"Wenn die Ränder überschrieben sind, wird die Stimme als ungültig erklärt", heißt es unter den Symbolen. Bei der Auszählung solle besonders bei AfD-Wählerinnen und -Wählern darauf geachtet werden, wo ein gesetztes Kreuz über den Kreis hinausragt, um sie darzustellen, "als seien sie nicht in der Lage, einen Stimmzettel richtig auszufüllen."

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Tiktok-Screenshot der Behauptung: 28. Mai 2024

Ein Kreuz, das größer ist als der Kreis für den jeweiligen Wahlvorschlag, macht die Stimmabgabe jedoch nicht ungültig.

"Wenn das Kreuz über den Rand hinausgeht, ist die Stimme nicht ungültig", erklärte eine Sprecherin der Bundeswahlleiterin in einer E-Mail vom 28. Mai 2024. "Die abgebildete vermeintliche Anweisung ist falsch", schrieb sie gegenüber AFP weiter. "Weder die Bundeswahlleiterin noch eine andere Wahlleitung auf kommunaler oder Landesebene haben eine entsprechende Anweisung erteilt oder erhalten."

Stimmzettel muss nicht zwingend mit Kreuz versehen werden

Wie Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettel kenntlich machen müssen, damit sie gültig sind, regeln das Europawahlgesetz und das Bundeswahlgesetz. So heißt es in Ersterem (hier archiviert), eine Wählerin oder ein Wähler gibt ihre oder seine Stimme ab, indem "durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich" gemacht ist, für welchen Wahlvorschlag sie oder er sich entschieden hat.

Das bedeutet: Es muss nicht einmal zwingend ein Kreuz sein, das der Wähler oder die Wählerin setzt, heißt es auf der Website der Bundeswahlleiterin. "In der Regel werden auch andere Symbole (zum Beispiel Punkt, Haken, Doppelkreuz und ähnliches) als zulässig erachtet." Diese könnten auch neben dem dafür vorgesehenen Kreis gesetzt werden, "sofern deutlich erkennbar ist, welcher Wahlvorschlag gekennzeichnet wurde." 

Wählerwille muss erkennbar sein

Die deutliche Erkennbarkeit ist auch dem Bundeswahlgesetz (hier archiviert) zufolge das entscheidende Kriterium: Es legt fest, dass eine Stimme ungültig ist, "wenn der Stimmzettel den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt". Wann genau das der Fall ist, muss laut Website der Bundeswahlleiterin der zuständige Wahlvorstand im Einzelfall bei der Auszählung entscheiden.

Soll die Stimme gültig sein, sollte man auf viele Ausschmückungen verzichten: "Kennzeichnung mit einem Smiley-Gesicht oder ähnlichen Symbolen führt ebenfalls zur Ungültigkeit, da diese Symbole mehrdeutig sind und daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen", heißt es online. Auch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind unzulässig. Versehen Wählerinnen und Wähler ihren Wahlzettel mit zusätzlichen Anmerkungen, wird die Stimmabgabe ebenfalls ungültig, da sie "sich auf das klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken" soll. 

Die Europawahl findet in allen 27 EU-Mitgliedstaaten zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 statt, in Deutschland sind die Wahllokale nur am Sonntag, 9. Juni 2024, geöffnet. Insgesamt werden 720 Abgeordnete auf fünf Jahre in das Europäische Parlament von rund 360 Millionen Wahlberechtigten gewählt. Aus Deutschland ziehen 96 Abgeordnete ins Parlament ein.

Weitere Faktenchecks rund um die Europawahl sammelt AFP auf ihrer Website.

Fazit: Ragt ein Kreuz über den Kreis hinter dem Wahlvorschlag hinaus, ist die Stimme noch immer gültig. Das bestätigen Informationen der Bundeswahlleiterin. Wann eine Stimme gültig oder ungültig ist, regeln das Bundes- und das Europawahlgesetz. Beispielsweise mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder handschriftlichen Zusätzen wird ein Wahlzettel nicht gezählt.

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